Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
533/2021
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 28.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2020

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.07.2021, öffentlich, Nr. 254
Ergebnis: Vorberatung und Vertagung
Gemeinderat vom 15.07.2021, öffentlich, Nr. 181
Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 28.07.2021, öffentlich, Nr. 309
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den Gemeinderat

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.07.2021, GRDrs 533/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2020 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 211,8 Mio. EUR ab:
Ordentliche Erträge
3.610.219.444,82
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.411.389.058,76
EUR
Ordentliches Ergebnis
198.830.386,06
EUR
Außerordentliche Erträge
48.512.745,49
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-35.571.876,30
EUR
Sonderergebnis
12.940.869,19
EUR
Jahresüberschuss
211.771.255,25
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2020
196.690.520,25
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

2. Bilanz zum 31.12.2020 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
11.695.366,13
EUR
Sachvermögen
4.933.479.225,39
EUR
Finanzvermögen
5.310.669.161,72
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
623.266.046,68
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.879.109.799,92
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.319.305.575,43
EUR
Sonderposten
935.874.617,16
EUR
Rückstellungen
399.070.038,97
EUR
Verbindlichkeiten
184.286.711,49
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
104.244.613,96
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.879.109.799,92
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2020 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer negativen Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 67.832.094,84 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.531.835.046,20
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.183.942.536,27
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
347.892.509,93
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
173.120.350,63
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-583.842.697,32
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-410.722.346,69
EUR
Finanzierungsmittelbedarf
-62.829.836,76
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
5.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.258,08
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-5.002.258,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
-67.832.094,84
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2020
1.023.729.059,00
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
75.469.329,06
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
7.637.234,22
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2020)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 196.690.520,25 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.
Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 827.038.538,75 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.
Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2020 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
6.590.000,00 EUR
Summe
6.590.000,00 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.2230 Liegenschaftsamt7.239000 Gebäude- und Immobilienverwaltung7871 Hochbaumaßnahmen
2.147.490,46 EUR
Summe
2.147.490,46 EUR
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 35.334.009,97 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)
- Ziffer I.5 in Höhe von 10.331.862,93 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2020 ein städtisches Darlehen in Höhe von 29.000.000 EUR gewährt.

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2020 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.

OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

Zur Beurkundung



Faßnacht / pö
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