Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
667/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 06.11.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Flüchtlingsunterbringung 2015 / Standorte Tranche 2

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 10.10.2014, öffentlich,
Nr. 102

Ergebnis: Ziffer 1 A und 2: einmütige Zustimmung
Ziffer 1 B: mehrheitliche Zustimmung (16 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme)


Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 20.10.2014, öffentlich, Nr. 77
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.10.2014, öffentlich, Nr. 447

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Verwaltungsausschuss vom 05.11.2014, öffentlich, Nr. 341

Ergebnis: Ziffer 1 A und 2: einmütige Zustimmung
Ziffer 1 B: mehrheitliche Zustimmung (14 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 26.09.2014, GRDrs 667/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Festlegung von Standorten


A) Flüchtlingsunterkünfte in anzumietenden Objekten

Von der Anmietung der folgenden 4 Objekte zur Schaffung von 296 weiteren Unterkunftsplätzen wird zustimmend Kenntnis genommen:

- Wildunger Straße 53 (Liebfrauenheim), Bad Cannstatt:
122 Unterkunftsplätze
- Forststraße 71, S-West:
60 Unterkunftsplätze (derzeit bereits 60 Unterkunftsplätze auf Tagessatz- basis, somit künftig insgesamt 120 Unterkunftsplätze)
- Herschelstraße 30, Vaihingen-Dürrlewang:
24 Unterkunftsplätze (derzeit bereits 35 Unterkunftsplätze auf Tagessatz- basis, somit künftig insgesamt 59 Unterkunftsplätze)
- Gottfried-Keller-Straße 18-20, Zuffenhausen:
90 Unterkunftsplätze (derzeit bereits 60 Unterkunftsplätze auf Tagessatz- basis, somit künftig insgesamt 150 Unterkunftsplätze)

Die Mietverträge sind mit einer Festmietzeit von jeweils 5 Jahren bzw. 6 Jahren vorgesehen und mit einer jeweils fünfmaligen Option zur Verlängerung um
1 Jahr.

Über die Konditionen und die Finanzierung der Anmietungen wird in einer gesonderten Vorlage entschieden (vgl. GRDrs. 729/2014).


B) Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise

- Dem Standort Solitudestraße 121, Flst. 6021/1 in Stuttgart-Weilimdorf zur Errichtung von zwei Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (System- bauten) zur Schaffung von 156 weiteren Unterkunftsplätzen wird zuge- stimmt.

- Das bestehende Bauwerk in der Solitudestraße 121 (Veranstaltungsgebäu- de/Gaststätte) wird zu diesem Zweck abgebrochen.

- Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinba- rung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

- Die Nutzung an diesem Standort ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

- Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.

Insgesamt werden somit in 2015 weitere 452 Unterkunftsplätze geschaffen. Es besteht dann noch ein offener Bedarf von 63 Plätzen.

2. Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 B) aufgeführten System- bauten inklusive Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 3.454.000 €. Hinzu kommen Aufwendungen für den Abbruch des Bestandsgebäudes in Höhe von ca. 150.000 €, die Altlastensanierung auf dem Gelände in Höhe von ca. 350.000 € sowie die Vergütung der SWSG in Höhe von rd. 80.200 €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 4.034.200 € zu rechnen.

Die Kosten für die Systembauten werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 230 - Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233106 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten, Ausz.Gr. 7871 - Hochbau- maßnahmen

2015 3.934.200 €

Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314, Sonstige Investiti- onen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783, Erwerb von beweglichem Sachvermögen

2015 100.000 €

Der Betrieb der Systembauten verursacht in 2015 Kosten in Höhe von
84.240 €. Diese Kosten sind im Teilergebnishaushalt 230 - Amt für Liegen- schaften und Wohnen, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Konten- gruppe 42410 - Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen finanziert.


