Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
150
28a
VerhandlungDrucksache:
56/2014
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Erweiterung der Bioabfalltonne

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.07.2014, öffentlich, Nr. 311
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 16.07.2014, öffentlich, Nr. 7
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.07.2014, GRDrs 56/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Für die in § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ab 01.01.2015 vorgesehene flächendeckende Erweiterung der Bioabfalltonne werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Ab 01.01.2015 wird die Bioabfalltonne flächendeckend in Stuttgart im Anschluss- und Benutzungszwang erweitert. Die flächendeckende Erweiterung soll stadtteilbezogen erfolgen und bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein.

2. Die Bioabfalltonnen werden ab 01.01.2015 im Teilservice im wöchentlichen Abfuhrrhythmus abgefahren. Nach Abschluss der flächendeckenden Erweiterung wird die Abfuhr der Bioabfalltonne im Vollservice vorgesehen.

3. Ab 01.01.2015 werden für die Bioabfallgebühren weiterhin separate Gebühren erhoben. Nach Erreichung der Flächendeckung der Bioabfalltonnenausstattung soll über die weitere Gebührenstruktur entschieden werden.

4. Für die flächendeckende Erweiterung der Bioabfalltonne im Teilservice werden zum 01.01.2015
5. Für den Einführungszeitraum (01.01.2015 - 31.12.2017) werden befristet folgende Stellen geschaffen:
6. Nach Abschluss der flächendeckenden Erweiterung der Bioabfalltonne werden für die anschließende Umsetzung im Regelbetrieb

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Unterbringung des für die Einführungsphase zusätzlich erforderlichen Verwaltungspersonals erforderlichen Büroräume einschließlich -ausstattung extern anzumieten.

8. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Unterbringung des zusätzlich erforderlichen Sammelpersonals sowie der Fahrzeuge (siehe Beschlusspunkt 4) erforderlichen Betriebsflächen und -gebäude anzumieten oder zu erwerben.

9. Die erforderlichen Sachkosten für den Einführungszeitraum in Höhe von




10. Die für die flächendeckende Erweiterung im Teilservice erforderlichen Personal- und Sachkosten werden in der jeweiligen Gebührenvorkalkulation der Abfallgebühren des betreffenden Jahres berücksichtigt.

11. Für die nachgewiesene ordnungsgemäße und vollständige Eigenkompostierung aller auf den im Rahmen der privaten Lebensführung genutzten Grundstücke anfallenden Bioabfälle wird auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners von der Verpflichtung zur Vorhaltung einer Bioabfalltonne abgesehen. 12. Bei nachgewiesenen und begründeten Stellplatzproblemen wird auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners von der Verpflichtung zur Vorhaltung einer Bioabfalltonne abgesehen. In diesen Fällen wird das fehlende Bioabfallvolumen durch Bereitstellung eines entsprechenden Restmüllvolumens ausgeglichen. Die Möglichkeit der Einführung von grundstücksübergreifenden Müllgemeinschaften soll geprüft werden.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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