Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
238
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VerhandlungDrucksache:
803/2014
GZ:
AK-0504-00
Sitzungstermin: 04.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Auszahlung des Leistungsentgelts an die städtischen Beschäftigten im Jahr 2014

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.11.2014, nicht öffentlich, Nr. 367
Gemeinderat vom 20.11.2014, öffentlich, Nr. 222

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 03.12.2014, nicht öffentlich, Nr. 391

Ergebnis: Ziffer 1: einmütige Zustimmung
Ziffer 2: mehrheitliche Zustimmung (15 Ja-, 2 Nein-Stimmen)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 18.11.2014, GRDrs 803/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Jahr 2014 erhalten die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (ein- schl. Klinikum) mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich 18 v. H. des für den Monat September 2014 zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen.
Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt.

2. Von der weiteren Vorgehensweise zur Leistungsbezogenen Bezahlung (LBB) in der Stadtverwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) begründet, warum seine Fraktionsgemein- schaft die Ziffer 2 des Beschlussantrags ablehnen wird. Der pauschalen Auszahlung des Leistungsentgelts für 2014 werde zugestimmt; seine Fraktionsgemeinschaft halte es aber nicht für notwendig, anlässlich dieses Instruments über die Führungs- kultur in der Landeshauptstadt zu reden. Dies sei auch ohne dieses Instrument möglich. Der Stadtrat bittet um getrennte Abstimmung über die Ziffern des Beschlussantrags.

StR Brett (AfD) erklärt, die AfD werde dem Vorschlag für das Jahr 2014 unter Zurückstellung von Bedenken zustimmen, wolle diese Lösung aber für das Jahr 2015 nicht mehr haben. Da es bei den zahlreichen Beschäftigten der Landeshaupt- stadt sicherlich Leistungsträger, die weit überdurchschnittlich arbeiten, aber auch Leistungsschwache gebe, sollte sich dies beim Leistungsentgelt - zumindest bei den Führungskräften - auswirken.


OB Kuhn lässt über die Ziffern des Beschlussantrags der GRDrs 803/2014 getrennt abstimmen und stellt folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Ziffer 1: einstimmige Beschlussfassung;

Ziffer 2: mehrheitliche Beschlussfassung bei 7 Gegenstimmen und

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