Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 115/2016
Stuttgart,
06/15/2016



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Reichenbachstraße (Ca 283/1) mit den Teilgeltungsbereichen 1 - 4 im Stadtbezirk Bad
Cannstatt
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB u.d § 74 LBO - mit Anregungen
- Parallelverf. gem.§ 8 (3) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
28.06.2016
19.07.2016
21.07.2016



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Reichenbachstraße (Ca 283/1) im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt vom 3. März 2014 / 16. Oktober 2015 wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht vom 3. März 2014 / 16. Oktober 2015 / 12. April 2016.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Reichenbachstraße (Ca 283/1) Teilgeltungsbereich 1 ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt. Die weiteren Teilgeltungsbereiche 2 – 4 sind in der Anlage 3 e dargestellt.

Die Anregungen der Öffentlichkeit wurden teilweise berücksichtigt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zur Entwicklung des NeckarParks soll mit dem Bebauungsplan Reichenbachstraße (Ca 283/1) für den Bereich um die „Grüne Mitte“ im Anschluss an das Veielbrunnengebiet Planungsrecht geschaffen werden. Planungsziel ist, entlang der Daimler-, Mercedes- und verlegten Benzstraße eine lärmabschirmende Blockrandbebauung sicherzustellen und im Inneren des neuen Baugebiets mit der Festsetzung eines Mischgebiets auch die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen (Teilgeltungsbereich 1).

Die Teilgeltungsbereiche 2 – 4 beinhalten die erforderlichen Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Böden, Natur und Landschaft.
Auf die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 3. März 2014 / 16. Oktober 2015 / 12. April 2016 wird verwiesen (Anlage 2).

Verfahren

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Das Bebauungsplanverfahren und das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden in getrennten Gemeinderatsdrucksachen dargestellt, da der Umgriff unterschiedlich ist. Jedoch sollen die Gemeinderatsdrucksachen in den Gremien parallel behandelt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte gemeinsam mit anderen Teilbebauungsplänen im NeckarPark (Ca 283/1.1 und Ca 283/2) im Zeitraum vom 22. Juni 2012 bis zum 5. Juli 2012 (Anlage 5).

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand am Montag, 25. Juni 2012 im Bezirksrathaus Bad Cannstatt. Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erfolgte vom 13. Juni 2014 - 18. Juli 2014. Dabei wurden Anregungen vorgebracht. Auch im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden Hinweise und Änderungsvorschläge vorgetragen, die Änderungen an den Festsetzungen und Ergänzungen in der Begründung mit Umweltbericht nach sich zogen.

Die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erfolgte vom 11. Dezember 2015 - 22. Januar 2016. Auch dazu wurden von der Öffentlichkeit Anregungen vorgebracht.
Auf die entsprechenden Erläuterungen in der ausführlichen Begründung (Anlage 1) wird verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

Auf der Basis der Kostenschätzung vom 5. Dezember 2013 betragen die Kosten der Gesamtmaßnahmen NeckarPark ca. 184 Mio. €.

Der Planungsgewinn aus der Umwandlung einer Gewerbe- in eine Mischfläche nach der Baunutzungsverordnung beträgt ca. 31 Mio. €. Im Teilbereich des Bebauungsplans ist die Sanierungsumlegung Bad Cannstatt 30 -Reichenbachstraße- eingeleitet. Hier haben die Eigentümer nach Abschluss der Umlegung einen Geldausgleich an die Stadt zu leisten. Die Höhe kann erst nach den Erörterungsverhandlungen mit den Umlegungsbeteiligten ermittelt werden.




Beteiligte Stellen

Ref. WFB, Ref. T, Ref. SJG, Ref. KBS, Ref. RSO, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

GR-Antrag 998/2015 vom 13.11.2015, CDU
GR-Antrag 93/2016 vom 18.03.2016, SPD


Erledigte Anträge/Anfragen


GR-Antrag 75/2012 vom 08.03.2012, Freie Wähler
GR-Antrag 115/2012 vom 20.04.2012, SPD
GR-Antrag 246/2012 vom 19.07.2012, Freie Wähler
GR-Antrag 925/2013 vom 13.10.2013, SPD
GR-Antrag 59/2014 vom 19.02.2014, CDU
GR-Antrag 26/2015 vom 03.02.2015, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
GR-Antrag 132/2015 vom 24.04.2015, SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
GR-Antrag 244/2015 vom 14.07.2015, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
GR-Antrag 248/2015 vom 16.07.2015, Freie Wähler und CDU




Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen


1.Ausführliche Begründung
2.Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan gem.
§ 9 Abs. 8 BauGB

vom 3. März 2014 / 16. Oktober 2015 / 12. April 2016
3.a) Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung) vom 3. März 2014 / 16.
Oktober 2015

b) Lärmquellen und Maßnahmenplan
c) Nutzungsverteilung, Stand 2014
d) Übersicht Bebauungsplanentwürfe NeckarPark vom 2. Februar
2016

e) Teilgeltungsbereiche 2 - 4
4.Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
5.Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Ca 283)
6.Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Ca 283/1)
7.Erste öffentliche Auslegung vom 13. Juni 2014 - 18. Juli 2014
7.1erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden
nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
7.2Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
8.Zweite öffentliche Auslegung vom 11. Dezember 2015 - 22. Januar 2016
8.1erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden
nach § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
8.2Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
9.Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Wendlingen und der Stadt Stuttgart
Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Wendlingen und der Stadt Stuttgart
Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Stuttgart zu artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Flussregenpfeifer)

10.
Namensliste der beteiligten Bürger (nur für Mitglieder des Gemeinderates, nicht elektronisch abrufbar)
a) 1. Auslegung
b) 2. Auslegung



Ausführliche Begründung

1.Plangebiet
Die Teilgeltungsbereiche 1 und 2 des Bebauungsplans Reichenbachstraße liegen im Stadtbezirk Bad Cannstatt im Stadtteil Veielbrunnen. Der Teilgeltungsbereich 3 liegt im Stadtbezirk Weilimdorf, der Teilgeltungsbereich 4 im Stadtbezirk Obertürkheim.
Der Teilgeltungsbereich 1 wird begrenzt
-im Norden von der Reichenbachstraße
-m Osten von der Morlockstraße und von der geplanten Benzstraße;
- im Süden von der Mercedesstraße;
-im Westen von der Daimlerstraße.
Die Fläche des Teilgeltungsbereichs 1 beträgt insgesamt ca. 122 000 m², davon betragen die Flächen des Baugebiets ca. 73 000 m², die Verkehrsflächen
ca 40 000 m² und die Grünfläche ca. 9 000 m².Die Flächen der weitere
Teilgeltungsbereiche betragen
Teilgeltungsbereich 2 ca. 17 500 m² )
Teilgeltungsbereich 3 ca. 28 100 m²) Anlage 3 e
Teilgeltungsbereich 4 ca. 1 600 m²)
2.1Konzeption NeckarPark, Teilgeltungsbereich 1

Im Rahmen eines städtebaulichen Gutachterverfahrens wurde der Rahmenplan des Büros Pesch zur Grundlage für die weitere planerische Entwicklung des Gebiets ausgewählt.
2.2Sicherung der Bestandsbebauung

Zwischen der Reichenbachstraße und der Frachtstraße wurde durch einen Bebauungsplan im Jahre 1966 (Nr. 1966/56) ein Gewerbegebiet festgesetzt. Die tatsächliche städtebauliche Entwicklung stellt sich als Mischgebiet (MI) dar.
2.3Neuplanung auf dem freigeräumten ehemaligen Güterbahnhofareal

Entlang der Daimler-, Mercedes- und der verlegten Benzstraße sollen Kerngebiete als lärmabschirmende Bebauung ausgewiesen werden. Dies ermöglicht es, im Gebietskern eine Mischnutzung mit einem hohen Wohnanteil auszuweisen.
Zwischen der Bestandsbebauung und der Neuplanung dient als zentrales Verbindungselement die „Grüne Mitte“.


