Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Referat Jugend und Bildung

Gz: JB/SI
GRDrs 672/2018
Stuttgart,
09/07/2018



Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2018/2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2018
27.09.2018



Beschlußantrag:

1. Der Anpassung der Zuschüsse an die Träger in den Förderbereichen des Gesund-
heitsamtes, des Jugendamtes und des Sozialamtes an das Ergebnis des Tarifab-
schlusses 2018 mit einem von der Verwaltung kalkulierten Mehrbedarf in Höhe von
1.111.500 € in 2018 und 2.644.400 € in 2019 wird zugestimmt.

2. Der Anpassung des Zuschusses der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft aufgrund
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Anpassung der Zuschüsse bei den Trägern
4. Die Mittel werden wie folgt überplanmäßig für die Haushalte 500- Sozialamt,
510- Jugendamt und 530- Gesundheitsamt bewilligt:
2018: 1.168.500 €
2019: 2.701.400 €
und durch Sperrung von Mitteln der Deckungsreserve, Teilhaushalt 900, Amtsbereich
9006120, Sonstige allg. Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche
Aufwendungen, gedeckt.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Entsprechend des Haushaltsantrags 1006/2013, dem in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 entsprochen wurde, ist die Verwaltung verpflichtet, nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der Träger vorschlägt.

Eine vom neuen Tarifvertrag abweichende Regelung wird von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Zu Beschlussantrag 1

Für das Jahr 2018 ergibt sich eine Tarifsteigerung von 2,66 % (anteilig 10 Monate von 3,19 %). Abzüglich der bereits in den Haushalt eingestellten 2 % ergibt sich ein Mehrbedarf von 1.111.500 €.

Für das Jahr 2019 ergibt sich eine weitere Tarifsteigerung von 2,32 % (anteilig 9 Monate von 3,09 %). Abzüglich der bereits in den Haushalt eingestellten 2 % ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.644.400 €.

Die Verteilung des Mittelbedarfs auf die betreffenden Ämter ergibt sich aus Anlage 1.

Zu Beschlussantrag 2

Die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft ist daran gebunden, ihr Personal auf der Grundlage des TVöD einzugruppieren und zu bezahlen. Aufgrund der Steigerung der Umlagesätze des Arbeitgebers zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZVK) um 0,4 % hat der Träger zum Doppelhaushalt 2018/2019 einen Antrag auf Erhöhung seines Personalkostenbudgets gestellt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht berücksichtigt, da die ausstehenden Tarifvertragsverhandlungen abgewartet werden sollten. Da die Jugendhausgesellschaft aufgrund der städt. Vorgabe der Anwendung des TVöD diese Personalkostensteigerung zu übernehmen hat, wird der Zuschuss ab dem Jahr 2018 um 57.000 € erhöht.

Finanzielle Auswirkungen

Der Mehrbedarf von 1.168.500 € (1.111.500 € plus 57.000 €) im Jahr 2018 sowie der Mehrbedarf von 2.701.400 € (2.644.400 € plus 57.000 €) im Jahr 2019 wird durch Sperrung von Mitteln der allgemeinen Deckungsreserve, Teilhaushalt 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allg. Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt.
Die Verteilung auf die Förderbudgets von Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt ergibt sich aus der Anlage 1 und erfolgt im Verwaltungsvollzug.
Der Mehrbedarf ab 2020 wird entsprechend im Haushaltsentwurf 2020/2021 berücksichtigt.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer Werner Wölfle
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Übersicht über finanzielle Auswirkungen

<Anlagen>



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