Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 866/2023
Stuttgart,
10/05/2023



Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder Wirtschaftspläne 2024 und 2025 sowie Finanzplanung 2023 bis 2028



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
06.10.2023
04.12.2023
15.12.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird gemäß Anlagen 1 und 2 zugestimmt.


Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:

2024
2025
EUR
EUR
1. im Erfolgsplan ein Jahresergebnis von
-24.626.200
-23.534.400
2. im Liquiditätsplan einen Saldo von
290.000
290.000
3. Kreditermächtigungen von
0
0
4. Verpflichtungsermächtigungen von
15.600.000
0
5. Kassenkrediten von
9.826.040
10.041.680






2. a) Als Teil des Wirtschaftsplanes 2024/2025 werden ausgewählte Bäderpreise mit Wirkung zum 1. November 2024 in den Thermen Mineralbad Berg, SoleBad Cannstatt, DAS LEUZE sowie in den Hallen- und Freibädern gemäß Anlage 3 neu festgesetzt.

2. b) Als Teil des Wirtschaftsplanes 2024/2025 werden die Verrechnungspreise für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen, gemäß Anlage 4 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 neu festgesetzt.



Begründung:


Vorbemerkung:

Als Basis für die Planung 2024 ff. wurden im Wesentlichen die Ergebniszahlen 2022 und zum Teil die Ergebniszahlen aus 2023 sowie die Kosten eines Arbeitsplatzes vom 13. Juli 2022 (Rundschreiben LHS 021/2022) zugrunde gelegt.

Die Anpassungen aus den Anlagen 3 und 4 sind bereits in den Plandaten zum Wirtschaftsplan 2024/2025 (GRDrs 866/2023) enthalten. Alle weiteren Regelungen aus GRDrs 950/2018 sowie GRDrs 575/2022 bleiben unverändert bestehen.

Ferner wurde bei der Planung die Inbetriebnahme des Stadtbades Heslach im September 2023 nach der Teil-Sanierung berücksichtigt. Um das für den Betrieb der Freibäder zwingend erforderliche Aufsichtsfachpersonal zur Verfügung stellen zu können, wird in der Planung die Schließung der Hallenbäder für die Öffentlichkeit während der Sommerbadesaison berücksichtigt. Die Erforderlichkeit dieser Planung wurde im Bäderausschuss mit der GRDrs 380/2023 am 05.05.2023 vorgestellt. Im Übrigen wird bei der Planung ein Normalbetrieb angenommen. Es wurden daher keine Einschränkungen, außer den bereits bekannten Badschließungen und Revisionszeiten, berücksichtigt.

Im Abschnitt Stellenübersicht findet sich eine Erläuterung zu den geplanten Stellenschaffungen im Wirtschaftsplan 2024/2025. Insgesamt sind 26,5 zusätzliche Stellen vorgesehen. Neben Stellen im Verwaltungsbereich entfallen 3 Stellen auf den Bereich Service für das Sportbad NeckarPark und 19 Stellen auf Mischarbeitsplätze im Bereich der Bäder. Die 19 Stellenschaffungen führen außerhalb der Sommerbadesaison zu einer Erhöhung des Angebots von städtischem Schwimmunterricht (siehe auch Bürgerhaushalt 2023, Platz 2, Nr. 72306) und zu einer Verbesserung des Saunaservice. In der Sommerbadesaison wird dieses unbefristet beschäftigte Personal in den Freibädern in der Funktion Aufsicht eingesetzt.

Eine Erhöhung der Eintrittspreise für den öffentlichen Badebetrieb ist ab 11/2024 eingeplant. Die Anpassung der Verrechnungspreise für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen, ist ab dem 1. Januar 2025 im Plan enthalten.

Kostenseitig wurden im Plan 2024/2025 die Istwerte 2022 unter Berücksichtigung folgender Faktoren erhöht um die allgemeine Preissteigerung teilweise abzubilden:
• 5 % anerkannter Baupreisindex für Bauunterhaltungskosten
• 2 % Preissteigerung für alle anderen bezogenen Leistungen

Bei den Energiekosten wurden die vom Amt für Umweltschutz prognostizierten Ansätze veranschlagt.