2.4Teilgeltungsbereiche 2 – 4 (Anlage 3 e) und weitere Maßnahmenflächen

In diesen Gebieten werden die zwingend notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Herstellung von Ersatzlebensräumen (Vögel, Zauneidechse, Mauereidechse, Heuschrecken, Wildbienen) durchgeführt. Auf einer weiteren Fläche in Stuttgart-West, die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Geißeich-/ Zamenhof­straße (Stg. 206) als Maßnahmenfläche auf Grundlage § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB vorsorglich gesichert und festgesetzt wurde, werden ergänzende Maßnahmen zur Stärkung der Stuttgarter Population der Mauereidechse umgesetzt. Darüber hinaus muss für den Flussregenpfeifer eine Maßnahme durchgeführt werden, die im Stadtgebiet von Stuttgart aufgrund der speziellen Habitat­ansprüche dieser Art nicht realisiert werden kann. Sie soll auf Flächen der geplanten Erweiterung des Naturschutzgebietes Neckarwasen auf Gemarkung Wendlingen umgesetzt werden. Über die Realisierung dieser Maßnahme wurden auf Grundlage von § 11 BauGB vertragliche Regelungen mit der Stadt Wendlingen, dem Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Amt für Vermögen und Bau in Ludwigsburg) und dem Regierungspräsidium Stuttgart getroffen (siehe Anlage 9).


3.Vorgang

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 17. Februar 2009 die Aufstellung des Bebauungsplans NeckarPark (Ca 283) im Stadtbezirk Bad Cannstatt beschlossen (Gemeinderatsdrucksache Nr. 923/2008). Die Bauleitplanung erfolgt in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung Nr. 31 des Flächen­nutzungsplans Stuttgart im Bereich Cannstatt Süd / NeckarPark (GRDrs 137/2014).
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt hat am 4. Februar 2009 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 923/2008 einstimmig zugestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung Nr. 31 durchgeführt. Die Unterlagen dazu lagen vom 24. April 2009 bis 8. Mai 2009 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung aus. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand am 5. Mai 2009 im Interimsrathaus Bad Cannstatt.


Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit anderen Teilbebauungsplänen (Ca 283/1.1 und Ca 283/2) im Zeitraum vom 22. Juni 2012 bis zum 5. Juli 2012 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, und im Interimsrathaus Bad Cannstatt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand am 25. Juni 2012 im Bezirksrathaus Bad Cannstatt. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) wurde im Oktober 2008 durchgeführt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden weitgehend in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet (Anlage 5).

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Weise, dass die Träger öffentlicher Belange und Behörden im Juli 2013 zum Inhalt der Planunterlagen Stellung nehmen konnten.
Die eingegangenen Anregungen wurden weitgehend berücksichtigt (Anlage 6).

Die erste öffentliche Auslegung erfolgte vom 13. Juni 2014 - 18. Juli 2014.
Dabei wurden von Seiten der Öffentlichkeit Anregungen vorgetragen.
Da sich der Bebauungsplanentwurf gegenüber dem Stand der Trägerbeteiligung öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erheblich geändert hatte (u. a. Art der Nutzung, Neuabgrenzungen und Höhenfestsetzung), wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange / Behörden gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Auslegung erneut eingeholt. Auch von den Trägern öffentlicher Belange wurden erneut wichtige Hinweise und Änderungsvorschläge vorgetragen. Auf Grund der vorgetragenen Anregungen wurde der Bebauungsplanentwurf und die Begründung mit Umweltbericht geändert und ergänzt, was eine erneute Auslegung erforderte.

Die Beteiligten Nr. 3 und 4 haben im Namen ihrer Mandanten ihre Anregungen zurückgenommen:
Nr. 3 mit Schreiben vom 12. April 2016 die Anregungen vom 18. Juli 2014 und 19. Januar 2016.
Nr. 4 mit Schreiben vom 13. April 2016 die Anregungen vom 17. Juli 2014.

Die Ausführungen, die im Wesentlichen das Thema Lärmauswirkungen des Festbetriebs auf dem Cannstatter Wasen betrafen, werden im Zuge der verbindlichen Bebauungsplanung aufgegriffen.
Im Bebauungsplan wurden folgende Maßnahmen festgesetzt:


·Cannstatter Wasen, Lärmemissions
minderung um 5 dB(A) bezogen auf die Schalltechnische Untersuchung 2011.
·Lärmabschirmende Bebauung entlang der Daimler- und Mercedesstraße.

Die Grundzüge und wesentlichen Auswirkungen der Planung sind in der Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 3. März 2014 / 16. Oktober 2015 / 12. April 2016 dargelegt (siehe Anlage 2). Auf diese wird Bezug genommen.


