Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 411/2021
Stuttgart,
06/09/2021



Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete
minderjährige Ausländer*innen (ION UMA)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.06.2021
30.06.2021
01.07.2021



Beschlußantrag:

1. Der befristeten Bereitstellung von weiterhin 15 Plätzen im Bereich der UMA ION und dem damit verbundenen Personalbedarf im Umfang von 16,6 Stellen wird bis 31.12.2023 zugestimmt.

Steigt der Auslastungsgrad der UMA-Inobhutnahmeplätze über eine Zeitdauer von drei Monaten auf über 115 % an, wird die Verwaltung ermächtigt, zunächst außerhalb des Stellenplans in entsprechendem Umfang Personal zu beschäftigen. Über formale Stellenschaffungen ist spätestens im Rahmen des darauffolgenden Stellenplanverfahrens zu entscheiden.

2. Dem bis 31.12.2023 befristeten Personalbedarf im Umfang von 4,6 Stellen im Sachgebiet UMA (2,0 Stellen Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), 1,7 Stellen UMA Sozialdienst (SD), 0,4 Stellen Alterseinschätzungskomission, 0,5 Stellen Sekretariat) sowie dem bis 31.12.2022 befristeten Personalbedarf im Umfang von 1,0 Stellen für das Sachgebiet UMA WJH zur Abarbeitung der Rückstände wird zugestimmt.

Das Jugendamt wird ermächtigt, für das Sachgebiet UMA Sozialdienst und für die
Alterseinschätzungskommission Personal im Umfang von 1,1 VZK in S 15 ab sofort befristet bis 31.12.2021 außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.

3. Dem bis 31.12.2023 befristeten Personalbedarf im Umfang von 0,5 Stellen für den Bereich der Entgeltfinanzierung wird zugestimmt.

4. Dem Wegfall des Personalbedarfs im Umfang von 1,25 Stellen ab 01.01.2022 für den Bereich der Amtsvormundschaften wird zugestimmt.

5. Für den unter Punkt 1-4 genannten Personalbedarf soll entsprechend Anlage 3 an
-20,6 Planstellen der KW-Vermerk auf KW 01/2024 verlängert werden
-1,0 Planstellen der KW-Vermerk auf KW 01/2023 verlängert werden

-1,25 Planstellen der KW-Vermerk 01/2022 vollzogen werden.

Im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 werden über diese Stellenbedarfe unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden (Streichungen bzw. Schaffungen).

6. Aufgrund der kostendeckenden Kalkulation des o.a. HzE-Angebots erfolgt die temporäre Bereitstellung der 15 Plätze haushaltsneutral.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aktuelle Sachlage und Entwicklung in der UMA ION

Nach dem anfänglichen Zustrom von UMA nach Stuttgart in 2015 sind die Aufnahmen in der UMA ION kontinuierlich zurückgegangen und haben sich seit 2018 auf einem stabilen Niveau zwischen 99 und 139 Aufnahmen jährlich in der UMA ION eingependelt. 2020 wurden trotz Corona 105 UMA aufgenommen.

Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren abgebauten Plätze für UMA (und analog auch dem Abbau von Stellen/Personal) waren seit Januar 2020 durchschnittlich 12 von 15 vorhandenen Plätzen belegt. Im Hinblick auf die Belegung der vorhandenen 15 Plätze in der UMA ION ergab sich 2020 eine durchschnittliche Auslastung von 72,7 %.

Der Auslastungsgrad in der Stuttgarter Inobhutnahme betrug 2020 durchschnittlich 69,86 % und befindet sich somit über der angestrebten Auslastung von 65 % (siehe hierzu GRDrs 227/2019, Seite 13).

Um hier in Bezug auf das gesamte Inobhutnahmesystem bedarfsgerecht und flexibel reagieren zu können, werden die 15 Plätze in der UMA ION weiterhin benötigt.

Derzeit stehen für die 15 Plätze in der UMA ION insgesamt 16,6 über Entgelte finanzierte Stellen (siehe Anlage 2) zur Verfügung. Der Personalschlüssel beträgt 0,83 Stellen pro Platz für die sozialpädagogische Betreuung (1,0 Leitung + 11,45 Sozialarbeit = 12,45 Stellen) rund um die Uhr im Dreischichtbetrieb am Standort Kupferstr. 29 und wird weiterhin benötigt.

(Auszug aus Anlage 2)

In den Bereichen, die nicht unmittelbar mit der UMA ION zusammenhängen bzw. nicht über Entgelte finanziert sind, ist der Aufgabenumfang nur teilweise geringfügig zurückgegangen. Im Sachgebiet UMA Sozialdienst hat aufgrund der Verfahrensänderung im Bereich der Alterseinschätzung ein starker Aufgabenzuwachs stattgefunden, der zusätzlichen Stellenbedarf von 0,7 Stellen für den Sozialdienst bzw. 0,4 Stellen für die Alterseinschätzungskommission zur Reduktion der Beschäftigung von Fremdkräften (siehe GRDrs 1019/2019) nach sich zieht.