Wirtschaftsplan 2024

Im Erfolgsplan 2024 ergibt sich ein planmäßiger Jahresfehlbetrag in Höhe von 24.626 TEUR. Zur Fehlbetragsabdeckung erhalten die Stuttgarter Bäder aus dem städtischen Ergebnishaushalt einen Zuschuss in Höhe von 23.074 TEUR. Zur Deckung der nicht erwirtschafteten Abschreibungen wird ein Betrag in Höhe von 1.552 TEUR aus der Kapitalrücklage entnommen.

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen wird aus dem städtischen Finanzhaushalt ein Zuschuss in den Sonderposten in Höhe von 13.900 TEUR gewährt. Davon entfallen 600 TEUR auf den Gastronomieneubau im Mineralbad Berg und 10.000 TEUR betreffen das Vorhaben Neubau Hallenbad Zuffenhausen. Des Weiteren erhält der Eigenbetrieb einen Investitionszuschuss für den Bau eines Interimsbades beim Hallenbad Zuffenhausen in Höhe von 1.800 TEUR. Die verbleibenden 1.500 TEUR entfallen auf sonstige Investitionsvorhaben.

Entsprechend der Liquiditätsplanung erhält der Eigenbetrieb außerdem zur Tilgung eines externen Darlehens aus dem städtischen Ergebnishaushalt einen Zuschuss in Höhe von 136 TEUR.

Der positive Finanzmittelbestand zum Jahresende in Höhe von 290 TEUR ergibt sich aus einer geplanten Bildung bei den Altersteilzeitrückstellungen. Im Übrigen unterstellt die Planung aus Vereinfachungsgründen unveränderte Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.


Wirtschaftsplan 2025

In 2025 liegt der planmäßige Jahresfehlbetrag bei 23.534 TEUR. Die Deckung des Fehlbetrags erfolgt durch eine Verlustausgleichszahlung aus dem städtischen Ergebnishaushalt in Höhe von 22.346 TEUR sowie durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage der Stuttgarter Bäder in Höhe der nicht erwirtschafteten Abschreibungen von 1.188 TEUR.

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen wird aus dem städtischen Finanzhaushalt ein Zuschuss in den Sonderposten in Höhe von 15.700 TEUR geleistet. Davon betreffen 500 TEUR den Gastronomieneubau im Mineralbad Berg, 12.200 TEUR betreffen den Neubau des Hallenbades Zuffenhausen,1.500 TEUR die geplante Sanierung der Kursaalquelle und 1.500 TEUR entfallen auf sonstige Investitionsvorhaben.

136 TEUR werden aus dem städtischen Ergebnishaushalt zur Finanzierung der anfallenden Kredittilgung (s. o.) gewährt.

Auch in 2025 ergibt sich der positive Finanzmittelbestand zum Jahresende in Höhe von 290 TEUR aus einer geplanten Bildung bei den Altersteilzeitrückstellungen. Ferner unterstellt die Planung aus Vereinfachungsgründen unveränderte Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Umsatzplanung

Die Erstellung der Wirtschaftsplanung 2024 und 2025 basiert im Wesentlichen auf den Ergebniswerten 2022. Da im ersten Quartal 2022 pandemiebedingte Besucherobergrenzen bestanden wurde bei der Umsatzplanung sowohl auf Ergebniswerte aus 2022 und zum Teil aus 2023 sowie auf Planwerte 2023 zurückgegriffen.

In der Planung wurde die Inbetriebnahme des Stadtbades Heslach im September 2023 nach der Teilsanierung angenommen.


a) Erlösentwicklung

Wie bereits dargestellt, wird unter der Annahme, dass die 19 Stellenschaffungen für Aufsichtsvollzeitfachkräfte vollumfänglich besetzt werden können, ein zusätzliches STB-Schwimm-Kursangebot im Winterhalbjahr sowie ein erweiterter Saunaservice angeboten. Die Stuttgarter Bäder gehen von rund 300 zusätzlichen Schwimm-Kursen jeweils außerhalb der Sommerbadesaison aus. Dadurch können 3.600 zusätzliche Kursplätze pro Jahr angeboten werden. Im Kursbereich ist dadurch in 2024 mit etwa 150 TEUR und 2025 mit etwa 300 TEUR zusätzlichen Erlösen zu rechnen.

