Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 668/2020
Stuttgart,
09/09/2020



A) Änd. Nr. 64 FNP Bereich Lorenzstr.
Parallelverfahren § 8 (3) BauGB
Aufstellungsb. § 2 (1) BauGB
Auslegungsb. § 3 (2) BauGB

B) B-Plan u. Satzung über örtl. Bauvorschriften
Lorenzstr./Schwieberdinger Str. (Zu 262)
Auslegungsb. § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.09.2020
22.09.2020
29.09.2020
08.10.2020



Beschlußantrag:

Zu A)
Der Flächennutzungsplan Stuttgart (FNP) ist im Bereich Lorenzstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Der Entwurf zur Änderung Nr. 64 des (FNP) im Bereich Lorenzstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Maßgebend sind die Planzeichnung zur FNP-Änderung Nr. 64 vom 26. August 2020 und die Begründung mit Umweltbericht vom 26. August 2020 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.

Zu B)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Lorenzstraße/Schwieberdinger Straße (Zu 262) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen vom 26. August 2020 und die Begründung mit Umweltbericht vom 26. August 2020 sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu A) und B)
Planungsziel und Planungserfordernis
Die Firma Fritz OHG Spedition plant im Stadtbezirk Zuffenhausen an der Lorenzstraße/Schwieberdinger Straße, die bestehende Bebauung der ehemaligen Spedition abzubrechen und diese durch 5 Bürogebäude zu ersetzen. Für das Vorhaben wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept entwickelt, das auch das angrenzende Grundstück mit umfasst. Die Neubauten sollen sich dabei um einen mit Bäumen bestandenen, neu anzulegenden zentralen Platz gruppieren. Das geplante Vorhaben, Campus Urbanic, stellt nicht nur in städtebaulicher Hinsicht eine große Bereicherung für den Stadtbezirk Zuffenhausen dar, sondern ist im Hinblick auf den vorgesehenen Mieter Siemens mit 2.300 Arbeitsplätzen auch wirtschaftlich von großer Bedeutung.

Das im städtebaulichen Gesamtkonzept vorgesehene 6. Bürogebäude liegt auf dem Flurstück 4019 (Schwieberdinger Straße 93), das nicht im Eigentum des Vorhabenträgers ist, und derzeit mit einem Getränkemarkt bebaut ist. Eine vollständige Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes ist daher derzeit nicht möglich. Der Getränkemarkt soll nach § 1 Abs. 10 BauNVO gesichert werden.

Das bestehende Planrecht lässt das genannte Bauvorhaben nicht zu (u. a. deutliche Überschreitung der Baugrenze an der Kreuzung Schwieberdinger Straße/Lorenzstraße, in Teilbereichen der Zahl der Vollgeschosse, der Höhe baulicher Anlagen und der Geschossflächenzahl).

Für die Verwirklichung der Planung, die einem Bedarf an Investitionen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Rechnung trägt, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Lorenzstraße/Schwieberdinger Straße erforderlich.

Dem formulierten Ziel der Landeshauptstadt Stuttgart, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung einzuräumen, wird im Sinne der geplanten Umnutzung von bereits versiegelten bzw. bebauten Flächen ebenfalls Rechnung getragen.

Änderung Nr. 64 des Flächennutzungsplans Stuttgart (FNP) Lorenzstraße im Parallelverfahren
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Stuttgart stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Gemischte Baufläche (Bestand) dar.

Da die aktuelle Darstellung des Flächennutzungsplans einer Realisierung der Planungsziele entgegensteht, wird der FNP im Parallelverfahren geändert. Vorgesehen ist die Darstellung einer Gewerblichen Baufläche (Umnutzung) und entlang der Trennlinie von Wohnbaufläche und gewerblicher Baufläche eine Grenzlinie, an der besondere Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca.
2,7 ha. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst nicht die Schwieberdinger Straße und die neu geplante private Grünfläche.