Im Bereich der Amtsvormundschaften sind die Aufgaben stark zurückgegangen, da Stuttgart immer noch abgebende Kommune ist.

Von den vorhandenen 22,85 Stellen werden

20,6 Stellen (Verlängerung KW 01/2024) befristet bis 31.12.2023 benötigt (Anlage 2),

1,0 Stellen (Verlängerung KW 01/2023) temporär für das Sachgebiet UMA WJH (Beschlussziffer 2) benötigt,

1,25 Stellen (Vollzug KW 01/2022) nicht mehr für den Bereich der Amtsvormundschaften (Beschlussziffer 4) benötigt.

Im Gegenzug dafür sollen 1,1 Stellen als „Schaffung gegen Streichung“ für den gestiegenen Bedarf im Sachgebiet UMA Sozialdienst (0,7 Stellen) und der Alterseinschätzung (0,4 Stellen) eingesetzt werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die dargestellten Platz- und Personalbedarfe im Zusammenhang mit der UMA ION führen zu einer Entlastung des Haushalts ab 2022. Es ergeben sich durch Stellenabbau folgende Einsparungen im Ergebnishaushalt:

Auswirkungen
2022
2023
Stellenabbau
0,15 Stellen
1,0 Stellen
Einsparung
69.572 EUR
96.900 EUR





Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

3

Aktuelle Sachlage und Entwicklung in der UMA ION

Im Praxisfeld der UMA ION gab es zuletzt eine gewisse Konsolidierung. Der kontinuierliche Rückgang an Aufnahmen seit 2015 stabilisierte sich ab 2018 auf jährlich 99 bis 139 Aufnahmen. Dieser Trend verstetigt sich in 2021. Neben dem Rückbau von Plätzen und Personal ist inzwischen auch der räumliche Rückbau vollzogen. Die Inobhutnahmeeinrichtung ist vom Gelände des ehemaligen Bürgerhospitals in die deutlich kleinere Kupferstr. 29 nach Stuttgart-Vaihingen umgezogen.

Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren abgebauten Plätze für UMA (und analog auch dem Abbau von Stellen/Personal) waren seit Januar 2020 durchschnittlich 12 von 15 vorhandenen Plätzen belegt. Im Hinblick auf die Belegung der vorhandenen 15 Plätze in der UMA ION ergab sich 2020 eine durchschnittliche Auslastung von 72,7 %.

Der Auslastungsgrad in der Stuttgarter Inobhutnahme betrug 2020 durchschnittlich 69,86 % und befindet sich somit über der angestrebten Auslastung von 65 % (siehe hierzu GRDrs 227/2019, Seite 13).

Im Rahmen der vorhandenen 29 Plätze in der Stuttgarter Inobhutnahme bzw. der 15 Plätze in der UMA ION können derzeit Überhänge bzw. punktuell auftretende spezifische Bedarfe aufgefangen werden. Um hier in Bezug auf das gesamte Inobhutnahmesystem bedarfsgerecht und flexibel reagieren zu können, werden die 15 Plätze in der UMA ION weiterhin benötigt.


Zu Beschlussziffer 1: Bereitstellung von weiterhin 15 Plätzen und 16,6 Stellen
In den letzten rund 2 Jahren wurde deutlich, dass die über die GRDrs 710/2017 reduzierten 15 Plätze vorerst ausreichen, um die UMA in der ION adäquat betreuen und versorgen zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, UMA am Aufgriffsort in Obhut zu nehmen und in einem aufwändigen Einschätzungs- und Verteilverfahren zu begleiten, kann aktuell grundsätzlich eingehalten werden.

Hingewiesen werden soll ergänzend zu den Zahlen zu den Aufnahmen und Belegtagen auch auf folgende Trends und Herausforderungen:

Stuttgart ist nach wie vor ein attraktiver Zielort für UMA. Nicht wenige UMA haben Familie, Verwandte oder andere wichtige Bezugspersonen im Stadtgebiet. Dieser Umstand führt dazu, dass Stuttgart als sog. „abgebende Stadt“ im Sinne des Umverteilungsgesetzes trotzdem eine vergleichsweise konstante Zahl von UMA behält und damit gesetzlich verpflichtet ist, diese in der Stuttgarter Jugendhilfe zu betreuen und zu versorgen.