Für das Wirtschaftsjahr 2022 war im Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 eine Eintritts-preiserhöhung in allen Bädern um durchschnittlich 4 % ab Mai 2022 eingeplant. Diese wurde gemäß Beschluss des Bäderausschusses (GRDrs 575/2022) zugunsten einer Erhöhung der Parkgebühren ganz aufgehoben. Trotz erfreulicher Besucherentwicklung konnten die geplanten Erlöswerte für 2023 bisher nicht erreicht werden.

Aufgrund der gestiegenen Kosten sehen die Stuttgarter Bäder eine Anhebung der Eintrittspreise als unerlässlich an. Folglich sind in den geplanten Erlösen bereits Tarifanpassungen für die öffentlichen Badegäste berücksichtigt, die ab 01.11.2024 zum Tragen kommen sollen. In Anlehnung an das Preiskonzept 2022/2023 (GRDrs 575/2022) wurde eine Anpassung der Tarife gemäß Anlage 3 geplant.

Bezogen auf ein volles Betriebsjahr ergeben sich durch die Tarifanpassung die nachfolgenden Veränderungen bei den jährlichen Nettoumsätzen:

SoleBad Cannstatt + 315.000 EUR
DAS LEUZE + 612.000 EUR
Mineralbad Berg + 194.000 EUR
Hallenbäder + 57.000 EUR
Freibäder + 242.000 EUR
Gesamt: + 1.420.000 EUR

Die Mehrerlöse führen, bei ansonsten in Bezug auf den Wirtschaftsplan 2025 gleichbleibenden Prämissen in den Aufwendungen, entsprechend zu einer Verminderung des erforderlichen städtischen Verlustausgleichs.


b) Verrechnungspreise Schulen und Vereine

Die Verrechnung bei der Nutzung der Hallenbäder wurde vereinheitlicht und erfolgt ab 2023 je Bahnenstunde (vgl. GRDrs 575/2022). Der Verrechnungspreis liegt derzeit für 60 Minuten bei EUR 26 pro 25 m Bahn (bzw. pro 23 m Bahn).
Im Prüfbericht 2022 des Amtes für Revision wurde im Rahmen einer Anmerkung angeregt die Verrechnungssätze für die Schul- und Vereinsnutzung weiter anzuheben. Die Stuttgarter Bäder schließen sich der Auffassung der internen Revision an, dass durch zu niedrig angesetzte Nutzungsentgelte quasi Aufgaben der Vereinsförderung bzw. Schulförderung von den Bädern wahrgenommen werden für die die STB laut städtischen Regelungen nicht zuständig sind und haben daher den Verrechnungspreis auf 32 EUR (bisher 26 EUR) angehoben.

Für das erste Haushaltsjahr 2024 ergeben sich keine Änderungen bei den internen Verrechnungssätzen im Vergleich zum Jahr 2023. Im zweiten Haushaltsjahr 2025 erhöhen sich die Umsatzerlöse bei den Stuttgarter Bäder durch die erhöhten internen Verrechnungssätze bei den Vereinen um rund 500 TEUR und bei den Schulen um rund 350 TEUR.


c) Verrechnungspreise sonstige Nutzergruppen

Bei der Planung wurde ein erhöhter Bahnenverrechnungspreis von 55 EUR je
Bahnenstunde ab 1. Januar 2025 anstelle von derzeit 50 EUR berücksichtigt.