Die Änderung Nr. 64 des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Lorenzstraße/Schwieberdinger Straße (Zu 262) durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird zeitlich parallel mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes durchgeführt. Auf die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB im Hinblick auf den Detaillierungsgrad zur Umweltprüfung kann verzichtet werden, da auf die entsprechenden Inhalte aus dem Bebauungsplanverfahren zurückgegriffen werden konnte. Vorgezogener Baubeginn
Es wird darauf hingewiesen, dass die Baufelder I (Ecke Lorenz-/Schwieberdinger Straße) und II (Schwieberdinger Straße) sowie der zentrale Platz bereits im Bau sind. Diese Bauvorhaben wurden gemäß dem bisher geltenden Bebauungsplan von 1989/006, z. T. unter Befreiungen im Hinblick auf die städtebaulichen Ziele des neuen Bebauungsplans Zu 262, genehmigt. Städtebaulicher Vertrag
Für das vorliegende Bebauungsplanverfahren Lorenzstraße/Schwieberdinger Straße
(Zu 262) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen wurde der städtebauliche Vertrag vom 24. August 2020/27. Juli 2020 mit der Firma Fritz OHG Spedition abgeschlossen. Mit dem Vertrag soll u. a. die hohe architektonische Qualität der Gebäude sowie des gesamten Campus inkl. Freibereiche und die Offenhaltung des gewerblichen Quartiers gesichert werden.

Der städtebauliche Vertrag ist dieser Vorlage als Anlage 11 beigefügt.

Verfahrensablauf
· Vorstellung des städtebaulichen Gesamtkonzepts · Gestaltungsbeirat · Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB · Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB · Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
· Geltungsbereichsänderugen
Festsetzungen im Bebauungsplan
Um die Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts und Realisierung der Bürogebäude zu gewährleisten, wurden konkrete Festsetzungen z. B. bezüglich Höhenentwicklung/Einzelbaukörper, Fußwegeverbindungen und private Grünfläche festgelegt.

Um den Verkehrsfluss zu verbessern und die durch die Gesamtheit der Entwicklungen der in diesem Bereich ansässigen Gewerbebetriebe (Porsche, Wolff & Müller, Campus Urbanic) entstehenden zusätzlichen Fahrten abwickeln zu können, muss die Schwieberdinger Straße eine zusätzliche 2. Linksabbiegespur in Fahrtrichtung Porscheplatz in die Lorenzstraße erhalten.

Umweltbericht
Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB sind in der jeweiligen Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 26. August 2020 dargelegt. Auf die Anlagen 3 (FNP) und 6 (Bebauungsplan) wird verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

Flächennutzungsplan
Die Änderung des Flächennutzungsplans hat keine direkten finanziellen Auswirkungen; mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für den neuen Bebauungsplan geschaffen.

Bebauungsplan
Im abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag wurden u. a. folgende Verpflichtungen geregelt:
Der städtische Anteil für die Straßenumbaumaßnahmen liegt nach einer ersten Kostenschätzung bei ca. 300.000 €. Die Mittel werden aus dem Budget des Tiefbauamtes finanziert.




Beteiligte Stellen

Referat T, WFB, SOS und OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Planzeichnung zur Änderung Nr. 64 des FNP Stuttgart (vorher/nachher)
3. Begründung mit Umweltbericht zur Änderung Nr. 64 des FNP
4. Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes
5. Textteil zum Bebauungsplanentwurf
6. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan
7. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
8. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB
9. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
10. Geltungsbereichsänderungen
11. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Zu 262
……………………………………………………………………………………………………….
SW Schützenswerte Daten


Ausführliche Begründung:

1. Grund für die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne/städtebauliche Konzeption
2. Verfahrensablauf für den Bebauungsplan
2.1 Aufstellungsbeschluss
2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
2.3 Geltungsbereichsänderungen
2.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3. Öffentliche Auslegung für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan
4. Umweltbelange
5. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil
5.1 Kosten
5.2 Beitragsrecht
5.3 Planungsvorteil
6. Flächenbilanz


1. Grund für die Aufstellung bzw. Änderung der Bauleitpläne/städtebauliche Konzeption
2. Verfahrensablauf für den Bebauungsplan 2.1 Aufstellungsbeschluss 2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
2.3 Geltungsbereichsänderungen 2.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

3. Öffentliche Auslegung für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan

4. Umweltbelange
5. Finanzielle Auswirkungen 5.1 Kosten
5.2 Beitragsrecht 5.3 Planungsvorteil 6. Flächenbilanz Verkehrsgrün ca. 667 m²






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