Die Stuttgarter Jugendhilfe ist grundsätzlich gut aufgestellt, um den UMA in Stuttgart gerecht zu werden. Dennoch ergeben sich in der Weitervermittlung aus der UMA ION immer wieder nicht planbare einzelfallbezogene Verzögerungen. Diese sind zum großen Teil auf die Bürokratie rund um die gesetzlichen Vorgaben des Aufnahme- und Verteilverfahrens zurückzuführen und haben deutlich längeren Verweildauern in der UMA ION zur Folge. Vor diesem Hintergrund ist ein gewisser Puffer an Plätzen unabdingbar, um dem gesetzlichen Auftrag der UMA ION und den Vorgaben der Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt/KVJS) auch für die UMA gerecht zu werden.

Seit Frühjahr 2020 wird die Situation hinsichtlich längeren Verweildauern zusätzlich durch die Pandemie verschärft. Die Corona-Verordnung verlangt eine Quarantäne-Phase von 10-14 Tagen, da bei allen UMA davon ausgegangen werden muss, dass sie aus „Hochinzidenz-Gebieten“ eingereist sind. Dieser Umstand bringt automatisch eine Verzögerung des Verfahrens um mindestens zwei Wochen mit sich.

Darüber hinaus war die UMA ION seit September 2020 mehrfach in Quarantäne – junge Menschen und Personal waren infiziert. Da im Sinne des Infektionsschutzes auf Anweisung des Gesundheitsamtes sehr schnell Corona-Positive und Kontaktpersonen 1 isoliert und damit aus dem Dienst genommen und ersetzt werden müssen, kommt es hier regelmäßig zu personellen Engpässen. Die Einhaltung der Quarantäne bei den jungen Menschen ist ein weiteres Problem, da sie häufig weder sprachlich noch entwicklungsbedingt die Vorgaben verstehen können.

Die derzeitige Personalausstattung für die 15 Plätze in der UMA ION mit insgesamt 16,6 über Entgelte finanzierte Stellen (siehe Anlage 2) und einem Personalschlüssel von 0,83 Stellen pro Platz für pädagogisches Personal (1,0 Leitung + 11,45 Sozialarbeit = 12,45 Stellen) ermöglicht es, den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Aufnahme- und Umverteilungsverfahren sowie den Vorgaben der Aufsichtsbehörde gerecht zu werden. Im Falle einer Reduzierung des Personals, könnte der Dienstplan im Rahmen des Dreischichtbetriebs nicht mehr arbeitsrechtskonform umgesetzt werden.

Zu Beschlussziffer 2: Sachgebiet UMA

Aufgrund der rückläufigen Zahlen ist auch im Sachgebiet UMA sukzessive ein starker Personalabbau erfolgt. Derzeit stehen in diesem Sachgebiet 3,0 Stellen für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), 1,0 Stellen für den Sozialdienst (SD) und 0,5 Stellen für das Sekretariat zur Verfügung. Die Situation hinsichtlich den Bedarfen an Stellen stellt sich wie folgt dar:

WJH UMA

Die WJH ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert (z.B. Entgeltsätze für den städtischen Träger bewilligen und auszahlen, Kostenerstattungen beim Land geltend machen, überwachen und einnehmen). Die Aufgaben der WJH sind gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben.

Von den für die WJH UMA noch zur Verfügung stehenden 3,0 Stellen werden für die laufende Fallbearbeitung entsprechend dem auf UMA angepassten Berechnungsmodell vom KVJS und auf der Zahlenbasis von 2020 weiterhin 2,0 Stellen benötigt. Für die Abarbeitung der 526 Fälle aus den Jahren 2018 - 2020 wird temporär bis 31.12.2022 eine 1,0 Stelle benötigt.

In diesem Arbeitsbereich hat sich die personelle Situation entspannt. Nach Einschätzung des Jugendamts können diese Rückstände daher bis Ende 2022 abgearbeitet werden, um Kostenerstattungen beim Land im Rahmen der Verjährungsfristen geltend machen zu können.

Sozialdienst (SD) UMA

Der SD UMA erfüllt zentrale hoheitliche Pflichtaufgaben während der Clearing-Phase gemäß §§ 42 a-f SGB VIII. In dieser Clearing-Phase erfolgt die Alterseinschätzung, die Abklärung, Organisation und Koordination zur Umverteilung. Für in Stuttgart verbleibende UMA werden Hilfen zur Erziehung geplant und vorbereitet (ggf. Krisenintervention und Kinderschutzaufgaben). Für dieses gesamte Aufgabenfeld stehen dem SD lediglich noch 1,0 Stellen zur Verfügung. In der Vergangenheit war diese Personalressource schon sehr knapp bemessen. Nun kommt hinzu, dass sich seit März 2021 das Aufgabenfeld aufgrund gesetzlicher Vorgaben nochmals verändert und auch erweitert hat. Diese Veränderungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Alterseinschätzungsverfahren und die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung.

