Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0579/5
GRDrs 1019/2019
Stuttgart,
10/25/2019



Stellenplan 2020/2021
Schaffung von 4,0 Stellen sowie Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2019
19.12.2019



Beschlußantrag:

Zum Stellenplan 2020

Zum Stellenplan 2021


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf die Begründungen in den Anlagen 1 bis 3 wird verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Stellenschaffungen (Anlage 1) fallen ab dem Haushaltsjahr 2020 zusätzliche finanzwirksame Personalkosten in Höhe von rund 104.800 €/Jahr an, ab dem Jahr 2021 weitere rund 104.800 €/Jahr.

Für die Ermächtigung über 30 Vollzeitkräfte (Anlage 2) fallen keine zusätzlichen finanzwirksamen Personalkosten an, da die Kosten über Zuschüsse nach § 16i SGB II gedeckt sind.

Für die Ermächtigung zur sofortigen Nachbesetzung vakanter Stellen durch Mutterschutz (Anlage 3) fallen bei den städtischen Ämtern voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 440.000 €/Jahr an. Bei den Eigenbetrieben sind die zusätzlich anfallenden Kosten über die Wirtschaftspläne zu finanzieren.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

3

<Anlagen>



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