d) Fazit

Die unbefriedigende Personalsituation führt dazu, dass die Kategorie I Hallenbäder (Sonnenberg, Zuffenhausen, Leo-Vetter-Bad, Heslach) für die Öffentlichkeit im Sommer zugunsten der Freibäder geschlossen werden müssen wodurch der Umsatz in den Hallenbädern in 2024 geringer ausfallen wird. Hingegen wurde im Plan 2023 wie in der Vergangenheit mit geöffneten Kategorie I Hallenbädern für die Öffentlichkeit und folglich mit höheren Erlösen geplant. Durch die geplante Schließung aller Hallenbäder während der Sommerbadesaison sinkt der Planansatz für Umsatzerlöse der Hallenbäder in 2024 um 469 TEUR im Vergleich zu 2023. Zu einem höheren Umsatz in 2025 im Vergleich zu 2024 führen insbesondere folgende Faktoren: Zum einen sollen die Tarife für die Öffentlichkeit ab November 2024 erhöht werden, so dass diese in 2025 die volle Wirkung auf die Umsatzentwicklung entfalten. Weiterhin sollen die internen Verrechnungspreise für Schul- und Vereinsschwimmen sowie für sonstige Nutzergruppen weiter angepasst werden (siehe Abschnitt b + c).


Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Pos. „Auflösung von Sonderposten“. Die von der Stadt gewährten Investitionszuschüsse werden als Zuschüsse in den Sonderposten eingestellt und analog der anfallenden Abschreibungen erfolgswirksam aufgelöst. In 2024 beträgt die Auflösung des Sonderpostens 5.700 TEUR und in 2025 sind es 5.930 TEUR. Unter der weiteren Pos. „sonstiges“ (in 2024 insg. 169 TEUR und in 2025 insg. 169 TEUR) werden vorwiegend div. Personal- und Sachkostenersätze sowie ein jährlicher Betriebskostenzuschuss vom Land für das Sportbad NeckarPark von 100 TEUR veranschlagt. Der Betriebskostenzuschuss wird vom Land Baden-Württemberg über einen 10-Jahreszeitraum jährlich für die Zurverfügungstellung von kostenfreien Nutzungszeiten für Spitzenathleten gewährt.

Materialaufwand – Energiekosten

Die aktuelle Hochrechnung des Amtes für Umweltschutz vom 09.08.2023 unter Berücksichtigung von Verbrauchsmengen und angepasster Steigerungssätze wurde in der Planung berücksichtigt. Im Vergleich zur Planung 2023 resultiert für 2024 eine Energiekostenerhöhung von rund 3.826 TEUR auf 8.419 TEUR und für 2025 von rund 3.111 TEUR auf 7.704 TEUR.


Personalkostenplanung

Als Basis für die Ermittlung der Bruttobeschäftigungsentgelte diente zum einen das Ergebnis 2022 sowie die Kosten eines Arbeitsplatzes vom 13. Juli 2022 (Rundschreiben LHS 021/2022), erweitert um die neuen Stellen, die im Rahmen des Doppelwirtschaftsplanes 2022/2023 vom Gemeinderat genehmigt worden waren, jedoch im Laufe des Jahres 2022 noch nicht vollständig besetzt werden konnten. Im Abschnitt Stellenübersicht ist eine ausführlich begründete Übersicht zu den Stellenschaffungen für den Wirtschaftsplan 2024/2025 zu finden. Insgesamt sind 26,5 zusätzliche Stellen vorgesehen und bei der Personalkostenplanung 2024/2025 bereits kostenmäßig erfasst.

Dabei wurden in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt folgende Prozentsätze für die Planung der Sozialabgaben und Altersvorsorge zugrunde gelegt:

Arbeitgeberanteile Sozialversicherung 21,30 %
ZVK- Umlage 9,09 %
Versorgungsumlage Beamte 63,00 %
Beihilfeumlage Beamte 22,60 %

Für die Beschäftigten wurde in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt für 2024 eine Tarifentgelterhöhung von 10,54 % angesetzt. Dieser Wert entspricht der durchschnittlichen Steigerungsrate über alle Entgeltgruppen hinweg und basiert auf Angaben des VKA. Auch die angesetzte aber noch nicht feststehende tarifliche Entgelterhöhung ab 2025 von 2 % für die Beschäftigten wurde mit dem Haupt- und Personalamt abgestimmt.

Die Besoldung der Beamten wurde ab 01.12.2022 um 2,8 v. H. erhöht. In Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt wurde in der Planung ein Steigerungssatz ab 01.01.2024 von 2 v. H. angesetzt.


