Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
291/HH
6
VerhandlungDrucksache:
444/2015 Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.12.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh de
Betreff: Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2016;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.11.2015, nicht öffentlich, Nr. 453
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 444/2015

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.11.2015, öffentlich, Nr. 473
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 18.11.2015, öffentlich, Nr. 9
jeweiliges Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt der GRDrs 444/2015 in der Fassung des Bezirksbeirats Mitte (15 % öffentliches Interesse für die Reinigungsstufen I und II) unter der Voraussetzung, dass die dafür notwendigen Mehrausgaben (216.000 €) in den Haushalt eingestellt werden, einmütig zu.

Gemeinderat vom 19.11.2015, öffentlich, Nr. 230
Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.12.2015, öffentlich, GRDrs 444/2015 Neufassung, mit folgendem Beschlussantrag:



1. Die Reinigungszone I wird um bestimmte Straßen im Gerber-, Leonhards- und Hospitalviertel (siehe Anlage Straßenverzeichnis) erweitert.

2. Für bestimmte Straßen (siehe Anlage Straßenverzeichnis) werden abweichende Reinigungshäufigkeiten festgelegt.

3. Für die abweichenden Reinigungshäufigkeiten in der Reinigungszone I wird eine weitere Gebühr eingeführt.

4. Das Öffentliche Interesse wird von 5 % auf 15 % erhöht.

5. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2016 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) in Stuttgart wird gemäß Anlage 2 beschlossen.

7. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) wird gemäß Anlage 3 beschlossen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

BM Thürnau weist auf die Tischvorlage hin, die die S. 12 der gedruckten GRDrs 444/2015 Neufassung dahingehend korrigiert, dass das fehlende Gebäude Leonhardsplatz 22 hinzugefügt wird. Im KSD wurde diese Seite bereits geändert.

Auch die Tischvorlage ist dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die korrigierte Fassung einstimmig.

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