5.Umweltbelange
6.Verfahren
7.Auslegung
B.Schall von Braunstein + Berndt GmbH, Soundplan
Bebauungsplan Reichenbachstraße (Ca 283/1) /
Schalltechnische Untersuchungen
/1 Projekt Nr. 010 GS 033-3
/2 Projekt Nr. 012 GS 058-2
/3 Projekt Nr. 012 GS 058-2
/4 Schalltechnische Kurzstellungnahme
zum Bolzplatz
26. Juli 2011
22. April 2013
März 2014
Allgemein
Allgemein
Allgemein
/13 Projekt Nr. 12 GS 058-1 2. Juli 2012Allgemein
/14 Projekt Nr. 012 GS 058-1.113. November 2012Ergänzung
/15 Passive
Schallschutzmaßnahmen
15. April 2011 Wohnen am Stadtarchiv
/16 Auswertung der
Beurteilungspegel an den
Fassaden
19. Juli 2012
/19 Projekt Nr. 012 GS 058-322. Juli 2013Allgemein
/2 Projekt Nr. 011 GS 047-7Volksfest 2014
/1 Projekt Nr. 1123/8. 9. Februar 2015Volksfest 2014
/2 Projekt Nr. 1123/6.6. März 2014Volksfest 2013
/1 Planungen zum NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt (Ca 283) - ergänzenden lufthygienische Einschätzung 27. Januar 2015
/1 Flächendeckende Immissionsberechnungen für das
Stadtgebiet Stuttgart
März 2009
/1 Amt für Umweltschutz (36)9. Juli 2014
/2 Regierungspräsidium Stuttgart7. Juli 2014
/3 Naturschutzbund NABU7. Juli 2014
/1 Ergänzende Angaben zur Betroffenheit
der Mauereidechsen
von Dr. Jürgen Deuschle,
Tier und Landschaftsökologie
23. Juli 2015
/2 Anträge auf Ausnahmen von
artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen
30. Dezember 2014
/3 Erteilung einer artenschutzrechtlichen
Ausnahme für die Errichtung einer
Lärmschutzwand
2. Februar 2015
/4 Vergrämungskonzept
NeckarPark - Gleisparalleler Grünzug mit Ersatzhabitaten
Prof. Schmid Treiber und Partner
September 2014

Der Planungsvorteil beträgt ca. 31 Mio. €.




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Anlage2_Begründung+Umweltbericht_13-06-2016.pdfAnlage2_Begründung+Umweltbericht_13-06-2016.pdf Anlage3a-3e_Mai-2016_klein.pdfAnlage3a-3e_Mai-2016_klein.pdf Anlage4_Ca283-1_Text_04-05-2016.pdfAnlage4_Ca283-1_Text_04-05-2016.pdfAnlage5_vls_Ca283-1_Zus_TöB_4-1.pdfAnlage5_vls_Ca283-1_Zus_TöB_4-1.pdf Anlage6_vls_Ca283-1_Zus_TöB_4-2_04-05-2016.pdfAnlage6_vls_Ca283-1_Zus_TöB_4-2_04-05-2016.pdfAnlage7.1_Ca283-1_Zus_TöB_19-04-2016.pdfAnlage7.1_Ca283-1_Zus_TöB_19-04-2016.pdf Anlage7.2_vls_Ca283-1_priv_Beteiligte_19-04-2016.pdfAnlage7.2_vls_Ca283-1_priv_Beteiligte_19-04-2016.pdfAnlage8.1_vls_Ca283-1_Zus_Anreg_TöB_2.Auslegung_04-05-2016.pdfAnlage8.1_vls_Ca283-1_Zus_Anreg_TöB_2.Auslegung_04-05-2016.pdfAnlage8.2_vls_Ca283-1_Zus_Anreg_priv_Beteiligte_04-05-2016.pdfAnlage8.2_vls_Ca283-1_Zus_Anreg_priv_Beteiligte_04-05-2016.pdfAnlage9_Verträge_Artenschutz_Entwurf_10-06-2016_klein.pdfAnlage9_Verträge_Artenschutz_Entwurf_10-06-2016_klein.pdf