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Antrag Nr. 327/2014 der FDP-Gemeinde- ratsfraktion vom 06.11.2014 "Flüchtlingsunterbringung 2015 / Standorte Tranche 2" vor; er ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Fuhrmann (CDU) erklärt, seine Fraktion werde der Vorlage in vollem Umfang zustimmen. Namens seiner Fraktion dankt der Stadtrat der Verwaltung, insbeson- dere dem Sozialamt und dem Amt für Liegenschaften und Wohnen, für ihre vorausschauende Beurteilung der zu erwartenden Flüchtlingszahlen und für die konkrete Umsetzung sowohl in der Tranche 1 als auch in der jetzt vorliegenden Tranche 2. Er lobt, dass die Verwaltung "diese Herkulesaufgabe derart souverän bewältigt". Seine Fraktion wolle die Aufnahme von Flüchtlingen, die eine gesetzliche Pflichtaufgabe sei, nicht als solche, sondern als einen humanitären Beitrag sehen, den Menschen zu helfen, die unter teilweise grausamen Umständen gezwungen seien, ihre Heimat und ihr gewohntes Lebensumfeld zu verlassen. Diesen Menschen wolle seine Fraktion in Stuttgart ein würdiges, sicheres neues Zuhause bieten und dafür ihre grundsätzliche uneingeschränkte Unterstützung anbieten.

Bei den Anmietungen begrüße seine Fraktion ausdrücklich, dass durch eine Miet- dauer von fünf bis sechs Jahren mit fünfmaliger Option zur Verlängerung um jeweils ein Jahr sowohl einerseits Planungssicherheit geschaffen als auch andererseits Flexibilität im Hinblick auf die Entwicklung der Flüchtlingszahlen erreicht wird. Als unproblematisch erachte seine Fraktion die Anmietung der Objekte in der Forststraße, Herschelstraße und Gottfried-Keller-Straße, da es sich bei diesen Objekten lediglich um Aufstockungen der Flüchtlingszahlen handle. Ebenso unterstützt werde die Anmietung des Liebfrauenheims mit weiteren 122 Plätzen, auch wenn dort seitens der Anlieger Widerstände angekündigt wurden. Die CDU- Fraktion appelliere an dieser Stelle eindrücklich an die Anlieger, sich an einer vielleicht besseren Integration der Flüchtlinge zu beteiligen, als Rechtsmittel einzulegen.

Problematischer sehe seine Fraktion jedoch die Errichtung von Systembauten in der Solitudestraße 121 in Weilimdorf, fährt StR Fuhrmann fort. Der Bezirksbeirat habe sich zwar mehrheitlich für das Vorhaben ausgesprochen, dabei aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass man mit dem Standort nicht uneingeschränkt einverstan- den sei, da auf dieser Fläche die Realisierung des Forums Weilimdorf erfolgen solle. Diese Diskussion veranlasse seine Fraktion zu der "fordernden Bitte" an die Verwaltung, bei der Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte noch stärker als bisher auch die Interessen der Einwohner vor Ort zu berücksichtigen, da nur bei der Akzeptanz einer Flüchtlingseinrichtung in einem Stadtbezirk eine sozialverträg- liche Aufnahme von Flüchtlingen gelingen könne. An dieser Stelle dankt StR Fuhrmann im Namen seiner Fraktion herzlich für das Engagement der in Stuttgart bestehenden Flüchtlingsfreundeskreise.

Im Falle von Weilimdorf müsse den durchaus ernst zu nehmenden Bedenken, dass mit dem Bau von Flüchtlingsunterkünften dauerhaft dieser ideale Standort in der Solitudestraße als Gemeinschaftsfläche entfalle, entgegengewirkt werden. Die CDU-Gemeinderatsfraktion werde daher in fünf Jahren sehr genau den konkreten Bedarf an Plätzen für die Flüchtlingsunterbringung in Stuttgart sowie auch den Ideen- bzw. Planungsstand in Weilimdorf ansehen und dann weiter entscheiden, wie aus Sicht der Fraktion mit dem Standort Solitudestraße weiter verfahren wird.

