Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
1112/2020
Stuttgart,
01/12/2021
Nachrücken von Herrn Jörg Sailer (Freie Wähler) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
25.01.2021
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Jörg Sailer in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Jörg Sailer die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags Freie Wähler. Er rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den im Laufe des 5. Dezember 2020 verstorbenen Stadtrat Jürgen Zeeb mit Wirkung zum 5. Dezember 2020 in den Gemeinderat nach.
Herr Jörg Sailer hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Jörg Sailer keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
In Vertretung
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
-
<Anlagen>
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