Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
202
3
Verhandlung
Drucksache:
613/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
06.11.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
fr
Betreff:
Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt
Stuttgart über die Benutzung von städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 06.10.2014, nicht öffentlich, Nr. 89
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 20.10.2014, nicht öffentlich,
Nr. 81
Verwaltungsausschuss vom 05.11.2014, nicht öffentlich, Nr. 347
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 24.09.2014, GRDrs 613/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 1 (Satzungstext) und als Anlage 2 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.
2. Ab 1. August 2012 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart unverändert festgesetzt auf 0,83 EUR pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind- Familie.
3. Ab 1. August 2012 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart bei Nachweis einer gültigen FamilienCard unverändert festgesetzt auf 0,76 EUR pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.
4. Ab 1. August 2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag auf monatlich
70 EUR je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unverändert festgesetzt.
5. Ab 1. August 2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Nachweis einer gültigen FamilienCard auf monatlich 40 EUR je Kind unverändert festgesetzt.
(*)
Hinweis:
Gebührenwirksam erstmals zum 1. September 2012, da der August beitragsfrei ist.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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