Das Bereitstellen von adäquaten Unterkünften für Menschen, die wegen Krieg, Vertreibung und anderen Missständen in Stuttgart ankommen, sei eine gesetzliche Aufgabe, legt StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) dar. Die Menschen so gut wie möglich unterzubringen, ihnen zu helfen und sie zu unterstützen, in einer sicheren Umgebung wieder Fuß zu fassen, sei ein menschliches Gebot. Von Bedeutung sei in Stuttgart dabei die dezentrale, über das Stadtgebiet verteilte Unterbringung in kleineren Unterkünften, die ihre Fraktion auch weiterhin pflegen wolle. Derzeit beherberge die Stadt fast 3.000 Flüchtlinge in ca. 60 Unterkünften. Nur wenige davon seien mit mehr als 150 Personen belegt; es handle sich wirklich um kleine, gute Unterkünfte. Ende 2015 werde man voraussichtlich ca. 4.600 Menschen unterbringen müssen und es werden noch 10 Unterkünfte hinzukommen. Auch wisse man, dass geplant sei, ein Sonderkontingent an Mädchen, die schwerste Gewalt erlebt haben und die in ihrer Heimat keinerlei Unterstützung finden, aufzunehmen. Auch ihnen solle so gut wie möglich geholfen werden. Trotz der nicht immer reibungslos verlaufenen Suche nach geeigneten Standorten seien gute Lösungen gefunden worden; auch künftig werde dabei angestrebt, vor Ort die Menschen einzubeziehen und allen Belangen Rechnung zu tragen.

Die Flüchtlinge bräuchten neben dem Ort zum Wohnen aber auch Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Traumata. Die Kinder sollten möglichst rasch in einen Schulalltag integriert werden. Auch die Möglichkeit, dass Flüchtlinge arbeiten dürfen, sollte nach dem Asylkompromiss so schnell wie möglich umgesetzt werden. Ihre Fraktion werde hier ebenfalls mitarbeiten. Die Stadträtin dankt an dieser Stelle der Verwaltung für die gute und professionelle Bewältigung der enormen Aufgabe, welche sie zu auszuführen habe. StRin Deparnay-Grunenberg spricht die Erwartung aus, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter auch weiterhin die Chancen, die sich aus den Begegnungen mit den Flüchtlingen ergeben, erkennen und wahrnehmen.

Ihre Fraktion werde der GRDrs 667/2014 zustimmen, kündigt StRin Dr. Hackl (SPD) unter Hinweis auf die erfolgten Vorberatungen in den Bezirksbeiräten und Ausschüssen an. Ihre Fraktion sei davon überzeugt, dass mit der heutigen Entscheidung der sog. Stuttgarter Weg konsequent weitergegangen werde, der durch eine dezentrale Unterbringung in nicht zu großen Einrichtungen gekennzeich- net sei. Angesichts der Situation in vielen anderen Städten könne man in Stuttgart durchaus selbstbewusst feststellen, dass, wie in den letzten Jahren, gerade auch gegenwärtig sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgegangen wird. Die rechtliche Verpflichtung zur Unterbringung sei dem gesamten Gemeinderat immer auch eine humanitäre Selbstverständlichkeit gewesen und werde dies nach ihrer Überzeugung auch künftig sein. Die humanitäre Selbstverständlichkeit finde ihren Ausdruck auch im anhaltenden Engagement der Betreuungsorganisationen sowie der zahlreichen Flüchtlingsfreundeskreise, denen der ausdrückliche Dank ihrer Fraktion gelte.

StRin Dr. Hackl hebt des Weiteren hervor, dass die Unterbringung der Flüchtlinge eine Notwendigkeit ist, dass daneben aber auch flankierende Maßnahmen erforderlich sind. Wichtig sei die psychosoziale Betreuung traumatisierter Menschen. Ein besonderes Anliegen ihrer Fraktion sei aber auch die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, deren Zukunft höchstwahrscheinlich in Stuttgart liege. Hier stünden alle Beteiligten vor großen Herausforderungen und die Diskussionen seien bald in den Fachausschüssen zu führen; einen entsprechenden Antrag habe ihre Fraktion - wie auch andere Fraktionen - diese Woche gestellt.

