Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
250
4a
VerhandlungDrucksache:
863/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh fr
Betreff: Erhöhung von Parkgebühren und privatrechtlichen Parkentgelten zum 1. Oktober 2015

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.12.2014, öffentlich, Nr. 556
Verwaltungsausschuss vom 17.12.2014, öffentlich, Nr. 413

jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 10.12.2014, GRDrs 863/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart wird mit den vorgeschlagenen Parkgebühren und der Neugliederung der Parkgebührenzonen gemäß Anlage 2 beschlossen.

2. Die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart wird mit der Verlängerung der Regelung für das kostenlose Parken von vollelektrischen Kraftfahrzeugen bis zum 31. Dezember 2017 unter dem Einbezug von Brennstofffahrzeugen und Plug-in Hybrid Fahrzeugen gemäß Anlage 3 beschlossen.

3. Die privatrechtlichen Benutzungsentgelte für Parkhäuser und Parkplätze der Landeshauptstadt Stuttgart werden wie in den Ziffern 1.1, 1.3 und 3.2 in Anlage 5 dargestellt, zum 1. Oktober 2015 festgesetzt.


StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) weist darauf hin, dass die Nutzung von Elektrofahr- zeugen sich seit Beginn der Maßnahme vervierfacht habe und dennoch der Feinstaub in Stuttgart weiterhin Rekordwerte erreiche. Diese Mobilitätsform bringe also keinerlei Entlastung für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger. Insofern sei es nicht zu rechtfertigen, dass man Hybrid- und Elektrofahrzeuge von den Gebühren für das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ausnehme. Zum Argument der Sicherung von Arbeitsplätzen merkt er an, kein einziges Aggregat der Elektroautos werde in Stuttgart entwickelt oder gebaut. Seine Fraktionsgemeinschaft beantrage deshalb getrennte Abstimmung für die drei Ziffern des Beschlussantrags und lehne Ziffer 2 ab.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat stimmt der Ziffer 2 des Beschlussantrags bei 8 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich zu. Anschließend beschließt er die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussantrags bei 3 Enthaltungen einstimmig wie beantragt.

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