Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
150
28a
Verhandlung
Drucksache:
56/2014
GZ:
T
Sitzungstermin:
17.07.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Erweiterung der Bioabfalltonne
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.07.2014, öffentlich, Nr. 311
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 16.07.2014, öffentlich, Nr. 7
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 08.07.2014, GRDrs 56/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
Für die in § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ab 01.01.2015 vorgesehene flächendeckende Erweiterung der Bioabfalltonne werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Ab 01.01.2015 wird die Bioabfalltonne flächendeckend in Stuttgart im Anschluss- und Benutzungszwang erweitert. Die flächendeckende Erweiterung soll stadtteilbezogen erfolgen und bis zum 31.12.2017 abgeschlossen sein.
2. Die Bioabfalltonnen werden ab 01.01.2015 im Teilservice im wöchentlichen Abfuhrrhythmus abgefahren. Nach Abschluss der flächendeckenden Erweiterung wird die Abfuhr der Bioabfalltonne im Vollservice vorgesehen.
3. Ab 01.01.2015 werden für die Bioabfallgebühren weiterhin separate Gebühren erhoben. Nach Erreichung der Flächendeckung der Bioabfalltonnenausstattung soll über die weitere Gebührenstruktur entschieden werden.
4. Für die flächendeckende Erweiterung der Bioabfalltonne im Teilservice werden zum 01.01.2015
a) insgesamt 15 Fahrerstellen in EG 6 TVöD und
b) 15 Müllladerstellen in EG 3 TVöD geschaffen sowie
c) 13 Abfallsammelfahrzeuge beschafft.
5. Für den Einführungszeitraum (01.01.2015 - 31.12.2017) werden befristet folgende Stellen geschaffen:
a) eine Stelle für die Projektsteuerung in EG 9 TVöD sowie vier Stellen in EG 8 TVöD und drei Stellen in EG 6 TVöD für die verwaltungsmäßige Umsetzung;
b) eine Stelle in EG 6 TVöD zur Unterstützung der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit;
c) eine Stelle in EG 10 TVöD für Unterstützung bei der Bearbeitung rechtlicher Themen sowie zur zusätzlich erforderlichen Personalsachbearbeitung;
d) vier Laderfahrerstellen in EG 4 TVöD.
6. Nach Abschluss der flächendeckenden Erweiterung der Bioabfalltonne werden für die anschließende Umsetzung im Regelbetrieb
a) zwei Stellen im Verwaltungsbereich in EG 6 TVöD
und
b) zwei Laderfahrerstellen in EG 4 TVöD.
dauerhaft geschaffen.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Unterbringung des für die Einführungsphase zusätzlich erforderlichen Verwaltungspersonals erforderlichen Büroräume einschließlich -ausstattung extern anzumieten.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Unterbringung des zusätzlich erforderlichen Sammelpersonals sowie der Fahrzeuge (siehe Beschlusspunkt 4) erforderlichen Betriebsflächen und -gebäude anzumieten oder zu erwerben.
9. Die erforderlichen Sachkosten für den Einführungszeitraum in Höhe von
a) 750.000 € für die Öffentlichkeitsarbeit,
b) 966.000 € für die Beschaffung der zusätzlichen Bioabfalltonnen und
c) 150.000 € für die Behälterdienstfahrzeuge
werden genehmigt.
10. Die für die flächendeckende Erweiterung im Teilservice erforderlichen Personal- und Sachkosten werden in der jeweiligen Gebührenvorkalkulation der Abfallgebühren des betreffenden Jahres berücksichtigt.
11. Für die nachgewiesene ordnungsgemäße und vollständige Eigenkompostierung aller auf den im Rahmen der privaten Lebensführung genutzten Grundstücke anfallenden Bioabfälle wird auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners von der Verpflichtung zur Vorhaltung einer Bioabfalltonne abgesehen.
12. Bei nachgewiesenen und begründeten Stellplatzproblemen wird auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners von der Verpflichtung zur Vorhaltung einer Bioabfalltonne abgesehen. In diesen Fällen wird das fehlende Bioabfallvolumen durch Bereitstellung eines entsprechenden Restmüllvolumens ausgeglichen. Die Möglichkeit der Einführung von grundstücksübergreifenden Müllgemeinschaften soll geprüft werden.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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