Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 20/2018
Stuttgart,
03/05/2018



Klinikum Stuttgart
Neubau Katharinenhospital (ehemals ZNB+)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Mitte
Krankenhausausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.03.2018
16.03.2018
20.03.2018
22.03.2018



Beschlußantrag:

1. Von der Weiterentwicklung des Projekts ZNB (Zentraler Neubau) und der Umbenennung in „Neubau Katharinenhospital“ wird Kenntnis genommen.

2. Haus F
Der Fortschreibung des Budgets von Haus F auf brutto 151.172.437 Euro (ohne betriebsbedingte Ausstattung) wird zugestimmt.

3. Haus G
a) Dem aktualisierten Raum- und Funktionsprogramm 2.0 von Haus G sowie der Fortschreibung des Budgets auf brutto 67.230.600 Euro (ohne betriebsbedingte Ausstattung) wird zugestimmt.

b) Das Klinikum wird ermächtigt, die Weiterplanung und die Ausschreibung des Neubaus von Haus G als „Planen und Bauen“-Projekt (vgl. GRDrs 390/2012) bis zum Bau- und Vergabebeschluss vorzunehmen. Die vorbereitenden Maßnahmen erfolgen durch Einzelvergaben.

4. Haus A und B
a) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, bei den Häusern A und B die Planungen als Neubau bei gleichzeitigem Entfall von Haus I mit den Gesamtkosten von brutto 263.240.000 Euro (ohne betriebsbedingte Ausstattung) weiterzuverfolgen.




b) Das Klinikum Stuttgart wird beauftragt, für die Häuser A und B ein Raum- und Funktionsprogramm zu erstellen, mit dem Land abzustimmen und den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

c) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, die Projektvorbereitungsarbeiten bis zum Planungsbeginn für Neubau Haus A und B durchzuführen.


5. Haus E
Das Klinikum Stuttgart wird beauftragt, für ein Haus E „groß“ ein Nutzungskonzept und ein Raum- und Funktionsprogramm zu erstellen und den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Betriebsnotwendige Ausstattung
Der Fortschreibung des Budgets für die betriebsnotwendige Ausstattung der Häuser F, G, A und B auf brutto 17.670.000 Euro wird zugestimmt. Für die beiden Varianten Haus E sind entsprechende Kostenschätzungen für die betriebsnotwendige Ausstattung bis zur Entscheidung über die auszuführende Variante vorzulegen.


7. Einzelmaßnahmen
a) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, die Planung für Vorabmaßnahmen und nachlaufende Maßnahmen mit einem Budget von brutto 20.400.000 Euro weiterzuverfolgen.

b) Das Klinikum Stuttgart wird ermächtigt, einen Teilbetrag in Höhe von brutto 17.900.000 Euro des unter a) genannten Budgets (20.400.000 Euro) für die Planung, Ausschreibung und Vergabe der Vorabmaßnahmen vor Rückbau der Häuser A und AB vorzunehmen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, den gemeinderätlichen Gremien ein detailliertes Finanzierungskonzept vorzulegen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Katharinenhospital kann 2018 auf eine 190 Jahre dauernde Krankenhausversorgung zurückblicken und soll auch im Jahr 2028 zu seinem dann 200- jährigen Jubiläum in zeitgemäßen baulichen Strukturen, die optimierten Abläufen angepasst sind, arbeiten können.

Als Haus der Maximalversorgung leistet das Katharinenhospital als Betriebsstätte des Klinikums Stuttgart über die Jahrzehnte hinweg einen zentralen Beitrag zur medizinischen Daseinsvorsorge der Landeshauptstadt Stuttgart und weit darüber hinaus. Insgesamt werden jährlich am Klinikum Stuttgart ca. 90.000 voll- und teilstationäre Patientinnen und Patienten behandelt, davon alleine ca. 45.000 am Katharinenhospital. Die Ambulanzen des Klinikums Stuttgart werden über 500.000 mal im Jahr in Anspruch genommen, davon ca. 240.000 mal im Katharinenhospital.

Die wesentlichen Funktionen der Maximalversorgung sind an diesem Standort untergebracht. Das Katharinenhospital bietet so auf höchstem Niveau die breiteste disziplinäre Fächerung in Fachkliniken, Zentren und Instituten in Stuttgart und der Region.

Der Zentrale Neubau am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart (ZNB) ist nach dem Neubau des Versorgungszentrums, dem Neubau Olgahospital mit Frauenklinik und dem Neubau des Zentrums für Seelische Gesundheit der letzte große bauliche Meilenstein in der Umsetzung des strukturellen Rahmenplans. Mit dem ZNB soll in mehreren Etappen die bauliche und strukturelle Zusammenfassung der bisher fünf Standorte des Klinikums auf zwei Standorte abgeschlossen werden (vgl. GRDrs 390/2012 und 410/2012).

Zur Ausschöpfung von funktionalen Verbesserungspotenzialen wurde ein Neubau des Hauses G auf dem Baufeld 3 (Ecke Kriegsbergstraße/Herdweg) vorgesehen und entsprechend den GRDrs 596/2016 sowie 857/2016 weiterverfolgt (ZNB+).

