Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
239/2020
GZ:
Sitzungstermin: 14.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen Raum: Neuvergabe Bestandsstandorte

Vorgang: Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Technik v. 05.05.2020, nicht öffentl., Nr. 133
Verwaltungsausschuss vom 13.05.2020, nicht öffentlich, Nr. 140
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Gemeinderat vom 14.05.2019, öffentlich, Nr. 105
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 29.04.2020, GRDrs 239/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Kündigung des bestehenden Gestattungsvertrages mit der EnBW zum 31.12.2020 wird zugestimmt.

2. Die in Anlage 1 aufgeführten Standorte für Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (insgesamt 112 Standorte) sollen am gleichen Standort zum 01.01.2021 erneut Investoren angeboten werden.

3. Die in Anlage 2 aufgeführten Standorte für Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (insgesamt 34 Standorte) mit bisher nur jeweils einem Ladepunkt sollen ab 01.01.2021 am gleichen Standort auf dann zwei Ladepunkte erweitert und erneut Investoren angeboten werden.

4. Die in Anlage 3 aufgeführten Standorte (insgesamt 30 Standorte) wurden entweder erst nach 2017 im Zuge des Folgeprojektes "LIS 2.0" errichtet oder befinden sich noch in Umsetzung oder müssen aus zwingenden Gründen vor Ende des Bestandsvertrages komplett erneuert werden. Für diese soll mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Ladestation (bzw. ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Hardware) ein neuer Vertrag mit achtjähriger Laufzeit geschlossen werden.

5. Die in Anlage 4 aufgeführten Ladesäulen im Bestand (insgesamt 10 Standorte) sollen nicht erneut angeboten werden. Sie wurden oder werden mittelfristig abgebaut, da der Standort von städtebaulichen Umgestaltungsmaßnahmen betroffen ist.

6. Bei der Neuvergabe von Standorten aus Ziffer 2 und 3 des Beschlussantrages (Anlage 1 und Anlage 2) wird die mit Gemeinderatsdrucksache 782/2019 beschlossene "Richtlinie für Investoren" zugrunde gelegt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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