Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
129/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 08.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Gemeinschaftsschulen
- Antragstellung zum Schuljahr 2015/16

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.04.2014, nicht öffentlich, Nr. 105

Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 07.05.2014, öffentlich, Nr. 120

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 26.03.2014, GRDrs 129/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstandsbericht zur Einrichtung von Gemeinschafts- schulen in der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Die "Schulwoche im Waldheim" wird analog auch auf die Klassenstufe 5 der Gemeinschaftsschulen angewandt.

3. a) Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum 1. Juni 2014 für das Schuljahr 2015/2016 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung
einer jeweils dreizügigen Gemeinschaftsschule für die Sekundarstufe I an der
Realschule Weilimdorf in Stuttgart-Weilimdorf sowie an der Schickhardt-Realschule in Stuttgart-Süd.

b) Es wird zur Kenntnis genommen, dass bauliche Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen bzgl. des pauschalen Flächenzuschlages für Gemeinschaftsschulen gemäß der Handreichung des Kultusministeri- ums sowie einer Mensa vorgenommen werden müssen. Die Verwaltung wird hierfür mit der Erarbeitung entsprechender Raumprogramme für die unter Beschlussantrag 3a) genannten Schulen mit Kostenberechnung für die Anmeldung zum kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 beauftragt.

c) Für den Ganztagesbetrieb der Realschule Weilimdorf und der Schickhardt-Realschule als Gemeinschaftsschule werden im Endausbau laufende Mittel in Höhe von voraussichtlich jeweils 410.000 Euro benötigt. Über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Budget des Schulverwaltungsamts wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/2017 entschieden.


StR Dr. Schlierer (REP) bittet, über die Ziffer 3 des Beschlussantrags getrennt abzustimmen.


OB Kuhn stellt daraufhin, nachdem keine Aussprache gewünscht wird, fest:

Die Ziffern 1 und 2 des Beschlussantrags beschließt der Gemeinderat einstimmig.

Die Ziffer 3 beschließt der Gemeinderat bei 1 Gegenstimme mehrheitlich.

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