Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
165/2010
GZ:
WFB, StU 6322-02
Sitzungstermin: 20.05.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Städtische Vorgaben im Energiebereich
Anpassung an die Energieeinsparverordnung 2009

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und Ausschuss für Umwelt und
Technik gemeinsam vom 30.04.2010, öffentlich, Nr. 51

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie des Referats Städtebau und Umwelt vom 23.04.2010, GRDrs 165/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bei städtischen Neubauten werden die Anforderungen an den energetischen Standard in Wohngebäuden auf KfW Effizienzhaus 70 und in den übrigen Gebäuden (Nichtwohngebäude) auf eine 30 %ige Unterschreitung der Energieeinsparverordnung 2009 festgelegt. Bezogen auf den baulichen Wärmeschutz (thermische Hülle) sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung um 20 % zu unterschreiten. Für An- und Erweiterungsbauten ohne eigene Heizzentrale gelten mindestens die Anforderungen des baulichen Wärmeschutzes von 20 %.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Verkauf von städtischen Grundstücken und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen bzw. vergleichbaren Verträgen mit dem Ziel zu verhandeln, die obigen Anforderungen im Vertrag zu verankern.

Das Hochbauamt, so BM Hahn, gehe davon aus, dass sich durch die neuen Regelungen die Baukosten bei städtischen Vorhaben um 5 - 10 % erhöhen können. Wenn dies der Fall ist, würde es zum jeweiligen Baubeschluss im zuständigen Ausschuss einen Einzelvortrag über die Kosten geben. Da das Hochbauamt in der Regel Spezialimmobilien baue, könne es zu Abweichungen nach oben kommen.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) erklärt, dass seine Fraktionsgemeinschaft der Vorlage zustimmen werde. Dennoch wolle er anmerken, dass sie für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung nicht weit genug gehe und wirklich mutige Vorgaben vermissen lasse. Es sei inzwischen eigentlich Standard bei jeder Art von Bebauung, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes - die Stoff- und Energieströme des kompletten Bauprozesses von der Entstehung bis zur Wiederverwertung - zu berücksichtigen und nicht nur die Energiekosten. Man habe sonst Fälle, wo durch die Verwendung von bestimmten Klebern und Styropor zwar der Energiestandard gehalten wird, diese Wände hinterher aber nur noch Sondermüll sind. Die Stadt Stuttgart sollte beispielhaft ökologisches Bauen forcieren und eine Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus bei den Grundstücken vorschreiben, wo sie es kann. Auch hierzu gebe es hervorragende Beispiele in der Schweiz.

OB Dr. Schuster hält diese Überlegungen für einen durchaus richtigen Ansatz im Sinne des nachhaltigen Bauens. Aber jetzt sollte man erst einmal mit der Anpassung der Vorgaben im Energiebereich beginnen.

StR Dr. Schlierer (REP) empfiehlt StR Rockenbauch, doch einmal einen konkreten Änderungsantrag zu stellen, statt allgemeine Forderungen vorzubringen und sie "nebulös" als Möglichkeit in den Raum zu stellen.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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