Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 428/2021
Stuttgart,
09/01/2021



Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Weilimdorf
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.11.2021
17.11.2021
23.11.2021
02.12.2021



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschließt aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel-.
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- vom 26. Oktober 2006, in Kraft getreten am
9. November 2006 und die Erweiterungssatzung vom 28. Juli 2010, in Kraft getreten am 26. August 2010, werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart vom 16. Juni 2021. Der Plan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4
-Giebel- sowie die Erweiterungssatzung sollen aufgehoben werden. Die Sanierungsziele sind erreicht.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung, durch die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- sowie die Erweiterung aufgehoben wird. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen und wird damit rechtsverbindlich.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde 2006 in das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“ aufgenommen. Der aktuelle Förderrahmen beträgt 6,4 Mio. EUR (100 %). Dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 3,84 Mio. EUR (60 %).

Der endgültige Förderrahmen wird sich aus der Abrechnung ergeben.




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan zur Aufhebung der Satzungen über die förmlichen Festlegungen des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- (Verkleinerung)


Ausführliche Begründung


Am 26. Oktober 2006 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- beschlossen (GRDrs. 649/2006). Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 45 am 9. November 2006 veröffentlicht. Am 28. Juli 2010 hat der Gemeinderat die Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Weilimdorf 4 -Giebel- beschlossen (GRDrs 340/2010). Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 34 am 26. August 2010 veröffentlicht.

Das Sanierungsgebiet Weilimdorf 4 -Giebel- wurde im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt“ gefördert. Der aktuelle Förderrahmen beträgt 6,4 Mio. EUR.


Sanierungsziele - Sicherung eines Stadtteilzentrums als Standort zentraler Funktionen
- Aufwertung des Ernst-Reuter-Platzes als zentraler Treff-
und Kommunikationspunkt

- Eine sozialverträgliche Modernisierung des gesamten Wohnungsbestands
- Die strukturelle und städtebauliche Aufwertung öffentlicher Plätze
- Verbesserung des Wohnumfelds durch die Umgestaltung des öffentlichen
Es konnten alle Sanierungsziele realisiert werden und darüber hinaus der Abbruch und Neubau des Kinder- und Jugendhauses als Giebelhaus mit Kindertagesstätte, Stadtteil- und Familienzentrum und die Gründung eines Bürgervereins umgesetzt werden.


Private Maßnahmen

Mit 6 Eigentümern wurden Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen.

Es wurden insgesamt 14 Gebäude (als Ordnungsmaßnahmen) zurückgebaut. Dabei wurden rd. 960 Wohnungen modernisiert oder durch Nachverdichtung sowie Abbruch und Neubau neu geschaffen. Insgesamt ergibt sich ein Plus von 166 zusätzlichen Wohnungen. Besonders hervorzuheben sind die Modernisierungen, Abbrüche und Neubauten sowie Aufstockungen die von Wohnbauunternehmen veranlasst wurden.








Öffentliche Maßnahmen

Folgende Projekte wurden im öffentlichen Raum im Rahmen der Sanierung fertiggestellt:

- Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Mittenfeldstraße
- Umgestaltung des Krötenwegs
- Umgestaltung des Lurchwegs
- Umgestaltung der Mittenfeldstraße (westlicher Bereich)
- Umgestaltung der Einmündung Rappachstraße
- Umgestaltung des Ernst-Reuter-Platzes mit Schaffung einer Jugendecke
- Abbruch und Neubau des Kinder- und Jugendhauses als Giebelhaus
- Schaffung einer Naturbeobachtungsstelle
- Umgestaltung Grünzug Nord
- Umgestaltung Grünzug Süd
- Umgestaltung und Beleuchtung des Gehwegs Mittenfeldstraße (Giebelstraße bis Giebelhaus)
- Schaffung/Aufwertung eines Verbindungswegs bei Gebäude Giebelstraße 12


Verfügungsfond

Es konnten zahlreiche nichtinvestive Maßnahmen und Projekte über den Verfügungsfonds gefördert werden. Dank der sehr aktiven Bürgerbeteiligung tragen viele dieser Projekte zur Nachhaltigkeit bei.

Im Förderzeitraum von 2006 - 2019 standen 65.000 EUR zur Verfügung.


Modellvorhaben

Folgende Projekte wurden mit einem Gesamtaufwand von 229.785 EUR gefördert:

- Stadtteilservice Giebel, Träger Neue Arbeit gGmbH
- Ausbildungspakt Giebel, Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
- Haus der Begegnung – offen für alle Generationen und Kulturen


Aufhebung der Satzungen

Der Gemeinderat beschließt die Satzung, durch die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Weilimdorf 4 -Giebel- und die Erweiterungssatzung aufgehoben werden. Mit der Aufhebung der Satzungen entfällt für Rechtsvorgänge die Anwendung der §§ 144 (Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge) und 145 BauGB (Genehmigungsverfahren).








Abrechnung

Die eingesetzten Fördermittel im Überblick:

Ausgaben
Vorbereitende Untersuchungen 33.000 EUR
Weitere Vorbereitung 802.000 EUR
Grunderwerb 56.000 EUR

Ordnungsmaßnahmen
(Straßenumgestaltung, Rückbau, Umzüge, Grün) 4.267.000 EUR
Baumaßnahmen (privat) 1.026.000 EUR
sonstige Maßnahmen (Modellvorhaben) 229.000 EUR
Vergütungen
Ordnungsmaßnahmenbetreuer + Energieberater 70.000 EUR
Gesamt 6.483.000 EUR
Einnahmen
Kostenerstattung 38.000 EUR
Erbbauzinsen 45.000 EUR
Gesamt 6.400.000 EUR


Die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart hat innerhalb von 6 Monaten nach Aufhebung der Satzung zu erfolgen.







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