Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 1112/2020
Stuttgart,
01/12/2021



Nachrücken von Herrn Jörg Sailer (Freie Wähler) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.01.2021



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Jörg Sailer in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.



Begründung:


Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Jörg Sailer die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags Freie Wähler. Er rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den im Laufe des 5. Dezember 2020 verstorbenen Stadtrat Jürgen Zeeb mit Wirkung zum 5. Dezember 2020 in den Gemeinderat nach.

Herr Jörg Sailer hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Jörg Sailer keine Hinderungsgründe vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

-



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

-



In Vertretung






Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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