Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
234
5
Verhandlung
Drucksache:
794/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin:
08.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim Sozialamt (Teil A), Jobcenter (Teil B)
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.10.2018, öffentlich, Nr. 128
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 393
Gemeinderat vom 25.10.2018, öffentlich, Nr. 224
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 07.11.2018, öffentlich, Nr. 432
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Antrag Nr. 346/2018 mit Maßgaben
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 16.10.2018, GRDrs 794/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Sozialamt Teil A
1. Von der Information zum neuen Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit erweiterten, zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben wird Kenntnis genommen.
2. Von dem zusätzlichen unabweisbaren Interims-Personalbedarf zur Umsetzung des BTHG im Sozialamt wird Kenntnis genommen.
3. Den überplanmäßigen Aufwendungen 2019 in Höhe von insgesamt 1.960.560 EUR wird, wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt, zugestimmt. Diese können gedeckt werden durch Mehrerträge aus der Beteiligung des Landes an der Umsetzung des BTHG.
Abteilung Sozialleistungen (50-2)
Interims-Personalbedarf:
2,0 Stellen in Bes.Gr. A 13G, Verbesserung der Leitungsspanne
1,0 Stelle in Bes.Gr. A 13G, Entlastung/Koordination Projekt/Erprobung
Bedarfsermittlungsinstrument
20,0 Stellen in Bes.Gr. A 11, Fallmanagement mit integrierter Sachbearbeitung
Die Stellen sind mit einem Bedarfsprüfungsvermerk (BP-Vermerk) zu versehen.
Abteilung Verwaltung (50-1)
Interims-Personalbedarf:
0,5 Stelle in Bes.Gr. A 11, 50-12, IUK, EDV-Betreuung
Die Stelle ist mit einem Bedarfsprüfungsvermerk (BP-Vermerk) zu versehen.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.
Jobcenter Teil B
1. Von der Information zum neuen Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit erweiterten, zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben wird Kenntnis genommen.
2. Von dem zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf im Jobcenter zur Umsetzung des BTHG von einer Vollzeitstelle Planung/Koordination Rehabilitation und Inklusion in Verg.Gr. EG13, TVöD, wird Kenntnis genommen.
3. Der Personalaufwand für die operative Stelle wird weitgehend über die Bundes-erstattung gedeckt.
Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.
Weitere Beratungsunterlage ist der gemeinsame Antrag Nr. 346/2018 vom 05.11.2018.
Eingangs weist OB
Kuhn
auf die im VA festgelegten Maßgaben hin. StRin
Bulle-Schmid
(CDU) begrüßt im Namen ihrer Fraktion die Beschlussvorlage mit den Maßgaben. Ziel des Gesetzes sei eine stärkere individuelle Betreuung von Betroffenen und mehr Einzelfallgerechtigkeit durch das Fallmanagement. Dieser wichtige und notwendige Schritt führe zur enormen Verbesserung für Menschen mit Behinderungen.
Dieser Einschätzung schließt sich StR
Stopper
(90/GRÜNE) an. In der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) trenne man die Lebensunterhaltsleistungen von den Fachleistungen in der Eingliederungshilfe und kopple die Eingliederungsleistungen von der Sozialhilfe ab. Hierfür benötige man das in der Vorlage dargestellte Personal. Er begründet den gemeinsamen Antrag und betont dabei, dass keine unnötige Bürokratie aufgebaut werden solle. An die Verwaltung richtet er die Bitte, von vornherein das richtige Maß zu treffen, sowohl bei der Bemessung als auch bei der Eingruppierung der Stellen, und sie zügig auszuschreiben. Spätestens zu den nächsten Stellenplanberatungen müsse die Eingruppierung gegebenenfalls nochmals nachjustiert werden.
Als ersten Meilenstein in der Umsetzung des BTHG wertet StRin
Dr. Hackl
(SPD) die GRDrs 794/2018. Sichtbares Zeichen dafür, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert und umgesetzt werden solle, sei, dass der Bundesgesetzgeber die Menschen mit Behinderung aus dem SGB XII heraushole und in einer Neufassung des SGB IX verankere. Wie ihre VorrednerIn erachtet auch sie es für wichtig, dass künftig die existenzsichernden Leistungen von den behinderungsspezifisch begründeten Fach- und Assistenzleistungen getrennt werden. Den für die Umsetzung zusätzlich erforderlichen Personalbedarf, der im gemeinsamen Antrag unter Einbeziehung des Personalrats formuliert sei, stimme ihre Fraktion mit den im VA ergänzten Maßgaben gerne zu.
StRin
Halding-Hoppenheit
(SÖS-LINKE-PluS) begrüßt im Namen ihrer Fraktionsgemeinschaft ebenfalls die vorgelegte Umsetzung des BTHG. Allerdings seien die 20 neuen Stellen nur ein erster Schritt, da selbst BM Wölfle von einem Bedarf von 60 Stellen ausgehe. Darauf werde ihre Fraktionsgemeinschaft bei den anstehenden Haushaltsplanberatungen achten.
StRin
von Stein
(FW) stimmt der GRDrs, mit der die notwendigen Stellen geschaffen würden, im Namen ihrer Fraktion aus voller Überzeugung zu.
Die Umsetzung des Gesetzes sieht StRin
Yüksel
(FDP) als sehr große Herausforderung, die nur mit einer auskömmlichen Personalausstattung bewältigt werden könne. In diesem Zusammenhang bedankt sie sich ausdrücklich beim Personalrat, der in seiner Stellungnahme auf den weiteren Personalbedarf hingewiesen habe.
StR
Klingler
(BZS23) begrüßt das BTHG ebenfalls. Seine Gruppierung sehe aber angesichts der für die Umsetzung sehr vielen notwendigen Stellen ein gewisses Problem. Hier verweist er auf einen Antrag seiner Gruppierung, Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand anzusprechen, ob sie nicht in Teilzeit, auf 450 €-Basis oder mit Fallpauschalen als Selbstständige weiterarbeiten wollten.
Auch StR
Dr. Schertlen
(STd) signalisiert Zustimmung zur Vorlage.
OB
Kuhn
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 794/2018 mit den im VA formulierten Maßgaben einstimmig.
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Sabbagh / pö
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