Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0332-01 0332-03
GRDrs 720/2019
Stuttgart,
07/19/2019



Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss durch Änderungssatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.07.2019



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss vom 8. Juli 2004 (Amtsblatt Nr. 29 vom 15. Juli 2004; zuletzt geändert am 16. Mai 2013 (Amtsblatt Nr. 32/33 vom 8. August 2013); Stadtrecht 0/9) wird gemäß Anlage 1 erlassen.


Begründung:


Um den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat genauer zu entsprechen, haben sich die Fraktionen im Rahmen der Einigungsgespräche in Bezug auf die Besetzung der Gremien dahingehend geeinigt, dass die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats im Internationalen Ausschuss (IntA) von dreizehn auf fünfzehn angehoben wird. Dementsprechend wird auch die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner, die Mitglieder des IntA sind, nachgezogen. Diese Anpassungen erfordern eine entsprechende Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss.

Anlässlich der Gelegenheit dieser Satzungsänderung sollen auch die Anforderungen an die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner zum einen redaktionell an die aktuelle gesetzliche Terminologie und zum anderen dahingehend angepasst werden, dass auch Geflüchtete mit einem Schutzstatus zu stimmberechtigten Mitgliedern des IntA bestellt werden können.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat SI

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss

Satzung
zur Änderung
der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Beteiligung sachkundiger
Einwohnerinnen und Einwohner
im Internationalen Ausschuss
vom 8. Juli 2004




Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am ___________ aufgrund von §§ 4 Abs. 1 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart jeweils in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss vom 8. Juli 2004 (Änderungssatzung) beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Internationalen Ausschuss vom 8. Juli 2004 (Amtsblatt Nr. 29 vom 15. Juli 2004; zuletzt geändert am 16. Mai 2013 (Amtsblatt Nr. 32/33 vom 8. August 2013); Stadtrecht 0/9) wird wie folgt geändert:


1. Änderung von § 2 (Zusammensetzung des Ausschusses und Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner)

§ 2 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:


§ 2 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

§ 2 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

2. Änderung von § 3 (Auswahlverfahren für die Berufung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner, Amtszeit)

§ 3 Absatz 2 Ziffer 3 wird wie folgt neu gefasst:


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 25. Juli 2019 in Kraft.


zum Seitenanfang