Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
42
8
VerhandlungDrucksache:
51/2024
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 21.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Neue Modulbaustandorte
2. Erweiterung bestehender Systembaustandorte

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen v. 23.02.2024, nicht öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 15.03.2024, öffentlich, Nr. 43
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.03.2024, öffentlich, Nr. 76
Verwaltungsausschuss vom 20.03.2024, öffentlich, Nr. 97
jeweiliges Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.02.2024, GRDrs 51/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 480 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgenden drei Standorten (vgl. Darstellung
Anlage 1) wird zugestimmt:


a) Wangen Wasenstraße 92 Unterkunftsplätze

b) Mühlhausen Stamitzweg 108 Unterkunftsplätze

c) Sillenbuch Kirchheimer Straße 280 Unterkunftsplätze


1.2 Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte ergänzt.

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird bei den vor-
stehend in Ziffer 1.1 genannten Standorten verzichtet.


1.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Modulbauten (insgesamt 124 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel, Erschließung und WLAN-Ausstattung von rd. 33,52 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,58 Mio. EUR und Abbruchkosten von insgesamt 0,37 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 34,47 Mio. EUR zu rechnen.

1.4 Die Bau- und Abbruchkosten in Höhe von 33,89 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,58 Mio. EUR werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

2.1. Der Errichtung von Ergänzungsneubauten in Systembauweise zur Schaffung von bis zu 192 Sollplätzen für Geflüchtete zur Unterbringung von geflüchteten Menschen an folgenden zwei Standorten (vgl. Darstellung Anlage 2) wird zugestimmt:

a) Obertürkheim Hafenbahnstraße 96 Unterkunftsplätze

b) Feuerbach Wiener Straße 96 Unterkunftsplätze

2.2 Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte für Systembauten ergänzt.

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird bei den vor-
stehend in Ziffer 2.1 genannten Standorten verzichtet.


2.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.1 aufgeführten Ergänzungsbauten (ins-gesamt 2 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel, Erschließung und WLAN-Ausstattung von rd. 5,99 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,24 Mio. EUR und 0,15 Mio. EUR Verlagerungskosten für die 2 Beachvolleyballfelder und eine Calisthenics-Anlage der Sportvereinigung Feuerbach 1883 e. V. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 6,38 Mio. EUR zu rechnen.

2.4 Die Bau- und Verlagerungskosten in Höhe von 6,14 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen gedeckt.

Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,24 Mio. EUR werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

3. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt die notwendigen Verpflichtungen einzugehen.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 16 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.

zum Seitenanfang