Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
0504-05
GRDrs
939/2023
Stuttgart,
10/24/2023
Umsetzung der Inflationsausgleichszahlung bei der LHS
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.10.2023
26.10.2023
Beschlußantrag:
1. Der Gewährung eines Inflationsausgleichs für alle aktiven Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart mit außertariflichen Verträgen und Dienstverträgen mit dynamischen Gehältern wird zugestimmt. Die Auszahlung erfolgt analog der Regelungen zur Zahlung für Tarifbeschäftigte.
2. Werden bei künftigen Tarifabschlüssen für den Bereich der VKA, die bei den Mitgliedern des KAV Anwendung finden, Einmalzahlungen (ausgenommen Einmalzahlungen nach Abschnitt 3 TVöD) vereinbart, erhalten alle aktiven Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart mit außertariflichen Verträgen oder Dienstverträgen mit dynamischen Gehältern diese Einmalzahlungen analog den Regelungen für Tarifbeschäftigte der höchsten Entgeltgruppe. Ein Anspruch auf Gewährung einer Einmalzahlung in Anlehnung an das Besoldungsrecht für Beamte besteht nicht.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Im Rahmen der diesjährigen Tarifverhandlungen im Bereich der VKA wurde ein Tarifvertrag zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) beschlossen, der mit Wirkung vom 18. Mai 2023 in Kraft getreten ist.
Nachdem die Tarifbeschäftigten bereits die ersten Inflationsausgleichszahlungen erhalten haben, soll im Sinne der gesamtstädtischen Gleichbehandlung auch den aktiven Beschäftigten mit einem außertariflichen Vertrag oder Dienstvertrag mit dynamischen Gehältern eine Inflationsausgleichszahlung analog der Regelungen nach Maßgabe des TV Inflationsausgleich gewährt werden. Die Gehälter der außertariflichen Verträge orientieren sich an den Besoldungserhöhungen bei Beamtinnen und Beamten. Für Beamtinnen und Beamte wurden bisher keine Sonderzahlungen zur Abmilderung der Inflation beschlossen.
Sollten Beamtinnen und Beamte zu einem späteren Zeitpunkt eine Inflationsausgleichszahlung erhalten, erfolgt keine weitere Auszahlung an Personen mit außertariflichen Verträgen oder Dienstverträgen.
Finanzielle Auswirkungen
Hierfür entstehen einmalig Kosten in Höhe von rund 57.000 EUR. Die Mehrkosten können aus dem Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt werden.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
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Stn WFB.pdf