Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 903/2019
Stuttgart,
10/18/2019



Hauptklärwerk Mühlhausen
Kühlwasserpumpwerk
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen
- Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.11.2019
07.11.2019



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1 Dem Bau des Kühlwasserpumpwerks im Hauptklärwerk Mühlhausen auf der Grundlage der Planung des Ingenieurbüros Dahlem, Essen, und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts, Stadtentwässerung, vom 30. September 2019 mit Kosten in Höhe von 9.000.000 EUR wird zugestimmt.

1.2 Die Investition in Höhe von 9.000.000 EUR wird im Vermögensplan 2019 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projekt-Nummer I.17.6201.000.000) wie folgt gedeckt: 2. Vergabe von Planungsleistungen

2.1 Der Erweiterung der Ingenieurverträge um die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung bzw. um die Objektüberwachung während der Bauphase des Kühlwasserpumpwerks laut Begründung wird zugestimmt.

3. Vergabeermächtigung
Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 9.000.000 EUR für das Kühlwasserpumpwerk sämtliche erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.




Begründung:


Situation

Derzeit werden die bestehenden Verbrennungslinien über ein Kühlwasserpumpwerk in der Sandfilteranlage versorgt. Die Kapazität des vorhandenen Pumpwerks ist nicht ausreichend beide Verbrennungsöfen gesichert mit Kühlwasser zu versorgen. Die Kühlwasserentnahme erfolgt zudem ausschließlich aus dem Ablauf des zweiten Filterflügels. Bei einem möglichen Ausfall dieses Filterflügels oder einer Umfahrung der Filtration bei Hochwasser ist die Kühlwasserversorgung der Wirbelschichtöfen nicht mehr gewährleistet. Die bestehende Sandfilteranlage aus dem Jahr 1982 ist sanierungsbedürftig.

Durch den Vollzug der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden neue gewässerbezogene Ziele definiert und Fristen für die Umsetzung von der Genehmigungsbehörde genannt. Der wasserrechtliche Änderungsbescheid vom 17. Dezember 2014 schreibt für das Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen seit dem 1. Januar 2016 einen Zielwert für Phosphor (gesamt) von 0,4 mg/l vor. Seit 1982 betreibt der Eigenbetrieb Stadtentwässerung im Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen eine Sandfilteranlage deren Erneuerung unabdingbar ist. Mit der Erneuerung soll eine Optimierung und eine Steigerung der Reinigungsleistung im Hinblick auf den geforderten Zielwert für Phosphor durchgeführt werden.

Im Zuge der Sanierung und Umrüstung der bestehenden Sandfilteranlage in eine Flockungsfiltration mit Aktivkohledirektdosierung für die Spurenstoffelimination soll eine verfahrenstechnische Entkopplung der Kühlwasserversorgung der Wirbelschichtöfen 2 und 3 (WSO II und III) realisiert werden.


Konzeption

Für die verfahrenstechnische Entkopplung der Kühlwasserversorgung von der Filtration muss ein separates Bauwerk erstellt werden. Zukünftig ist eine Kühlwasserentnahme aus dem Pumpensumpf des Schneckenhebewerks möglich.




Realisierung/Termine

Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Die Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der Vergabe werden voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist nach jetzigem Kenntnisstand für Anfang 2020 geplant. Das Kühlwasserpumpwerk kann dann Anfang 2022 in Betrieb genommen werden.


Vergabe der Honoraraufträge

Auf Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse soll das Ingenieurbüro Dahlem Ingenieure (Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung) sowie das Ingenieurbüro Redlich und Partner GmbH (Elektroplanung) mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Die Honorierung der beauftragten Leistungen für das Kühlwasserpumpwerk erfolgt nach HOAI auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung und beträgt für die Leistungsphase 8, für Objekt- und Fachplanung 338.700 EUR und für die Elektroplanung 223.500 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 339.300 EUR bzw. 334.500 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar für das Kühlwasserpumpwerk von 678.000 EUR bzw. 558.000 EUR ergibt.

Bürozu vergebende
Leistungen (HOAI)
zu vergebende Leistungen
(Euro)
Dahlem-Ingenieure
GmbH
Objektüberwachung und
Bauüberwachung
Leistungsphase 8
338.700,00 EUR
Redlich und Partner GmbHBauüberwachung
Leistungsphase 8
223.500,00 EUR
gesamt
562.200,00 EUR

Grundlage ist die Honorarermittlung des Tiefbauamts Stadtentwässerung vom 30. September 2019. Hierin sind rd. 5 % für Unvorhergesehenes enthalten.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.




Finanzierung / Kosten

Die Gesamtinvestition für das Projekt beläuft sich nach Vorliegen der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung und erster Submissionsergebnisse auf 9.000.000 EUR. Die Finanzierung ist über den Wirtschaftsplan 2019 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan I.17.6201.000.000) gedeckt. Die Partnerstädte Esslingen, Kornwestheim, Remseck und Fellbach beteiligen sich gemäß den Abwasseranschlussverträgen an den Bruttokosten für diese Investition mit einem Finanzierungsbetrag von zusammen 20,875 %.


Finanzielle Auswirkungen

-----



Beteiligte Stellen

-----

Vorliegende Anträge/Anfragen

-----

Erledigte Anträge/Anfragen

-----



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

-----

<Anlagen>



zum Seitenanfang