Zum Antrag Nr. 327/2014 der FDP-Gemeinderatsfraktion merkt StRin Dr. Hackl namens ihrer Fraktion an, dass das Blick Solitude nach Meinung ihrer Fraktion weder von der städtebaulichen Bedeutung noch von seiner Nutzungsmöglichkeit her eine sinnvolle Alternative für ein ordentliches Forum Weilimdorf darstellt. Ihre Fraktion werde sich bei der Abstimmung über den Antrag entsprechend verhalten.

StRin Müller-Enßlin (SÖS-LINKE-PluS) erklärt, ihre Fraktionsgemeinschaft trage die
Standorte für die Flüchtlingsunterbringung vollumfänglich mit. Dies gelte auch für den Standort Solitudestraße 121, wo das Gebäude Blick Solitude abgerissen werden solle. Dieser Standort wäre für ein Bürgerhaus sehr geeignet, weshalb ihre Fraktionsgemeinschaft es insoweit bedauere, dass keine Alternativstandorte gefunden worden seien, an denen die Systembauten errichtet werden könnten. Es bestünden Zweifel in ihrer Fraktionsgemeinschaft, ob tatsächlich alle Möglichkeiten geprüft wurden.


Dem entgegen stehe die Not der Menschen, die nach Stuttgart kommen. Für ihre Fraktionsgemeinschaft habe es oberste Priorität, diesen Menschen zu helfen, wozu selbstverständlich eine menschenwürdige Unterbringung gehöre. Ihre Fraktionsge- meinschaft wolle, dass die Menschen hier wirklich ankommen können und dass sie sich in die Gesellschaft integrieren können. Dazu gehöre auch die Bereitstellung des notwendigen Personals, insbesondere für die psychosoziale Betreuung traumatisierter Menschen. Benötigt werde eine wirkliche Willkommenskultur in der Bevölkerung. Die Stadträtin bedankt sich namens ihrer Fraktionsgemeinschaft bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Flüchtlingsfreundes- kreisen für ihre Tätigkeit. Da sich das Flüchtlingsproblem in nächster Zeit nicht lösen, sondern verschärfen werde, werde die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE- PluS alles tun, den weiter steigenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten auch zu befriedigen.

Die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion unterstütze uneingeschränkt die nicht ganz einfachen Bemühungen der Verwaltung bezüglich menschenwürdiger Unterbringung und angemessener Betreuung der nach Stuttgart kommenden Flüchtlinge, betont StR Zeeb (FW).

Zum Standort Solitudestraße 121 merkt StR Zeeb an, nach Meinung seiner Fraktion biete dieser Standort, der für die Flüchtlingsunterbringung durchaus gut geeignet sei, für andere zukünftige Lösungen zum Wohl des Stadtbezirks Weilimdorf mehr Alternativen als die bisher vorgelegten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag Nr. 297/2014 "Ehemalige Gärtnerei Walz in Weilimdorf - Änderung des Flächennutzungsplans" seiner Fraktion. Was auf dem Walz-Areal später geschehen könne, sei eine politische Entscheidung; es müsse aber eine Lösung zur Nutzung des Areals gefunden werden.

Zum Antrag Nr. 327/2014 der FDP-Gemeinderatsfraktion merkt StR Zeeb an, dass seine Fraktion diesem Antrag "auch einen gewissen Charme abgewinnen könne". Namens seiner Fraktion bedankt sich der Stadtrat ausdrücklich bei Herrn Spatz (SozA) und Herrn Wolf (AfLW) für ihren sehr engagierten Einsatz bei den Beratungen in den Bezirksbeiräten.

