Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 376/2021
Stuttgart,
06/30/2021



Radinfrastruktur zwischen S-Ost und S-Hedelfingen - 1. Bauabschnitt mit den Maßnahmen Hauptradroute 2, Kreisverkehr Hedelfinger Str./
Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße und Fahrbahnsanierung in S-Wangen

- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.07.2021
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:

1. Dem Bau des 1. Bauabschnitts mit der Maßnahme Hauptradroute 2 in der Hedelfinger Straße zwischen Wangener Marktplatz und Otto-Konz-Brücken in Stuttgart-Wangen, der Maßnahme Kreisverkehrsanlagen Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken/Kesselstraße und der Maßnahme Fahrbahnsanierung nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 1 und 2) und des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom
2.1 Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Hauptradroute 2 in Höhe von 1.800.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Summe 1.800.000 EUR

Die Maßnahme wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des THH 660 – Tiefbauamt aus den Pauschalen Projekt 7.662931 Radwege und Projekt 7.662911 Lichtsignalanlagen finanziert.



2.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 97.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt. Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 – Aufwendungen für interne Leistungen auf das o.g. Projekt umgesetzt.

3.1 Die Auszahlungen für die Kreisverkehrsanlagen Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße in Höhe von 2.800.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Ausz.Gr. 7872 – Tiefbaumaßnahmen Summe 2.800.000 EUR

3.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 168.000 EUR werden im Projekt 7.661090 – Kreisverkehr Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße gedeckt.

4.1 Die Auszahlungen der Fahrbahnsanierung in Höhe von 150.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

4.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 9.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt. Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 – Aufwendungen für interne Leistungen auf das o.g. Projekt umgesetzt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 4.750.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) sämtliche erforderlichen Bau- und Planungsleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen. Die für die Vergaben erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sind im Teilhaushalt des Tiefbauamts in ausreichender Höhe vorhanden.















Begründung:


Allgemein

Am 23. Mai 2019 (GRDrs 223/2019) hat der Gemeinderat den Plänen zur Hauptradroute 2 zwischen Stuttgart-Ost und Stuttgart-Hedelfingen zugestimmt. Dabei soll auf einem Streckenabschnitt von insgesamt ca. 3,0 km Länge eine neue Radinfrastruktur eingerichtet werden. Durch die damit einhergehende Neuordnung des Straßenraums wird der Streckenabschnitt in seiner Gesamtheit für Radfahrende und Zufußgehende deutlich aufgewertet. Im Rahmen der Maßnahme sollen zudem zwei Kreisverkehrsanlagen auf Höhe der Otto-Konz-Brücken eingerichtet werden.

Nach der Zustimmung des Gemeinderats wurde die Planung durch die Verwaltung vertieft und die Bauausführung vorbereitet. Im Sinne einer beschleunigten Bauausführung wurden drei Bauabschnitte definiert, die nacheinander zur Ausführung gebracht werden sollen. Dabei wurde die Bauablaufplanung in enger Abstimmung mit der SSB erstellt, die im selben Abschnitt Gleisarbeiten durchführen wird. Dadurch können Bauzeiten und die damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen reduziert werden.

Im Zuge der Arbeiten zur Einrichtung der Hauptradroute 2 plant das Tiefbauamt die Erneuerung von zehn Lichtsignalanlagen sowie die Erneuerung der Fahrbahn in Teilbereichen der Ulmer- und Hedelfinger Straße. Alle Leitungsträger werden in die Baumaßnahme eingebunden. Notwendige Leitungsarbeiten werden vorab oder im Zuge der Maßnahme umgesetzt.

Während der Ausführungsplanung wurde durch mehrere Baugrundgutachten eine schlechte Substanz des vorhandenen Fahrbahnaufbaus festgestellt, wodurch zusätzliche Eingriffe zur Ertüchtigung der Fahrbahn erforderlich sind. Dies wurde in der Kostenentwicklung entsprechend berücksichtigt.

Die Planung wurde mit den Bezirksbeiräten Ost, Wangen und Hedelfingen abgestimmt. Die Bezirksbeiräte Wangen und Hedelfingen werden über die Details des Baubeschlusses zum 1. Bauabschnitt informiert.


Termine

Die Gesamtmaßnahme wird in drei Bauabschnitte gegliedert. Der vorliegende Baubeschluss bezieht sich auf den 1. Bauabschnitt.

Darin ist die bauliche Umsetzung der Hauptradroute 2 zwischen Wangener Marktplatz und Otto-Konz-Brücken einschließlich der beiden Kreisverkehrsanlagen Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken und Otto-Konz-Brücken/Kesselstraße vorgesehen. Die Arbeiten sollen im September 2021 beginnen und im Oktober 2022 abgeschlossen werden.

Im Anschluss daran wird in einem zweiten Bauabschnitt die Hedelfinger Straße zwischen Otto-Konz-Brücken und dem Hedelfinger Platz umgestaltet. Die Fertigstellung der Arbeiten in diesem Bauabschnitt ist im Sommer 2023 geplant.

Der dritte und letzte Bauabschnitt umfasst die Ulmer Straße zwischen Wangener-/ Landhausstraße und Inselstraße. Die Arbeiten in diesem Bereich sollen im Frühjahr 2023 beginnen und im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts betragen 5.024.000 EUR. Die benötigten Mittel werden wie folgt gedeckt:


Beschlussziffer 2.1 und 2.2

Für den Bau der Hauptradroute 2 ist im 1. Bauabschnitt mit Kosten in Höhe von 1.897.000 EUR (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 97.000 EUR) zu rechnen.

Die finanzielle Abwicklung erfolgt im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt beim Projekt 7.661061 Hauptradroute 2, Ulmer-/Hedelfinger Straße. Die benötigten Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus den Pauschalen Projekt 7.662931 Radwege und Projekt 7.662911 Lichtsignalanlagen umgesetzt.


Beschlussziffer 3.1 und 3.2

Die Auszahlungen für die Kreisverkehrsanlagen Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken/Kesselstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 2.968.000 EUR (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 168.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt beim Projekt 7.661090 Kreisverkehr Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße an Otto-Konz-Brücken gedeckt.


Beschlussziffer 4.1 und 4.2

Für die geplanten Fahrbahnsanierungsmaßnahmen im 1. Bauabschnitt ist mit Kosten von 159.000 EUR (inkl. Eigenleistungen von 9.000 EUR) zu rechnen. Diese werden aus dem Projekt 7.662921 Straßenerneuerung im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt finanziert.


Bisherige Beschlüsse

Am 8. Dezember 2020 (GRDrs 151/2021) hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik dem Honorarbeschluss zur Beauftragung von Planungsleistungen für die Gesamtmaßnahme zugestimmt. Die anteiligen Honorarkosten für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 270.000 EUR sind in der Kostenberechnung des vorliegenden Baubeschlusses enthalten. Die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Mittel zur Erneuerung der Lichtsignalanlagen wurden bereits im Rahmen einer Bauentschließung in Zuständigkeit der Verwaltung beschlossen.

Die Maßnahme ist im Rahmen der Förderung von Radwegemaßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und dem Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes grundsätzlich förderfähig.

Auf Anlage 4 (Angaben zur Finanzierung) wird verwiesen.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 5) wird verwiesen.







Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Ausführungsplan Wangener Marktplatz/Hedelfinger Straße
Anlage 2 - Ausführungsplan Otto-Konz-Brücken
Anlage 3 - Kostenberechnung
Anlage 4 - Angaben zur Finanzierung
Anlage 5 - Folgelastenbeleg


<Anlagen>



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