Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
285
3
Verhandlung
Drucksache:
808/2023
GZ:
AKR 0504-04
Sitzungstermin:
30.11.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Neuordnung der außertariflichen Funktionszulagen
im früheren Arbeiterbereich
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 29.11.2023, öffentlich, Nr. 741
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 21.11.2023, GRDrs 808/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die in der Übersicht über Funktionszulagen (Anlage 2) für Arbeiter*innen aufgeführten außertariflichen Funktionszulagen werden ab 01.01.2024 weiter- bzw. neu gewährt.
2. Die Funktionszulagen werden von den Ämtern und Eigenbetrieben entsprechend nachfolgender Beschlussziffern in eigener Zuständigkeit vergeben. Die Gewährung erfolgt wie bisher stets widerruflich.
3. Die Gewährung der bereits validen Funktionszulagen erfolgt rückwirkend ab 1.1.2023 auf der Basis der bisherigen geltenden Regelungen.
4. Sollten Mitarbeitende aufgrund der alten Regelung im Einzelfall derzeit höhere Funktionszulagen erhalten als nach der Neuregelung, gilt ein Bestandsschutz.
5. Die Aufwendungen bei den städtischen
Ämtern
werden innerhalb der jeweiligen Teilhaushalte in den Kontengruppen 400/410 Personal-/ Versorgungsaufwendungen gedeckt. Hierfür stehen im Rahmen des zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 aufgestockten gesamtstädtischen Budgets für Leistungs-, Funktions- und Ausbilderzulagen 650.000 EUR jährlich zur Verfügung. Die Deckung der Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2023 kann im Rahmen der im Gesamthaushalt veranschlagten Personalaufwendungen erfolgen. Sollte keine alternative Deckung gefunden werden, werden ab 2024 zur Deckung des voraussichtlichen Fehlbetrags in Höhe von ca. 393.000 EUR in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt bei den Ämtern folgende Maßnahmen ergriffen: Auszahlung der Funktionszulagen in stark verringerter Höhe als Festbeträge sowie Kürzung des Budgets für Leistungszulagen um mehr als 50 %.
6. Bei den
Eigenbetrieben
erfolgt die Finanzierung der Aufwendungen innerhalb der jeweiligen Wirtschaftspläne.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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