Altersteilzeitrückstellungen

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Der Gemeinderat hat die Regelung freiwillig bis 31.12.2023 verlängert. Unter Berücksichtigung der auslaufenden Verträge kann im Jahr 2023 mit neun zusätzlichen Verträgen gerechnet werden. Da wesentliche Parameter, wie Entgeltgruppe und die Laufzeit für eine fundierte Berechnung noch nicht bekannt sind wurde ein Schätzbetrag von je 290 TEUR zugrunde gelegt.





Pensionsrückstellungen

Entsprechend dem neuen Eigenbetriebsgesetz werden ab dem Wirtschaftsplan 2022 keine Pensions- und Beihilferückstellungen mehr für Beamte gebildet. Die bestehenden Rückstellungen wurden im Jahresabschluss 2022 einmalig aufgelöst.


Abschreibungen

Abschreibungen wurden für die bereits im Anlagevermögen befindlichen Werte sowie für die im Investitionsprogramm zum Liquiditätsplan enthaltenen Maßnahmen ermittelt.


Sonstige betriebliche Aufwendungen

In 2024 wurden die betrieblichen Aufwendungen mit 9.915 TEUR und in 2025 mit 10.303 TEUR geplant. Darin enthalten sind Instandhaltungskosten für die Stuttgarter Bäder, Dienst- und Fremdleistungen, EDV- und Telekommunikationskosten, der Kauf von Tickets- und Transponderkarten, Abwasserentgelte, Kosten für Marketing und Kundenkommunikation u. ä.. Einzelheiten können dem Erfolgsplan entnommen werden.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden im Plan 2024/2025 die Istwerte 2022 unter Berücksichtigung folgender Faktoren erhöht um die allgemeine Preissteigerung teilweise abzubilden:

Zinsaufwendungen

Zinsaufwendungen wurden für das derzeit noch bestehende Restdarlehen veranschlagt.


Einzeldarstellung der Investitonsmaßnahmen

Auf der Einnahmenseite wurden die Einzahlungen aus städtischen Investitionszuschüssen für die derzeitig laufenden Investitionsmaßnahmen

veranschlagt.

Des Weiteren sind allgemeine Investitionsmittel in Höhe von 1.500 TEUR für sämtliche investiven Maßnahmen in den Bädern, die nicht über „Einzelvorhaben“ abgewickelt werden, in gleicher betragsmäßiger Höhe wie in 2022/23 aufgenommen. Das jährliche allgemeine Investitionsbudget der Stuttgarter Bäder beträgt für 2024 und 2025 je 1.500 TEUR, das zur Finanzierung von neuen Projekten und div. Digitalisierungsmaßnahmen (u. a. div. Schnittstellenprogrammierungen, Netzwerkmodernisierung) verwendet wird. Diese Projekte werden von den STB eigenfinanziert (nicht über den IuK-Maßnahmenplan der städtischen Ämter). Ebenfalls enthalten sind die dringend notwendige Modernisierung des Kassen-Gesamtsystems inkl. Drehkreuzanlagen zur Beschleunigung des Besuchereinlasses an Hochfrequenztagen. Weiterhin ist die Einführung eines Computer-Aided Facility Management (CAFM – Systems) vorgesehen, das insbesondere zur Optimierung der Wartungs- und Reparaturmaßnahmen dienen soll.

Auf der Auszahlungsseite erfolgt die Veranschlagung der Auszahlungen für die einzelnen Investitionsmaßnahmen (vgl. Anlage 2/4).

Verpflichtungsermächtigungen

Für die Investitionsmaßnahmen

wurden Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

Der Mittelabfluss für die Planungsprojekte hat begonnen und wird in 2024/2025 fortgeführt.
Derzeit werden diese vier Planungsprojekte ohne Hochbauamt bearbeitet, da das Hochbauamt seinen Einstieg aus personellen Gründen zeitlich verschoben hat (vgl. GRDrs 378/2022).

