Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 874/2021
Stuttgart,
10/20/2021



Nachrücken von Frau Bianka Durst (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2021
28.10.2021



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Bianka Durst in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.



Begründung:


Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Bianka Durst die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 26. Oktobers 2021 ausgeschiedenen Stadtrat Maximilian Mörseburg (vgl. GRDrs 873/2021) mit Wirkung zum 27. Oktober 2021 in den Gemeinderat nach.

Frau Bianka Durst hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Bianka Durst keine Hinderungsgründe vorliegen.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper

Anlagen

-

<Anlagen>



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