Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
372/HH
4
Verhandlung
Drucksache:
1482/2019
GZ:
9011-02.03/-05
Sitzungstermin:
20.12.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 und der
Finanzplanung bis 2024 am 20.12.2019
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.12.2019, GRDrs 1482/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
I.
Zustimmung
Dem am 26.09.2019 eingebrachten Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2020/2021
und der
Finanzplanung 2019 bis 2024
wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 18.11. bis 20.12.2019 ergeben haben.
II.
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß Anlage 1 beschlossen.
In den Ergebnishaushalten werden Überschüsse im ordentlichen Ergebnis
von 13.054.439 EUR in 2020 und -59.740.537 EUR in 2021 festgesetzt.
Im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden Kreditermächtigungen von 2.200.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 notwendig.
III.
Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art
Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV.
Übertragbarkeitsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen Übertragbarkeitsvermerke werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. § 21 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2020/2021 angebracht.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei Ermächtigungsübertragungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
V.
Deckungsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen allgemeinen Grundsätze, Haushalts- und Deckungsvermerke - mit den in Anlage 4 enthaltenen Ergänzungen - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. §§ 19 und 20 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2020/2021 angebracht.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Haushaltsvollzug erforderliche Korrekturen (insbesondere zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung und infolge von Änderungen von Anordnungsbefugnissen) zu den ausgewiesenen Deckungsbeziehungen vorzunehmen, worüber im Rahmen des Jahresabschlusses dem Gemeinderat zu berichten ist.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei den Deckungsbeziehungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VI.
Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2020/2021 und zur Finanzplanung bis 2024 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.
VII.
Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen in den Haushaltsplänen im Rahmen des beschlossenen Gesamtvolumens vorzunehmen. Darunter fallen insbesondere auch die Abbildung von Beschlüssen zu den Stellenplänen im Haushaltsplan, Umsetzungen von zentral geplanten Teilansätzen in die Teilhaushalte und eventuelle Ansatzkorrekturen innerhalb der Teilhaushalte in den ausgewiesenen Amtsbereichen und Schlüsselprodukten.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst kommentieren die Vertreter der Fraktionen den Verlauf der Haushaltsplanberatungen und den festgesetzten Doppelhaushaltsplan. Sie begründen ihr Abstimmungsverhalten.
Seine Fraktion stimme diesem Haushalt gerne zu, erklärt StR
Winter
(90/GRÜNE), sei er doch klar in die Zukunft gerichtet. Mit dem großen Klimapaket und vielen anderen Maßnahmen trage man zur lebenswerten Stadt bei. Große Schritte in die richtige Richtung habe man auch in den Bereichen Kultur, Soziales, Jugend und Bildung gemacht. Und dabei habe man den gesteckten Rahmen nicht verlassen. Herzlich bedankt er sich sowohl bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung.
Auch StR
Kotz
(CDU) beurteilt das Klimapaket als eine der vielen wichtigen und richtigen Positionen des Haushalts. Im Kulturbereich habe es im Laufe des Tages viele Ergänzungen gegeben, in allen anderen Bereichen leider nicht. Dort seien die Vorschläge seiner Fraktion alle abgelehnt worden. Da seine Fraktion immer eine Gesamtverantwortung für den Haushalt sehe, habe sie vielen Punkten zugestimmt. Dem Schlussantrag könne sie aber nicht zustimmen, vor allem wegen der "Bettensteuer" und der unveränderten Grundsteuer.
StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) schätzt es, dass der vorliegende Haushalt so stark von seiner Fraktion geprägt sei wie kein anderer zuvor. Die notwendigen strukturellen Veränderungen würden immerhin angegangen: Wohnen, Verkehr, Klima, soziale Teilhabe und Personal. Da in seiner Fraktion die diesbezüglichen Fortschritte jedoch unterschiedlich bewertet würden, stimme sie nicht einheitlich. Er persönlich werde dem Haushalt zustimmen. Dagegen kündigt StR
Adler
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) seine Stimmenthaltung an, denn weder bei der Wohnungs- noch der Klimapolitik leite der Haushalt die notwendigen, nicht aufschiebbaren Richtungsänderungen ein. Und die "Trippelschrittchen" könne und wolle er nicht mit seiner Zustimmung legitimieren.
Zufrieden damit, dass man es gemeinsam - in unterschiedlichen Konstellationen - geschafft habe, ein "richtig gutes Paket zu schnüren", zeigt sich StR
Körner
(SPD) im Namen seiner Fraktion. Er bedankt sich für die Unterstützung durch die Verwaltung - auch deren Spitze - und die Personalrätinnen und -räte.
"Gute Beratungen mit einem guten Ergebnis" sieht auch StR
Dr. Oechsner
(FDP). Diesem Haushalt stimme seine Fraktion sehr gerne zu.
StR
Zeeb
(FW) merkt kritisch an, im anstehenden Doppelhaushalt sei viel Geld zum Teil für "völlig unsinnige, unnötige, auch nicht nachhaltige Projekte" verteilt worden, oft nicht projektbezogen, sondern als institutionelle Förderung auf unbestimmte Zeit und ohne Erfolgskontrolle. Da man wirtschaftlich schwierigeren Zeiten entgegengehe, hätte seine Fraktion mit dem vorhandenen Geld lieber Arbeitsplätze gesichert. Er kündigt das unterschiedliche Votum seiner Fraktion an und dankt allen, die an diesem Haushalt beteiligt waren.
Seine Fraktion werde den Haushalt ablehnen, erklärt StR
Köhler
(AfD). Er begründet dies insbesondere mit der unveränderten Höhe der Grundsteuer und der Einführung der "Bettensteuer".
StR
Puttenat
(PULS) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, die als junge Fraktion in ihren ersten Haushaltsplanberatungen sehr viel gelernt habe. Auch er bedankt sich bei allen Beteiligten und betont den hohen Wert eines fraktions- und parteiübergreifenden Zusammenhalts.
StR
Urbat
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erklärt, er könne einem Haushalt, in dem die Klimaneutralitätsziele nicht ausreichend verfolgt würden, aus Gewissensgründen nicht zustimmen.
Anschließend verliest BM
Fuhrmann
die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit der in Anlage 1 zur GRDrs 1482/2019 unter § 3 enthaltenen Änderung (Tischvorlage). Vom Beschlussantrag liest er die Ziffern I und II komplett, von den Ziffern III bis VII nur die Überschriften vor.
OB
Kuhn
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 1482/2019 mit 40 Ja- und 17 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich
wie beantragt
inklusive der in § 3 der Anlage 1 vorgenommenen Änderung (Verpflichtungsermächtigung für 2020 in
Höhe von 452.966.300 €).
zum Seitenanfang