Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 36/2024
Stuttgart,
04/09/2024



Jobcenter Geschäftsplan 2024



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
29.04.2024
15.05.2024
16.05.2024



Beschlußantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2024 des Jobcenters (Anlage 1) wird zugestimmt.

1 a. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der vom Bund bereitgestellten Verwaltungsmittel zur Finanzierung der im Stellenplan dargestellten Personalausstattung (Stellen und Ermächtigungen) zu (siehe Anlage 1, Kapitel 4). Bei sukzessiver Besetzung der zum Jahresende 2023 nicht besetzten Stellen/Ermächtigungen und der zum Doppelhaushalt 2024/2025 neu geschaffenen Stellen werden die Verwaltungsmittel in 2024 nicht ausgeschöpft, so dass eine Umschichtung von 1.084.511 Euro aus dem Verwaltungskostenbudget in das Eingliederungsbudget geplant ist.

1 b. Der Gemeinderat stimmt dem gesamtstädtischen Arbeitsmarktprogramm (Eingliederungsleistungen SGB II und städtische Arbeitsförderung, s.2.4 in Anlage 1) sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan genannten Beschaffungen („Maßnahmen“) im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“, vgl. 2.4.4.2 und 2.4.5 in Anlage 1) zu. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO jeweils einzelfallbezogen die Entscheidungen über die Vergabe der nach Satz 1 dieser Beschlussziffer zu beschaffenden Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche jeweils um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, übertragen.

1 c. Der Struktursicherung der Arbeitsgelegenheiten wird zugestimmt
(vgl. 2.4.3.3 Anlage 1).





Begründung:


Zu 1:

Die Ausgestaltung des Geschäftsplans wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Entwicklungen am Arbeitsmarkt, Struktur und Zahl der Leistungsberechtigten, Ressourcenausstattung), Handlungsfelder und gesetzlichen Ziele vorgenommen.

Zu 1 a:

Im Bundeshaushalt 2024 sind für die Verwaltungskosten (VK) der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von 5,05 Mrd. Euro veranschlagt, zudem erfolgte eine Erhöhung der möglichen Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne von bis zu 600 Mio. Euro in den Vorjahren auf jetzt bis zu 1,35 Mrd. Euro. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat diese zusätzlichen Ausgabereste mit dem „Job-Turbo“ für Geflüchtete begründet, der personalintensive Maßnahmen wie eine intensivere Beratung und Vermittlungsbemühungen sowie verstärkte Information und Ansprache von Arbeitgebenden vorsieht. Für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit stehen 4,15 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf Basis der Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 werden dem Jobcenter Stuttgart 48.524.397 Euro für die Verwaltungskosten und 30.088.251 Euro für die Eingliederungsleistungen (EGT) zugeteilt. Das Globalbudget beläuft sich auf 78.612.648 Euro und bewegt sich damit auf dem Niveau des Vorjahres (plus 151.253 Euro bzw. 0,2 Prozent).


Zuteilung in 2024 in EUR
(Plan)
Zuteilung in 2023 in EUR
(Ist)
Globalbudget
dar. VK
dar. EGT
Globalbudget
dar. VK
dar. EGT
78.612.648
48.524.397
30.088.251
78.461.395
44.285.615
34.175.780

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf 55.943.261 Euro belaufen. Der Anteil des Bundes von 84,8 Prozent beträgt 47.439.886 Euro, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 8.503.376 Euro. Da die vom Bund zugeteilten Mittel für die Verwaltungskosten höher sind als der Anteil des Bundes, ist eine Umschichtung der nicht ausgeschöpften Verwaltungsmittel in Höhe von voraussichtlich 1.084.511 Euro in das Eingliederungsbudget geplant.

Zu 1 b:

· Eingliederungsleistungen

2024 werden dem Jobcenter Stuttgart 30.088.251 Euro für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zugewiesen, 12 Prozent weniger als 2023. Die Netto-Ist-Ausgaben für die Eingliederungsleistungen beliefen sich in 2023 (nach vorläufigem Jahresabschluss) auf insgesamt 32.175.437 Euro.

Durch die Umschichtung in Höhe von 1.084.511 Euro aus dem Verwaltungskostenbudget werden in 2024 voraussichtlich 31.172.762 Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Das sind 1.157.115 Euro weniger als im Vorjahr tatsächlich ausgegeben wurden.

Die Mittel für die einzelnen Eingliederungsleistungen werden unter Berücksichtigung der bis Ende 2023 vollzogenen Ausgabenentwicklung und mit Blick auf die prognostizierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung sowie die mit dem Bürgergeld-Gesetz verbundenen Entwicklungen im Jahr 2024 fortgeschrieben (s. 2.4 in Anlage 1).




