Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 742/2017
Stuttgart,
09/12/2017



Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB),
Jahresabschluss 2016, Änderung Verbandssatzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.09.2017
28.09.2017



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB) wird beauftragt, seine am 14. Juli 2017 in der Verbandsversammlung unter Vorbehalt erteilte Zustimmung zu folgenden Punkten dem RBB zu bestätigen:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1



Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand 2016 für Stuttgart beträgt 3.862.756,64 €. Die 2016 geleisteten Abschlagszahlungen betragen 3.894.600 €. Die Erstattung beträgt 31.843,36 €.


Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS








Dirk Thürnau Gerhard Knobloch
Bürgermeister (in Vertretung)


Anlagen

Anlage 1 zu GRDrs 742/2017
(Beschlussantrag Zweckverbandsdrucksache Nr. 03/2017)

Anlage 2 zu GRDrs 742/2017
(Beschlussantrag Zweckverbandsdrucksache 05/2017
Dateianhang: Zweckverbandsdrucksache Nr. 03/2017 mit Anlage 1 (Jahresabschluss) und Anlage 3 (Berechnung der Umlage)
Zweckverbandsrucksache Nr 05/2017


Beschlussantrag Zweckverbandsdrucksache Nr. 03/2017

1. Die Summe der Erträge für das Jahr 2016 belaufen sich auf 30.786.081,33 €, die der Aufwendungen auf 25.504.192,25 €.

2. Die Festkostenumlage wird auf 27.678.178,11 € und die Betriebskostenumlage auf
– 5.703.721,73 € endgültig festgesetzt.

3. Der Jahresabschluss 2016 – einschließlich des Lageberichts - wird wie in Anlage 2 aufgeführt festgestellt.

4. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.281.889,08 € wird auf neue Rechnung vor-getragen.

5. Der Geschäftsführer wird für das Jahr 2016 entlastet.


Anlage 2 zu GRDrs 742/2017
Beschlussantrag Zweckverbandsdrucksache Nr. 05/2017

Nachstehender Satzungsänderung wird zugestimmt:

Art 1

Die Verbandssatzung für den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2016 wird wie folgt geändert:















(3) Ihm obliegt







§ 8a
Geschäftsleitung
Verband im Rahmen seiner Aufgaben


(5) Der Geschäftsführer hat den Verbandsvorsitzenden über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes rechtzeitig zu unterrichten. Er hat insbesondere






Art. 2

Diese Satzungsänderung tritt (zum 01.09.2017) am Tag nach ihrer öffentli- chen Bekanntmachung in Kraft.



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03-17 Jahresabschluss 2016 RBB.pdf03-17 Jahresabschluss 2016 RBB.pdfAnlage 1 Jahresabschluss 2016.pdfAnlage 1 Jahresabschluss 2016.pdfAnlage 3 Berechnung der Umlage.pdfAnlage 3 Berechnung der Umlage.pdf05-17 Satzungsänderung.pdf05-17 Satzungsänderung.pdf