Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
613/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 06.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt
Stuttgart über die Benutzung von städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 06.10.2014, nicht öffentlich, Nr. 89
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 20.10.2014, nicht öffentlich,
Nr. 81
Verwaltungsausschuss vom 05.11.2014, nicht öffentlich, Nr. 347

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 24.09.2014, GRDrs 613/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 1 (Satzungstext) und als Anlage 2 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.

2. Ab 1. August 2012 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart unverändert festgesetzt auf 0,83 EUR pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind- Familie.

3. Ab 1. August 2012 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart bei Nachweis einer gültigen FamilienCard unverändert festgesetzt auf 0,76 EUR pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.

4. Ab 1. August 2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag auf monatlich
70 EUR je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unverändert festgesetzt.

5. Ab 1. August 2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Nachweis einer gültigen FamilienCard auf monatlich 40 EUR je Kind unverändert festgesetzt.

(*) Hinweis: Gebührenwirksam erstmals zum 1. September 2012, da der August beitragsfrei ist.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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