Bislang wurde die erkennungsdienstliche Behandlung von der Polizei durchgeführt. Diese muss nun mit Begleitung durch den SD UMA als gesetzlicher Vertreter des UMA bei der örtlichen Ausländerbehörde in einem gesonderten Vorstellungstermin im Anschluss an den Termin der Alterseinschätzungskommission erfolgen.

Das Verfahren im Zusammenhang mit der Alterseinschätzungskommission des Jugendamtes hat sich nicht verändert. Hierfür gibt es 5 Kommissionsmitglieder, die im Rahmen der Reduktion der Beschäftigung von Fremdkräften mit 0,4 Stellen auf dem Stellenpool der Stadt geführt werden. Bei Schaffung einer 0,4 Stelle in S15 kann der Stellenpool wieder freigemacht werden.

Im Kontext mit der erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Ausländerbehörde und der Alterseinschätzung in Stuttgart hat sich durch gesetzlichen Vorgaben eine gravierende Veränderung ergeben. Treten im Rahmen der Alterseinschätzungskommission oder bei der Ausländerbehörde berechtigte Zweifel an der Minderjährigkeit auf, muss eine medizinische Alterseinschätzung im Universitätsklinikum Heidelberg angeordnet und durchgeführt werden. Diese Anordnung kann durch das Jugendamt, die Ausländerbehörde und bei volljährig geschätzten UMA im Rahmen des Widerspruchsverfahrens durch das Gericht erfolgen.

Die Durchführung des gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Alterseinschätzungsverfahrens verursacht einen enormen zusätzlichen Zeitaufwand (Anordnung, Koordination und Begleitung zur medizinischen Untersuchung des UMA durch den SD). Darüber hinaus führt dies auch zu einer längeren Dauer der vorläufigen ION und damit zu einer längeren gesetzlichen Vertretung durch den SD sowie zu einer längeren Verweildauer in der UMA ION.

Auf dem Hintergrund dieser Sachlage wird die vorhandene 1,0 Stelle weiterhin dringend benötigt. Darüber hinaus wird zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zwingend eine 0,7 Stelle in S15 für den SD benötigt.

Somit benötigt das Jugendamt für den UMA SD zusätzlich insgesamt 1,1 Stellen in S15 (0,7 Stelle SD, 0,4 Stelle Alterseinschätzungskommission).

Sekretariat UMA

Die gesamten Ressourcen im Sachgebiet UMA sind sehr knapp bemessen. Aus diesem Grund übernimmt das Sekretariat nicht nur die üblichen Sekretariatsaufgaben für den SD und die WJH sondern auch Datenbankeingaben/-verwaltung, Quotenmeldungen und statische Auswertungen, Organisation der Umverteilung, Terminierung/Koordinierung der Alterseinschätzungskommission. Im Zusammenhang mit dem weiteren Verfahrensschritt im Rahmen der Alterseinschätzung stellt das Sekretariat für den UMA SD und die UMA WJH eine wichtige Unterstützung dar. Die vorhandene 0,5 Stelle wird daher weiterhin dringend benötigt.

Zu Beschlussziffer 3: Entgeltfinanzierung (51-FJ-31)

Die in der GRDrs 710/2017 dargestellten Arbeitsbereiche der Dienststelle Entgeltfinanzierung wurden unverändert fortgeführt und in Strukturen für einen Regelbetrieb überführt. Die bedeutende Rolle, die den Finanzierungs- und vor allem den (Einnahmen-) Controllingaufgaben bezogen auf die UMA, zugewachsen ist, wird auch weiterhin erhalten bleiben. Das bisherige hohe Arbeitsaufkommen hat sich verstetigt. Diese Aufgaben können ohne die derzeit zur Verfügung gestellte 0,5 Stelle nicht geleistet werden. Folglich wird die zur Verfügung gestellte 0,5 Stelle weiterhin benötigt.

Zu Beschlussziffer 4: Amtsvormundschaften § 55 SGB VIII (51-00-22)

Im Bereich der Amtsvormundschaften für UMA werden die 1,25 Stellen aufgrund rückläufiger Zahlen nicht mehr benötigt und können abgebaut werden. Die Bedarfe an Amtsvormundschaften für UMA können über das Fallzahlenkontingent der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e.V. abgedeckt werden. Somit kann der KW-Vermerk 01/2022 an diesen Stellen vollzogen werden.

Zu Beschlussziffer 6: Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 1.096.665 EUR für die unter Beschlussziffer 1 dargestellten Personalbedarfe sind über Entgeltsätze finanziert. Die unter Beschlussziffer 2 bis 4 aufgezeigten Personalbedarfe in Höhe von 576.452 EUR für 2021, 506.880 EUR für 2022 und 409.980 EUR ab 2023 sind im Haushalt 2020/2021 veranschlagt sowie im Haushaltsentwurf 2022/2023 vorgesehen, jedoch nicht über Entgeltsätze refinanziert.



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