Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0597-5
GRDrs 1514/2023
Stuttgart,
12/14/2023



Festsetzung der Stellenpläne der Landeshauptstadt Stuttgart
für die Haushaltsjahre 2024 und 2025




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich15.12.2023



Beschlußantrag:

Aufgrund der §§ 57, 79 und 80 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Gemeindehaushaltsverordnung und nach Maßgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2023 beschlossenen Änderungen werden im Rahmen der Haushaltssatzung die Stellenpläne wie folgt festgesetzt:

1. der Stellenplan für die Beamten und Beamtinnen sowie für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2024 auf 14.073,0443 Planstellen (einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe) – vgl. Anlage 2.

2. der Stellenplan für die Beamten und Beamtinnen sowie für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2025 auf 14.196,8325 Planstellen (einschließlich der Beamtenstellen der Eigenbetriebe) – vgl. Anlage 3.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, dass 30 % der im Stellenplan 2024 neu festgesetzten Stellen bereits vor Genehmigung der Haushaltssatzung ab dem 01.01.2024 ausgeschrieben und besetzt werden dürfen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dieser GRDrs. werden die für die Erfüllung der Aufgaben in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 erforderlichen Stellen in den Stellenplänen 2024 und 2025 bestimmt.

Die wichtigsten Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2023 sind in Anlage 1 dargestellt.

Die Festsetzung erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse der 2. Lesung, Teil Stellenplan am 06.12.2023. Sollten im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 14.12.2023 oder in der 3. Lesung am 15.12.2023 abweichende oder zusätzliche stellenplanrelevante Beschlüsse gefasst werden, werden diese ggf. mit einer Ergänzung zu dieser GRDrs. zur Beschlussfassung gebracht.

Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich rein rechnerisch ab dem Haushaltsjahr 2024 finanzwirksame Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rund 120,7 Mio. € und ab dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von insgesamt weiteren rund 3,5 Mio. €.

Die in den Beträgen berücksichtigten Einsparungen durch Stellenstreichungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

3

<Anlagen>



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