Ergebnis: Einbringung Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, öffentlich, Nr. 163 Verwaltungsausschuss vom 09.04.2014, öffentlich, Nr. 93
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.02.2014, GRDrs 90/2014, mit folgendem Beschlussantrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2014 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- beschlossen: