Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
90/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 10.04.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Sanierung Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2014, nicht öffentlich,
Nr. 108

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, öffentlich, Nr. 163
Verwaltungsausschuss vom 09.04.2014, öffentlich, Nr. 93

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.02.2014, GRDrs 90/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2014 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- beschlossen:

§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- vom 29.06.2000, in Kraft getreten am 27.07.2000 und die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße- vom 20.06.2002, in Kraft getreten am 11.07.2002, werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 03.02.2014. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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