Ca. 40 Prozent der im Eingliederungstitel 2024 vorhandenen Mittel werden über die Beschaffung und Bereitstellung von Vergabemaßnahmen verausgabt. Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart sehen vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten bzw. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen:

· bis zu 190.000 Euro: · bis zu 300.000 Euro: · bis zu 2 Mio. Euro: · über 300.000 Euro vom zuständigen Gemeinderatsausschuss · über 2 Mio. Euro vom zuständigen Gemeinderatsausschuss getroffen wird.
Da die Auftragsvolumina der vom Jobcenter Stuttgart zu beschaffenden Maßnahmen, bis auf wenige Einzelfälle, regelmäßig den Auftragswert von 300.000 Euro bzw. 2 Mio. Euro überschreiten, können Neubeschaffungen wegen der zu beachtenden vergaberechtlichen Fristen, Einbringungsfristen und Terminen der zuständigen Gemeinderatsausschüsse nur mit einem großen zeitlichen Vorlauf erfolgen.

Bei der im Beschlussantrag 1b vorgeschlagenen Übertragung der Entscheidung über die Vergabe auf den Oberbürgermeister handelt es sich um einen Fall des § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO und dabei jeweils um einzelfallbezogene Entscheidungen. Eine dauerhafte Übertragung im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 2 GemO, die nur durch die Hauptsatzung und nicht durch einfachen Beschluss geregelt werden könnte, liegt nicht vor.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat mit der Zustimmung zum Geschäftsplan auch über die Art und den Umfang der unten stehenden und im Geschäftsplan ausdifferenzierten (s. 2.4.4.2 und 2.4.5 in Anlage 1) Beschaffung neuer Maßnahmen im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) zustimmt und die Entscheidungen über die Vergabe dieser Leistungen jeweils bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, auf den Oberbürgermeister und damit die Verwaltung überträgt. Dies bedeutet konkret, dass gem. § 49 Abs. 2 Satz 1 GemO die Vergabekompetenz auf den Oberbürgermeister im zuständigen Geschäftskreis ständig vertretenden Beigeordneten, hier den Ersten Bürgermeister, Dr. Fabian Mayer, übertragen wird.














· Städtische Arbeitsförderung

Mit dem Wechsel der städtischen Arbeitsförderung zum Jobcenter wird die städtische Arbeitsförderung erstmalig im Geschäftsplan dargestellt.

Die städtische Arbeitsförderung verfügt im Haushalt 2024/2025 über folgendes Budget:

Haushaltsplan
2024
Haushaltsplan 2025
A.Zweckgebundene Zuwendungen
Arbeit statt Drogen
davon beantragt
190.000 €
132.036 €
190.000 €
132.036 €
Fahrrad-Service-Stationen (anteil.)
100.000 €
100.000 €
JobConnections
382.681 €
389.952 €
B.Zielgruppenförderung
30.000 €
30.000 €
davon: PengA (anteil.)
10.000 €
10.000 €
davon: Grünservice (anteil.)
9.360 €
9.360 €
C.ESF-Ko-Finanzierung
200.000 €
200.000 €
SUMME GESAMT
902.681 €
909.952 €

Bezeichnung
HH-Plan 2024
HH-Plan 2025
ESF-Kofinanzierung
200.000
200.000
Zielgruppenförderung
30.000
30.000
Fahrradstationen
100.000
100.000
Arbeit statt Drogen
190.000
190.000
JobConnections
382.681
389.952
Summe
902.681
909.952

Die Beschreibung der einzelnen Projekte findet sich in Anlage 1 ab Punkt 2.4.5.
Sie stellt eine Fortschreibung vorhandener Projekte und Planungen dar. Mit der Verortung der städtischen Arbeitsförderung in das Jobcenter wird perspektivisch eine gesamtstädtische Strategie entwickelt.


Zu 1 c:

2023 standen insgesamt 309 Arbeitsgelegenheiten – aus Sicht des Jobcenters quantitativ und qualitativ bedarfsgerecht – zur Verfügung. Im Durchschnitt waren 2023 zwar 78 Prozent aller Arbeitsgelegenheiten belegt, allerdings gab es darunter auch einzelne Angebote, die wesentlich geringer ausgelastet waren. Die gemeinsam mit den Arbeitshilfeträgern vereinbarten Maßnahmen, die in diesen Fällen zu einer besseren Belegung führen sollten, zeigten teilweise nicht die gewünschte Wirkung.

Da für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten verlässliche Strukturen, wie z. B. Räumlichkeiten, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der besetzten Arbeitsgelegenheiten, vorgehalten und finanziert werden müssen, sind durch die teilweise geringe Belegung für die durchführenden Träger Kosten entstanden, die nicht über die Zahlung der Maßnahmenkostenpauschale pro belegtem Platz abgedeckt werden können.

Zur Absicherung der mit den Trägern zu Jahresbeginn vereinbarten Gesamtfinanzierung der vorgehaltenen Strukturen können die Träger begründete Änderungsanträge mit höheren Aufwendungen pro Teilnehmenden stellen. Dabei wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein Eigenanteil von 30 Prozent der beantragten Gesamtkosten vorausgesetzt.





Finanzielle Auswirkungen





Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1_Geschäftsplan 2024
Anlage 2_Ermächtigungen


<Anlagen>



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