Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
212/2018
Stuttgart,
03/20/2018
Stuttgart auf dem Weg zur glyphosatfreien Stadt
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
22.03.2018
Beschlußantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt das Ziel eine glyphosatfreie Stadt zu werden.
2. Auf städtischen Flächen etwa Parks, Grünanlagen und Friedhöfen findet daher bereits seit Sommer 2016 kein Glyphosateinsatz mehr statt.
3. Das städtische Weingut befindet sich im Übergang. Nachdem im Jahr 2017 ein mechanisches Unterstockgerät erworben wurde, sollen im Jahr 2018 die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, die 11 ha Direktzuganlagen zukünftig herbizidfrei zu bewirtschaften. Bei 5 ha Terrassenweinbergen wird 2018 mit zwei unterschiedlichen Lösungsansätzen versucht, eine vollständig herbizidfreie Unterstockbehandlung zu erreichen.
4. Dem Einsatz glyphosathaltiger Herbizidprodukte zu Bewuchsbekämpfung der Schottergleise der SSB und des Stuttgarter Hafens wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Umfang der Anwendung so gering wie möglich gehalten und fortlaufend nach Alternativen zur Bewuchsbekämpfung gesucht wird.
5. Der Glyphosateinsatz auf städtisch verpachteten Wiesen, Baumwiesen und Gartenland ist künftig vertraglich auszuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Pachtverträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in der Regel 1.11.2018) anzupassen bzw. neu abzuschließen.
6. Die Verwendung von Glyphosat auf städtisch verpachteten Obstbau-, Acker- und Weinbauflächen kann fortgesetzt werden. Die Landwirte werden jedoch aufgefordert, den Glyphosateinsatz, wo möglich, zu reduzieren.
7. Die Verwaltung wirbt bei Handel, Landwirtschaft und privaten Gartenbesitzern für die Zielsetzung eines glyphosatfreien Stuttgarts.
Begründung:
Stuttgart soll glyphosatfrei werden. Dies geschieht im Interesse des Gesundheitsschutzes und der Biodiversität. Erste Regelungen hat die Verwaltungsspitze ab Mai 2016 erlassen (vgl. Stellungnahme zum Antrag 946/2017).
Das städtische Weingut befindet sich im Übergang zur Glyposatfreiheit (vgl. Protokoll Nr. 131 der WA-Sitzung vom 27.10.2017). Die Beteiligungsunternehmen SSB und Hafen Stuttgart sind aufgefordert, die Anwendung glyphosathaltiger Herbizidprodukte in den Schottergleisen systematisch zu reduzieren und nach Alternativen zu suchen.
Auf Pachtflächen der Stadt, die zur landwirtschaftlichen Nutzung für Obst-, Acker- und Weinbau verpachtet werden, kann der Glyphosateinsatz aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen noch fortgesetzt werden.
Bei städtisch verpachteten Wiesen, Baumwiesen und Gartenland ist die Verwendung von Glyphosat vertraglich auszuschließen. Eine vertragliche Neuregelung für die Bestandsverträge kann mittels Anpassung bzw. Neuabschluss in der Regel am dem kommenden Wirtschaftsjahr (01.11.2018) erfolgen.
Solange das Herbizid noch erlaubt ist, kann der Glyphosatzeinsatz auf privaten Flächen nicht unterbunden werden. Wir appellieren dennoch an Gartenbesitzer und Landwirte, wo möglich, ihre Flächen glyphosatfrei zu bewirtschaften.
Erledigte Anträge:
Anträge 27/2016, 946/2017 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Fritz Kuhn
Oberbürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Anlagen
<Anlagen>
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