Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
291/HH
6
Verhandlung
Drucksache:
444/2015
Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin:
18.12.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
de
Betreff:
Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2016;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.11.2015, nicht öffentlich, Nr. 453
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 444/2015
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.11.2015, öffentlich, Nr. 473
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 18.11.2015, öffentlich, Nr. 9
jeweiliges Ergebnis: Der Ausschuss für Umwelt und Technik
stimmt
der GRDrs 444/2015 in der Fassung des Bezirksbeirats Mitte (15 % öffentliches Interesse für die Reinigungsstufen I und II) unter der Voraussetzung, dass die dafür notwendigen Mehrausgaben (216.000 €) in den Haushalt eingestellt werden, einmütig
zu.
Gemeinderat vom 19.11.2015, öffentlich, Nr. 230
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.12.2015, öffentlich, GRDrs 444/2015 Neufassung, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Reinigungszone I wird um bestimmte Straßen im Gerber-, Leonhards- und Hospitalviertel (siehe Anlage Straßenverzeichnis) erweitert.
2. Für bestimmte Straßen (siehe Anlage Straßenverzeichnis) werden abweichende Reinigungshäufigkeiten festgelegt.
3. Für die abweichenden Reinigungshäufigkeiten in der Reinigungszone I wird eine weitere Gebühr eingeführt.
4. Das Öffentliche Interesse wird von 5 % auf 15 % erhöht.
5. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2016 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):
Für die Reinigungszone I wird die "Gebühr 1" (7-malige Reinigung pro Woche) auf 62,20 € pro lfd. Meter in 2016 festgelegt, die "Gebühr 2" (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) wird auf 26,60 € pro lfd. Meter in 2016 festgelegt.
Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage wird von 140,00 € pro lfd. Meter in 2015 auf 128,50 € pro lfd. Meter in 2016 gesenkt.
6. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) in Stuttgart wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
7. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-) wird gemäß Anlage 3 beschlossen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Thürnau
weist auf die Tischvorlage hin, die die S. 12 der gedruckten GRDrs 444/2015 Neufassung dahingehend korrigiert, dass das fehlende Gebäude Leonhardsplatz 22 hinzugefügt wird. Im KSD wurde diese Seite bereits geändert.
Auch die Tischvorlage ist dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die korrigierte Fassung einstimmig.
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