StR Klingler (FDP) erinnert an die in den letzten Monaten stattgefundenen Diskussionen wegen der verschiedenen Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in den Bezirksbeiräten und das entsprechende Engagement von Herrn Spatz und Herrn Wolf. Die FDP-Gemeinderatsfraktion habe sich sämtliche Standorte, wie bereits bei der 1. Tranche, gründlich angeschaut und habe sich mit allen Standorten ausgiebig beschäftigt. Es sei für seine Fraktion selbstverständlich, dass zum einen eine gesetzliche Verpflichtung bestehe, dass aber auch aufgrund der guten wirtschaftli- chen Situation gerne den Menschen geholfen werde, die "nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen". Trotzdem müssten die Sorgen und Nöte der bereits in Stuttgart lebenden Menschen sehr ernst genommen werden. Er verweist auf die Situation im Bezirksbeirat Zuffenhausen bei der Beratung zum Standort Gottfried-Keller-Straße, über dessen Entwicklung man sich seit Jahren Gedanken gemacht habe und die Menschen jetzt erkennen müssten, dass über Jahre hinweg keine Weiterentwick- lung erfolgen könne. Seine Fraktion werde aber diesem Standort zustimmen.

Seine Fraktion begrüße auch ausdrücklich, dass am Standort Solitudestraße in Weilimdorf eine Fläche vorhanden ist, wo mit einer optimalen Verknüpfung einiges entwickelt werden könne, auch eine Flüchtlingsunterkunft. Im Bezirksbeirat Weilimdorf habe es den Prüfauftrag gegeben, genau zu prüfen, was auf dieser Fläche möglich sei. Eine detaillierte Antwort liege noch nicht vor. Seine Fraktion wolle daher den Abriss des Gebäudes Blick Solitude heute nicht beschließen. StR Klingler erläutert sodann im Sinne des Antrags Nr. 327/2014. Angesichts der Bedeutung des Gebäudes Blick Solitude für das Ortsbild von Weilimdorf soll über einen Abriss des Gebäudes nach gesonderter Prüfung der genauen Anordnung der Flüchtlingsunterkunft, unter Feststellung des tatsächlichen Bedarfs an Pkw-Stell- plätzen auf dem Gelände und der zu erwartenden Sanierungskosten für das Gebäude gesondert entschieden werden.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) kündigt an, die AfD werde der Vorlage im Wesentlichen zustimmen. Begrüßt werde "insbesondere und ausdrücklich", dass das Prinzip der dezentralen Unterbringung ein weiteres Mal durchgehalten werden konnte, das wesentlich dazu beitrage, dass die soziale Akzeptanz für die nach Stuttgart kommenden Flüchtlinge gewahrt bleibe. Es sei aber auch festzustellen, dass Widerstände aus verschiedenen Motiven an verschiedenen Stellen deutlich zunehmen. Angesichts der aufgetretenen Schwierigkeiten bezüglich der vorgesehe- nen Unterkünfte in Bad Cannstatt, Weilimdorf und Zuffenhausen müsste versucht werden, vorhandene Liegenschaften, die sich für die Flüchtlingsunterbringung eignen, aber in Gewerbegebieten liegen, für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Die AfD-Mitglieder des Gemeinderats würden sich daher wünschen, dass die Stadt auf den Landesgesetzgeber Einfluss nimmt, um beschleunigt eine landes- einheitliche Regelung zu schaffen, welche die Errichtung solcher Unterkünfte auch in Gewerbegebieten ermöglicht. Der Verwaltung würde es dann sicherlich sehr viel leichter fallen, vor dem Hintergrund der wachsenden Flüchtlingsströme noch ohne größere Widerstände solche Unterkünfte bereitzustellen.