Das Projekt ZNB+ wurde Ende 2017 gesamthaft im Hinblick auf die Medizinkonzeption, die Projektziele, Kosten, Termine und Qualitäten überprüft mit dem Ergebnis, dass umfangreiche Projektanpassungen empfohlen werden. Insbesondere sind die Projektbudgets der im Bau und Planung befindlichen Projekte noch mit Kosten aus den Jahren 2012-2014 geplant und sind an die aktuelle Baupreisentwicklung anzupassen. Die Ergebnisse der Projektüberprüfung sowie die Empfehlungen zum weiteren Vorgehen sind in den Statusberichten für die jeweiligen Häuser (Stand Januar 2018) zusammengefasst und in der Ausführlichen Begründung (Anlage 1) erläutert:

Anlage 2 Statusbericht Haus F
Anlage 3a Statusbericht Haus G
Anlage 3b Raum- und Funktionsprogramm Haus G
Anlage 3c Entwurfsplanung Haus G
Anlage 4a Statusbericht Haus AB
Anlage 4b Erläuterungsbericht Arcass zur Machbarkeitsstudie Haus AB
Anlage 5 Statusbericht Haus E
Anlage 6 Statusbericht Einzelmaßnahmen
Anlage 7 Kostenzusammenstellung

Wesentliche Ergebnisse sind, dass die Budgets für alle Projekte fortzuschreiben sind. Außerdem wurden behördliche Auflagen und Genehmigungsrisiken, u. a. hinsichtlich Brandschutz und Statik, vertieft untersucht und die bisherigen Risiken (terminlich, betrieblich, wirtschaftlich) neu bewertet.

Vor diesem Hintergrund ist nicht nur ein Neubau von Haus E, sondern auch der Häuser A und B wirtschaftlich und funktional zu empfehlen. Die aus Kostengründen verkleinerte Nutzfläche von Haus E (Sondergutachten EY im Jahr 2015) ist aus städtebaulichen Gründen zu überprüfen. Das Klinikum hat bereits erste Überlegungen zu Nutzungsoptimierungen am Standort Mitte vorgelegt, die sich durch ein Haus E in der Größe wie Haus F umsetzen lassen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die in der ausführlichen Begründung und den Anlagen näher beschriebenen Varianten eines Neubaus der Häuser AB und E weiterzuverfolgen und spätestens bis 2020 über die Größe des künftigen Hauses E endgültig zu entscheiden.

Die Personalvertretung ist in die Planungen eingebunden.




Finanzielle Auswirkungen

Das derzeitige Gesamtbudget von 430,09 Mio. Euro erhöht sich auf 643,0 Mio. Euro (Variante mit kleinem Haus E) beziehungsweise auf 753,3 Mio. Euro (Variante mit großem Haus E). Auf die detaillierten Begründungen in Anlage 1 wird verwiesen.

Ein weiterer Aspekt ist wichtig: Entsprechend der Vorgaben des Landeskrankhausgesetzes (LKHG) werden für reine Neubauten bedeutend höhere Förderquoten als für Sanierungsprojekte erzielt. Ein Neubau der Häuser A und B ist somit auch unter dem Aspekt einer höheren Landesförderung vorteilhaft.

Für die Jahre 2018/2019 können die benötigten Planungs- und Baumittel aus den nicht verwendenden und zu übertragenden Mitteln aus dem Jahr 2017 sowie aus den veranschlagten Mitteln des Doppelwirtschaftsplans 2018/2019 finanziert werden.

Für die Gesamtfinanzierung des Strukturellen Rahmenplans gilt derzeit die GRDrs 1302/2005. Danach hat das Klinikums Stuttgart nach Ende der gesamten Baumaßnahme den durch das Land nicht bezuschussten Anteil an den Baukosten zu finanzieren. Das Klinikum Stuttgart wird einen tragbaren Anteil zur Finanzierung der Kosten beitragen. Die zu erwartenden Abschreibungen nach Fertigstellung der einzelnen Gebäudeteile und die Endfinanzierungskosten nach Abschluss des gesamten Projektes können aufgrund der finanziellen Situation aber nicht allein durch das Klinikum getragen werden. Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, ein Finanzierungskonzept zu entwickeln.







Fritz Kuhn


Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Statusbericht Haus F
Anlage 3a Statusbericht Haus G
Anlage 3b Raum- und Funktionsprogramm Haus G
Anlage 3c Entwurfsplan Haus G
Anlage 4a Statusbericht Haus AB
Anlage 4b Erläuterungsbericht Arcass zur Machbarkeitsstudie Haus AB
Anlage 5 Statusbericht Haus E
Anlage 6 Statusbericht Einzelmaßnahmen
Anlage 7 Kostenzusammenstellung Gesamtprojekt


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen




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Anlage 1 Ausführliche Begründung.pdfAnlage 1 Ausführliche Begründung.pdf180322_Anlage 2 zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 2 zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 3a zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 3a zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 3b zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 3b zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 3c_zur GRDrs_20_2018---.pdf180322_Anlage 3c_zur GRDrs_20_2018---.pdf180322_Anlage 4a zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 4a zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 4b zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 4b zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 5 zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 5 zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 6_zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 6_zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 7_zur GRDrs_20_2018--.pdf180322_Anlage 7_zur GRDrs_20_2018--.pdf