Die Neubohrung der Kursaalquellen und die Erstellung eines Entkopplungsbauwerkes waren in 2010 aufgrund des Beweissicherungsverfahrens zu Stuttgart 21 gestoppt worden. Während die Sanierung der Gottlieb-Daimler-Quelle und der Wilhelmsquelle I abgeschlossen werden konnten, steht die Neubohrung der Wilhelmsquelle II noch aus. Auch das erforderliche Entkopplungsbauwerk wurde damals nur als Provisorium eingerichtet. Das Amt für Umweltschutz (als untere Wasserbehörde) hat den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder nunmehr aufgefordert, bis 2026 die Wilhelmsquelle II einschließlich der Entkopplung in einen wasserrechtlich ordentlichen Zustand zu versetzen. Die Betriebserlaubnis für die bisherige Konstruktion läuft dann aus. Es ist von Gesamtkosten in einer Größenordnung von 3 Mio. EUR (inclusive 200 TEUR Planungskosten) auszugehen.

Bei den Stuttgarter Mineralquellen handelt es sich um ein allgemeines städtisches Gut, das es zu erhalten gilt. U. a. sind die Stuttgarter Bäder Nutzer der Quellen. Die technische Betreuung erfolgt seitens der technischen STB-Abteilung. Entstehende notwendige oder per Auflagen vorgegebene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, die sich aufgrund der Komplexität des Systems ergeben, müssen von Seiten der Stadt
finanziert und umgesetzt werden.


Die bisher in einer konzentrischen Brunnenfassung erschlossenen Kursaalquellen hinter dem Kursaal in Stuttgart-Bad Cannstatt wurden von 2007 bis 2010 durch Neubohrungen der Gottlieb-Daimler-Quelle und der Wilhelmsquelle I räumlich getrennt. Die Quellenentkopplung wurde provisorisch hergestellt. Die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis für die geplante Sanierung der Wilhelmsquelle 2 und der Betrieb der Entkopplung musste aufgrund der zeitlichen Verschiebungen mindestens bis Ende der Wasserhaltung von Stuttgart 21 aufgeschoben werden. Die Wilhelmsquelle 2 wurde daher derzeit in der alten Fassung mit einem provisorischen Ausbau bis 31.12.2025 befristet toleriert.
Nach Abschluss der relevanten Tätigkeiten des S21-Projektes kann die Sanierung der Wilhelmsquelle 2 mit der Erstellung einer Quellenentkopplung fortgesetzt werden. In 2022 konnten aufgrund mangelnder Kapazitäten bei geeigneten Fachbüros die ursprünglich geplanten Machbarkeitsstudien zur Realisierung dem AfU nicht vorgelegt werden. Das soll nun in 2023 abgeschlossen werden.

Nach entsprechender Mittelbereitstellung im Doppelwirtschaftsplan 2024/2025 der Stuttgarter Bäder sollen die beiden Maßnahmen in den Jahren 2024 ff. weiter geplant und durchgeführt werden.


Stellenübersicht

Die Stellenübersicht 2024/2025 beinhaltet insgesamt 330,17 Stellen.

Die insgesamt 26,5 Stellenschaffungen begründen sich wie folgt: 1) Abteilungsleitung STB-6.1 für neue Abteilung Digitalisierung & IT
Bewertung: E13
Anzahl Stellen: 1
2) Sachbearbeitung STB (BIM und CAFM)
Bewertung: E12
Anzahl Stellen: 1
3) Sachbearbeitung STB (Beschaffung)
Bewertung: E10
Anzahl Stellen: 0,5
4) Sachbearbeitung STB (Personalentwicklung)
Bewertung: E10
Anzahl Stellen: 1
5) Sachbearbeitung STB
(Aufgabenmehrung in der Abteilung Personal/Organisation)
Bewertung: E11
Anzahl Stellen: 1
6) Servicemitarbeitende (Sportbad NeckarPark)
Bewertung: E3
Anzahl Stellen: 3
7) Stellenschaffungen für zusätzliche städtische Schwimmkurse, Erhöhung
Saunaservice und Aufsicht in den Freibädern (Mischarbeitsplätze)
Bewertung: E6
Anzahl Stellen: 19
Klimarelevanz

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe vorstehend




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Festsetzungsbeschluss für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025
Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2024/2025 mit Anlagen 2/1 bis 2/7
Anlage 3 - Preisliste DAS LEUZE, SoleBad Cannstatt, Mineralbad Berg, Hallenbäder und
Freibäder
Anlage 4 - Preisliste für alle Nutzergruppen, die nicht zu den Individualgästen zählen











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