EBM Föll macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung Entscheidungen benötige, da die Unterkünfte aufgrund der Zuweisungen (150 Personen pro Monat) sukzessi- ve im Laufe des Jahres 2015 zur Verfügung stehen müssen. Sowohl bei den Anmie- tungen als auch bei den Systembauten werde auch noch ein Umsetzungszeitraum benötigt. Er weist darauf hin, dass zwischen der Beschlussfassung und der Inbe- triebnahme eines Systembaus in der Regel nur 9 bis 10 Monate liegen, was seines Erachtens sehr beachtlich sei. Die Entscheidung des Gemeinderats werde aber auch deshalb benötigt, da über die Tranche 2 hinaus noch weiterer Bedarf von rund 380 Plätzen im Jahr 2015 bestehe. Noch in diesem Jahr werde eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Er bitte, auch zum Punkt 1 B des Beschlussantrags heute eine Entscheidung zu treffen, da man sich eine Vertagung um Wochen nicht leisten könne.

Hinsichtlich der Nutzung von Liegenschaften in Gewerbegebieten sei beim Bundesgesetzgeber ein Gesetzgebungsverfahren im Gange, das auch erfolgreich abgeschlossen werden wird. Man dürfe sich aber dadurch nicht den "großen Befreiungsschlag" erwarten, da nach wie vor beispielsweise die Lärmimmissionen von Gewerbebetrieben im Kontext mit einem Wohnheim in der Abwägung eine Rolle spielen. Die bundesgesetzliche Änderung werde im Einzelfall möglicherweise einen Lösungsansatz bieten, sie werde jedoch nicht zu einer Vielzahl weiterer Unterkunfts- möglichkeiten in der Stadt führen.

Zum Antrag Nr. 327/2014 der FDP-Gemeinderatsfraktion erinnert EBM Föll an die Beratungen dieses Antrags im Ausschuss für Umwelt und Technik und im Verwaltungsausschuss. Er betont, dass die Verwaltung sehr wohl geprüft habe, ob das Grundstück groß genug sei, das Gebäude Blick Solitude und zwei Flüchtlingsunterkünfte unterzubringen. Festgestellt werden müsse, dass die Größe des Grundstücks dafür nicht ausreiche, da für die Flüchtlingsunterkünfte auch entsprechend große Außenbereiche benötigt werden.

Mit 1,1 Mio. € für die Sanierung wäre lediglich die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes Blick Solitude sichergestellt, sei aber nach wie vor sanierungsbedürftig und müsste dann mittelfristig entsprechend saniert werden - so sei es auch im Gutachten ausgeführt. Die Verwaltung sei deshalb der Meinung, dass dies auch unter finanziellen Gesichtspunkten nicht vertretbar sei.

Bezüglich der Pkw-Stellplätze legt EBM Föll dar, das Sportgebiet habe einen tatsächlichen Bedarf an Stellplätzen auch nach der Schließung des Blick Solitude, das ja bereits seit einiger Zeit geschlossen sei. Anderweitige Kompensationsmög- lichkeiten gebe es in diesem Gebiet nicht. Er bitte deshalb, den Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion abzulehnen.

An EBM Föll gewandt zeigt sich StR Klingler etwas überrascht über das Argument, dass seine Fraktion etwas blockieren wolle, aber Schnelligkeit an den Tag gelegt werden müsse. Dieses Argument, was gegen den Antrag seiner Fraktion spreche, sehe er überhaupt nicht, da es sicher schneller gehe, auf einem Parkplatz etwas aufzubauen als für den Abriss Abbruchgenehmigungen einzuholen, Altlasten zu beseitigen und dann zu bauen. Seine Fraktion wolle eine Entwicklung des Gebäudes als Bürgerforum Blick Solitude nicht zunichte machen. Wenn der Antrag beschlossen werde, sei seine Fraktion auch gern wieder bereit, sich konstruktiv einzubringen, aber es könne sofort mit der Planung für die Systembautenstandorte begonnen werden.


Abschließend stellt OB Kuhn folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Der Gemeinderat lehnt den Antrag Nr. 327/2014 der FDP-Gemeinderatsfraktion bei 7 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich ab. (Es erfolgt somit in Ziffer 1 B der GRDrs 667/2014 keine Änderung.)

Den Beschlussantrag der GRDrs 667/2014 beschließt der Gemeinderat bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig wie beantragt.

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