Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 275/2013
Stuttgart,
07/12/2013



Einrichtung von Schülerhäusern beim städtischen Träger - zusätzlicher Stellenbedarf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.07.2013
24.07.2013



Beschlußantrag:


Begründung:


Stellensituation des städtischen Trägers

Für die Einrichtung von 8 Schülerhausgruppen im Jahr 2012/2013 in der Trägerschaft des Jugendamts wurden vom Schulverwaltungsamt Stellen übertragen, die in der verlässlichen Grundschule eingesetzt waren und dort nicht mehr benötigt wurden. Unter Anrechnung dieser Stellen ergab sich ein zusätzlicher Bedarf von 11,914 Stellen. Aufgrund der Ermächtigung in der Vorlage 417/2012 wurde Personal (pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gruppen plus Schülerhausleitungen und stellvertretende Leitungen) im Umfang dieser 11,914 Stellen eingestellt.

Über die Schaffung dieser 11,914 Stellen ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2014/2015 zu entscheiden.


Im Jahr 2013/2014 ist die Einrichtung von 29 Schülerhausgruppen (bis 17:00 Uhr) beim Träger Jugendamt geplant (siehe GRDrs 260/213).

Nach Gegenrechnung der übertragbaren Stellen vom Schulverwaltungsamt werden für diese 29 Gruppen noch zusätzlich 46,992 Stellen benötigt. Für 8,086 Stellen liegt noch die Ermächtigung für die Beschäftigung von Personal aus der Vorlage 417/2012 vor. Im Umfang von 38,906 Stellen ist eine neue Ermächtigung zur Beschäftigung des zusätzlich notwendigen pädagogischen Personals erforderlich.

Über die Stellenschaffungen im Umfang von 46,992 Stellen ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2014/2015 zu entscheiden.


Zur teilweisen Deckung des Bedarfs können Stellen vom Schulverwaltungsamt an das Jugendamt übertragen werden. Dagegen können derzeit noch keine Einsparungen an Personalstellen aus den Horten aufgrund des geplanten Rückbaus der Hortbetreuung realisiert werden. Im Rahmen des Abbaus der Hortplätze werden die vorhandenen Stellen bedarfsgerecht und Zug um Zug in die Schülerhäuser / Ganztagsschulen überführt.

Der Rückbau der Horte wurde um ein Jahr ausgesetzt. Es ist derzeit noch völlig offen, wie viele Eltern sich im Schuljahr 2013 / 2014 für einen Platz im Schülerhaus entscheiden und wie viele Eltern ihr Kind nach wie vor in Horten anmelden. Durch den Bestandsschutz für Kinder, die bereits im Hort betreut werden, zieht sich der Umsetzungsprozess noch über einen längeren Zeitraum.

Der Bedarf an Schulkindbetreuungsplätzen in Horten ist lt. GRDrs. 672/2012 nach wie vor nur zu 20% gedeckt, mit regionalen Unterschieden in den Stadtbezirken. Dieser Mangel kann durch Plätze in Schülerhäusern erst nach und nach behoben werden, zumal auch Schülerhäuser – insbesondere wegen der Situation beim Mittagessen – nicht alle bedarfsgerecht eingerichtet werden können. Eine endgültige Lösung ist erst mit der flächendeckenden Einrichtung von Ganztagesgrundschulen und den entsprechenden baulichen Maßnahmen realisierbar.

Mit der Einrichtung von Schülerhäusern ist beim Jugendamt auch ein zusätzlicher Bedarf an zentralen Stellenanteilen/Personalressourcen entstanden. Mit der Übernahme der neuen Schülerhäuser im Jahr 2013 stellt sich dieser Bedarf folgendermaßen dar:

BesGr.

oder

EG

Funktionsbezeichnung
Anzahl
der
Stellen
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
Euro
S 18
Bereichsleitung Schulkind (*)
1,0
93.200
EG 6
Mitarbeiter/-in der Bereichsleitung Schulkind
0,5
27.550
EG 6
Sachbearbeiter/-in Gebühren
0,5
27.550
A 11
Personalsachbearbeiter/in
0,7
66.150
S18
Fachliche Beratung/ Prozessbegleitung
Schülerhäuser
0,5
46.600
3,2
261.050

(*) Mit Vorlage 199/2011 wurde zeitlich begrenzt (kw 1/2016) projektbezogen 1 Stelle geschaffen, die innerhalb des Jugendamtes aufgeteilt worden ist (70 : 30).

Um die Funktion der Bereichsleitung für den Bereich Schulkindbetreuung sicherzustellen, wurden 50 % interne unbesetzte Stellenanteile des Jugendamtes interimsweise besetzt bis zur Stellenschaffung. Damit ist sichergestellt, dass die Linienaufgabe der Bereichsleitung wahrgenommen werden kann.

Entsprechende Stellenplananträge wurden vom Jugendamt bereits gestellt.

Mit der Übernahme der Trägerschaft des Jugendamts für weitere Schülerhäuser wird dieser Bedarf weiter anwachsen.



Finanzielle Auswirkungen

Für die 8 Schülerhausgruppen, die im Jahr 2012/2013 in der Trägerschaft des Jugendamts neu eingerichtet wurden, mussten zusätzlich 11,914 Stellen besetzt werden. Dies entspricht einem jährlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 551.517 Euro.

Für die weiteren 6 Schülerhäuser und das Schülerhaus Neuwirtshaus, die im Jahr 2013/2014 in der Trägerschaft des Jugendamts neu eingerichtet werden, werden insgesamt 46,992 Stellen zusätzlich benötigt, die einen jährlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 2.467.685 Euro verursachen.

Die zusätzlich benötigten zentralen 3,2 Stellen verursachen einen jährlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 261.050 Euro.

Insgesamt verursachen die aufgezeigten zusätzlich erforderlichen Stellen einen jährlichen finanziellen Aufwand in Höhe von 3.280.252 Euro.

Die Personalaufwendungen 2013 für die Schülerhäuser sind durch den Haushaltsansatz für den Ausbau der Schülerhäuser im THH 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt (siehe auch Vorlage GRDrs 260/2013).



Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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