Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 1411-04
GRDrs 295/2019
Stuttgart,
05/10/2019



Beschaffung von drei Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 10 für Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.05.2019
23.05.2019



Beschlußantrag:

1. Der Beschaffung von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14530-26 für Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart wird zugestimmt. 2. Der Vergabe für Los 1 des Auftrags (Lieferung der Fahrgestelle und der feuerwehrtechnischen Aufbauten) nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, wird zugestimmt. Der Gesamtpreis für die Lieferleistung beträgt 968.060,16 € (einschließlich USt.). 3. Der Vergabe für Los 2 des Auftrags (Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung) nach europaweitem offenem Vergabeverfahren an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach, wird zugestimmt. Der Gesamtpreis für die Lieferleistung beträgt 181.987,28 € (einschließlich USt.). 4. Die Auszahlungen in Höhe von 1.150.047,44 € (einschließlich USt.) werden bei Projekt 7.379100, sonstige Investitionen Amt 37 Fahrzeuge, Ausz. Gr. 78302, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Teilfinanzhaushalt 2019/2020 – THH 370, Branddirektion, gedeckt.

5. Ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gemäß VwV Z-Feu in Höhe von 276.000 € wurde gestellt. Hierüber liegt eine Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme von Seiten des Regierungspräsidiums vor.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

§ Notwendigkeit der Beschaffungsmaßnahme

Das Fahrzeugkonzept der Branddirektion sieht für die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung der Grundschutzaufgaben der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung grundsätzlich die Ausstattung mit Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 vor.

Die zu beschaffenden Fahrzeuge ersetzen drei Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6 der Abteilungen Plieningen, Rohracker und Stammheim aus dem Jahr 1994. Diese Fahrzeuge werden ausgesondert. Mit der zeitgleichen Beschaffung von drei identischen HLF 10 ergeben sich finanzielle Vorteile bei Anschaffung, Betrieb und Unterhalt der Fahrzeuge.

§ Ergebnis des offenen europaweiten Vergabeverfahrens

Der Lieferauftrag für Los 1 (Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau) soll an die Firma Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, vergeben werden. Das verwendete Fahrgestell ist ein Mercedes-Benz Atego 1630 F. Insgesamt gingen zwei Angebote ein. Der genannte Bieter hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot erfüllt die Anforderungen der Vertragsunterlagen voll umfänglich.

Der Lieferauftrag für Los 2 soll an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach, vergeben werden. Insgesamt gingen zwei Angebote ein. Der genannte Bieter hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot erfüllt die Anforderungen der Vertragsunterlagen voll umfänglich.


Finanzielle Auswirkungen

§ Finanzierung der Maßnahme

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme zur Beschaffung von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 in Höhe von 1.150.047,44 € (einschließlich Ust.) ist gesichert.

Die Auszahlungen von 1.150.047,44 € werden beim Projekt 7.379100, Sonstige Investitionen Amt 37 Fahrzeuge, Ausz. Gr 78302, Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, im Teilfinanzhaushalt 2019/2020 – THH 370, Branddirektion, in Höhe von 1.150.000 € gedeckt.

Auf Grund des fahrzeugtechnischen Ausbaus der drei HLF erfolgt gemäß der Ausschreibung eine Teilzahlung von 510.000 € im Jahre 2019, und die Restzahlung von 640.000 € im Jahre 2020. Über diese Restzahlung wird die Branddirektion im Rahmen des Jahresabschlusses eine investive Ermächtigungsübertragung der in 2019 veranschlagten Mittel ins Haushaltsjahr 2020 zu gegebener Zeit beantragen.



§ Förderung der Maßnahme durch das Land

Ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung gemäß VwV Z-Feu in Höhe von 276.000 € wurde am 03.01.2018 gestellt. Hierüber liegt eine Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme von Seiten des Regierungspräsidiums vom 03.12.2018 vor.



Beteiligte Stellen

Referat WFB und Referat T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

keine

Anlagen>



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