| Fragen | Stellungnahme der Verwaltung |
1. | Geh- und Radweg in der Schwieberdinger Straße endet vor der Marconistraße 26
| In der Schwieberdinger Straße ist die Aufgabe eines Fahrstreifens zugunsten einer Verbreiterung des Geh- und Radweges nicht möglich, weil die getrennte Aufstellung des Linksabbiegeverkehrs und des Geradeaus-/Rechtsabbiegeverkehrs vor der Kreuzung mit der Marconistraße beibehalten werden muss. Zwischen der Lorenz- und Marconistraße besteht die letzte Lücke in der Radführung entlang der gesamten Schwieberdinger Straße. Eine vernünftige Alternativstrecke gibt es nicht, mit dem Bebauungsplan wird die Möglichkeit dazu gesichert. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs unter Einbeziehung der Marconistraße 26 ist nicht sinnvoll, da es sich hier um eine denkmalgeschützte Bestandsbebauung handelt und eine Änderung (Abbruch des Gebäudes) nicht absehbar ist. |
2. | Alternative Fahrradroute über die Franklinstraße/Waldäckerstraße prüfen
| Die alternative Fahrradroute durch das Wohngebiet Am Stadtpark ist jederzeit unabhängig vom Bebauungsplanverfahren möglich.
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3. | 700 Parkplätze sind für 2.500
Arbeitsplätze zu wenig | Der ruhende Verkehr soll im Wesentlichen unterirdisch untergebracht werden. Die Erschließung der Tiefgaragen mit maximal möglichen ca. 770 Stellplätzen im Endausbau (derzeit befinden sich ca. 330 Stellplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zu 262) erfolgt über die Lorenzstraße und die Schwieberdinger Straße. Für die Tiefgarage mit Zufahrt über die Lorenzstraße wird die Anzahl von maximal 650 Stellplätzen und 8 oberirdischen Stellplätzen im städtebaulichen Vertrag begrenzt. Darüber hinaus ist die endgültige Anzahl der Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen, dabei wird bei der Berechnung der baurechtlich erforderlichen Stellplätze auf Basis der bisherigen Planungen der ÖPNV-Faktor berücksichtigt. Das Plangebiet weist eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV auf (S-Bahn-Anschluss sowie Bushaltestellen in räumlicher Nähe bzw. im Plangebiet). |
4. | Vorhandene Baumreihe in der Lorenzstraße verlängern | Die vorhandene Baumreihe wird erstmalig planungsrechtlich gesichert und durch Neupflanzungen entsprechend ergänzt. Mit dem Bebauungsplan Zu 262 wird die Lorenzstraße von 15 Baumstandorten begleitet. |
5. | Dach- und Fassadenbegrünung festsetzen | Die Integration einer Fassadenbegrünung wird auf dem gesamten Gewerbeareal nicht ausgeschlossen. Bei den geplanten Bürogebäuden sind jedoch keine größeren geschlossenen geeigneten Wände für eine Fassadenbegrünung zu erwarten. Insgesamt ergibt sich für den neuen Bebauungsplan eine positive Bilanz bezüglich der Ver-/Entsiegelung mit einem zukünftig höheren Anteil von Frei- und Grünflächen (z. B. Baumpflanzungen im Gewerbegebiet und einseitig entlang der Lorenzstraße bzw. Schwieberdinger Straße, neuer Platz mit Bäumen, private Grünfläche). Dies bedingt günstige Auswirkungen auf das Mikroklima im Plangebiet und im unmittelbaren Umfeld.
Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 15° Neigung sind flächig extensiv zu begrünen und dauerhaft begrünt zu erhalten. |
| Gebäude zur Waldäckerstraße 44 niedriger zulassen | Die heute gültige Gebäudehöhe (GBH2 =12 m talseits) wird auf 309,00 m ü. NN erhöht. Dies entspricht etwa 15 m.
Für das Gebäude Waldäckerstraße 44 gilt die Baustaffel 7. Hier sind theoretisch auch Gebäude mit einer Höhe von 15 m (2 Geschosse mit 8 m und ein Satteldach mit 7 m Höhe) zulässig. Das heutige Gebäude hat eine Höhe von rund 12 m.
Das Gebäude Waldäckerstraße 44 wird durch die weiter westlich liegende Planung trotz einer zukünftig höheren maximalen Gebäudehöhe von 3 m gemäß der DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“ nicht unzumutbar verschattet bzw. beeinträchtigt (Auswirkungen auf das lokale Klima mit Verschattung, Gutachten: Müller-BBM vom
22. Jan. 2019). Außerdem sind nachbarschützende Belange berücksichtigt, insbesondere sind die Abstandsflächen nach der Landesbauordnung eingehalten. |
| Realisierung der Gebäude im städtebaulichen Vertrag sichern | Im städtebaulichen Vertrag wurde eine Projektverpflichtung aufgenommen. Diese regelt die Fertigstellung der Gebäude in den verschiedenen Baufeldern. In den Baufeldern I (Ecke Lorenz-/Schwieberdinger Straße) und II (Schwieberdinger Straße) sind die Gebäude spätestens 3 Jahre nach Genehmigung des Bauantrags fertig zu stellen. Für die Baufelder III (Hintergebäude Lorenzstraße 7 und 9), IV (Gebäude neben Waldäckerstraße 44) und VI (Lorenzstraße 7 und 9) wurde das Ziel
fixiert, ab September 2031 mit der Umsetzung zu beginnen. |