Finanzielle Auswirkungen Die Gehwegreinigungsgebühren 2024 für die Reinigungszone I und II sind unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (15%), dies entspricht 688.702 €, vollkostendeckend kalkuliert. Bei den Gebühren für die Reinigungszonen I und II ergeben sich Einnahmen in Höhe von 1.239.398 €. Das geplante Gebührenvolumen erhöht sich damit gegenüber der Gebührenkalkulation 2023 um 114.236 €. Der städtische Anteil an den Reinigungskosten der RZ I und RZ II beträgt 3.351.948 € und erhöht sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2023 um 300.120 €.
Beteiligte Stellen Referate AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Technisches Referat Eigenbetrieb AWS Dirk Thürnau Markus Töpfer Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 1061/2023: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 1061/2023: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2024 Anlage 2 zur GRDrs 1061/2023: Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) Ausführliche Begründung: 1. Gebührenvorkalkulation 2024 Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2024. Die Kalkulation 2024 wurde auf Basis der angefallenen Personal-, Sach- und weiterer Kosten in 2023 und 2024, zuzüglich der erwarteten Tarif- und Kostensteigerungen in 2024 erstellt. Die Gebühr 1 für die Reinigungszone I (7-malige Reinigung pro Woche) erhöht sich gegenüber der Kalkulation 2023 von 37,40 € auf 39,90 € pro lfd. Meter. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) erhöht sich von 16,00 € auf 17,10 € pro lfd. Meter. Die für die Gebührenkalkulation ansatzfähigen Kosten betragen in der Reinigungszone I rd. 1.098 T€ (2023: rd. 995 T€). In die Gebühren der Vorkalkulation 2024 der Reinigungszone I sind Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 276.491,28 € und Gebührenunterdeckungen in Höhe von 76.515,00 € eingerechnet. Die lfd. Frontmeter haben sich von 28.992 m auf 29.924 m erhöht. Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) erhöht sich gegenüber der Kalkulation 2023 von 178,50 € auf 192,40 € pro lfd. Meter. Die Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II seit Jahren sehr ausgeprägt. Durch die Lage der Passagen können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden. Die für die Gebührenkalkulation ansatzfähigen Kosten betragen in der Reinigungszone II rd. 141 T€ (2023: rd. 131 T€). Die lfd. Frontmeter belaufen sich wie im Vorjahr auf 733 m. Die Leistungsdaten des Geschäftsbereichs „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden soweit wie möglich direkt auf die Reinigungszonen I und II erfasst. Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen, werden mittels Umlageschlüssel vom „Bezirk Mitte“ auf die Reinigungszonen umgelegt. Hierunter fallen z.B. die Kosten des Abfallsammelfahrzeuges. Das Abfallsammelfahrzeug ist innerhalb einer Tour sowohl im Bezirk „Mitte“ als auch in der Reinigungszone I tätig. Die für die Reinigungszonen I und II anfallenden Kosten werden mittels des Geo-Informationssystem SIAS nach Anliegerflächen und nach städtischen Flächen aufgeteilt. Analog den ermittelten Flächenverhältnissen werden die Kosten zwischen Anliegern und Stadt verteilt. Dabei wird die Fläche für die Anlieger in den Fußgängerzonen und in der Reinigungszone II mit jeweils 3 m Breite veranschlagt, in der restlichen Reinigungszone I, je nach Breite des Gehwegs, bis maximal 5 m Breite. Das Flächenverhältnis, nach dem die Kosten der Reinigungszonen zwischen Anliegern und Stadthaushalt aufgeteilt werden, beträgt in der Reinigungszone I 41,09 % zu Lasten der Gebühren und 58,91 % zu Lasten des Stadthaushalts, in der Reinigungszone II 18,99% zu Lasten der Gebühren und 81,01 % zu Lasten des Stadthaushalts. Das Verhältnis für die Reinigungszone II wurde in 2020 ermittelt. Grundlage für das Flächenverhältnis der Reinigungszone I ist der Flächenschlüssel nach Frontmeter. Die in der Kalkulation für 2024 angesetzten Personalkosten beinhalten die bis 2024 geplanten Tariferhöhungen in Höhe von rd. 11,5 %. Bei den Sachkosten wurde eine Preissteigerung von 6,1 % für 2023 und von 2,8 % für 2024 für die Kalkulation 2024 angenommen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2024 ist im Anhang 1 zur Anlage 1 dargestellt. Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden, es ist also sehr viel personalintensive Handarbeit notwendig. Der städtische Anteil einschließlich des Anteils für das „öffentliche Interesse“ an den Gesamtkosten der beiden Reinigungszonen (RZ I und RZ II) beträgt:
Eine Verbesserung der Situation in der Richt- und der Weberstraße könnte aus Sicht der Straßenreinigung erreicht werden, wenn die beiden Straßen in gleicher Weise wie der Rest des Leonhardsviertels Teil der Reinigungszone würden. Dazu ist die Ergänzung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) erforderlich.
3. Änderung der ÖGS (Beschlussantrag Nr. 3)
Aufgrund der Erweiterung der Reinigungszone I um die genannten Straßen ist die Anlage zur Satzung (Straßenverzeichnis) zu ändern.
Anlage 2 zu GRDrs 1061/2023