Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
146
16a
Verhandlung
Drucksache:
485/2013
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
24.07.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Ganztagesgrundschulen
Vereinbarung mit den Trägern der Jugendhilfe
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 17.07.2013, öffentlich, Nr. 263
Gemeinderat vom 18.07.2013, öffentlich, Nr. 116
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 24.07.2013, öffentlich, Nr. 316
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 03.07.2013, GRDrs 485/2013, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, Verträge mit Trägern über den Betrieb von Ganztagesgrundschulen nach dem Muster aus Anlage 1 zu schließen.
2. Für die bestehenden Ganztagesgrundschulen erhalten die Träger bis zur schriftlichen Anerkennung der o. g. Finanzierungsvereinbarung durch Unterzeichnung noch längstens bis Ende Schuljahr 2013/2014 Finanzierung nach den bisherigen Vereinbarungen. Sofern keine neue Finanzierungsvereinbarung zustande kommt, werden die bestehenden Vereinbarungen vonseiten der Stadt gekündigt. Die Trägerschaft wird in diesem Fall im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens ab dem Schuljahr 2014/2015 neu vergeben.
Auf Wunsch von StR
Lazaridis
(90/GRÜNE) erläutert BMin
Dr. Eisenmann
den im Verwaltungsausschuss gefassten Beschluss. Die GRDrs 485/2013 sei im Grundsatz beschlossen worden, sodass die Träger die bestehenden Ganztagesschulen im kommenden Schuljahr weiterführen und die neuen einführen könnten, und zwar auf der Basis der neuen, in GRDrs 6/2013 dargelegten Standards. Die zusätzlich vereinbarte Maßgabe beinhalte den Auftrag an die Verwaltung, den Leitungsstellenanteil ab der siebten Gruppe zugunsten einer Krankheits- oder Urlaubsvertretung zu flexibilisieren. Die Flexibilisierung solle darüber hinaus auch der Arbeit am Kind zugute kommen, wie dies StR Kanzleiter (SPD) im Verwaltungsausschuss beantragt habe. Zum Stand der diesbezüglichen Nachverhandlungen solle die Verwaltung bis spätestens November berichten.
StR
Lazaridis
ergänzt, von StRin
Ripsam
(CDU) unterstützt, im gemeinsamen, dieser Maßgabe zugrunde liegenden Antrag habe man noch angeregt, bei einer Gruppe von mehr als 24 Kindern diese Mittel analog zur Leitungsfreistellung ebenfalls zu flexibilisieren.
An OB Kuhn wendet sich StR
Rockenbauch
(SÖS und LINKE) mit dem Hinweis, dass die gegenwärtig praktizierten Verfahren zur Essensversorgung dringend überarbeitet werden müssten, wenn man mit den Kindern frische Lebensmittel frisch kochen wolle.
StRin
Gröger
(SPD) betont ergänzend, dass auch für die Halbtageskinder ein Mittagessen möglich sein müsse. Notfalls könne das Essen ja im Schichtbetrieb ausgegeben werden.
Ihre Fraktion habe die GRDrs 6/2013 abgelehnt, so StRin
von Stein
(FW), weil die dort dargelegten Maßnahmen deutlich über die Vorschläge des Landes hinausgingen. Ihrer Ansicht nach wäre jedoch auch mit weniger Aufwand eine gute Einführung der Ganztagesschulen möglich. Infolgedessen werde sich ihre Fraktion bei der Abstimmung über die GRDrs 485/2013, die auf der GRDrs 6/2013 basiere, der Stimme enthalten. Ausdrücklich betont sie, dass die Einführung der flächendeckenden Ganztagessgrundschulen in Stuttgart auch für ihre Fraktion "ein hohes Ziel" sei, das sie unterstütze. Allerdings gehe die Stadt mit der Einführung der Ganztagesgrundschule dem Land gegenüber in Vorleistung, da es sich um eine Landesaufgabe handle. Hier müsse das Land irgendwann die volle Verantwortung wieder übernehmen und der Stadt diese von ihr vorgestreckten Mittel wieder zur Verfügung stellen.
OB
Kuhn
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 485/2013 bei 8 Enthaltungen einstimmig mit der im Verwaltungsausschuss ergänzten Maßgabe, der zufolge die Verwaltung, um zum Thema Leitungsfreistellungen Modifizierungen treffen zu können, entsprechend dem Antrag Nr. 332/2013 Nachverhandlungen führen wird. Die sich daraus ergebenden Veränderungen sollen dem Gemeinderat bis Mitte November 2013 in einer Berichtsvorlage mitgeteilt werden.
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