Die Verwaltung berichtet nach 2 Jahren (Anfang 2014) über die finanziellen Auswirkungen der neuen Fördergrundsätze.
Beteiligte Stellen Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen Anlage Fördergrundsätze 5 Stellungnahmen von freien Trägern
ab 01.01.2012
Gesetzliche Grundlagen für die Förderung von allgemein zugänglichen Tageseinrichtungen für Kinder (incl. Horte) durch die Landeshauptstadt Stuttgart sind § 74 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und § 8 KiTaG (Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg).
Allgemein zugängliche Tageseinrichtungen für Kinder dienen vorrangig der Versorgung von Stuttgarter Kindern verbunden mit der Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs gem. § 24 und 24a SGB VIII, der sich an den öffentlicher Träger der Jugendhilfe (Landeshauptstadt Stuttgart) richtet.
2.4 Mittagessen Mit Ausnahme der Angebotsform VÖ 3-6 erfolgt die Förderung als jährliche Pauschale.