Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
25
2
Verhandlung
Drucksache:
63/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
13.03.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Anstehende Schulgesetzänderung Ganztags-
grundschulen
1.) Information zur Vereinbarung zwischen Land und
kommunalen Landesverbänden
2.) Auswirkungen auf die Stuttgarter Konzeption
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, öffentlich, Nr. 50
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 17.02.2014, GRDrs 63/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht über die zur Gesetzgebung zu Ganztagsgrundschulen getroffene Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden wird Kenntnis genommen.
2. Ausgehend vom Grundsatzbeschluss (GRDrs 199/2011) zur Neukonzeption der Schulkindbetreuung in Stuttgarter Grundschulen wurden das pädagogische Rahmenkonzept und die Standards an Ganztagsgrundschulen (GRDrs 6/2013) sowie die Trägervereinbarung zur Ganztagsgrundschule (GRDrs 485/2013 und 1008/ 2013) erarbeitet und zwischenzeitlich beschlossen. An diesen qualitativ hochwertigen Rahmenbedingungen wird grundsätzlich weiterhin festgehalten.
3. Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin entscheidet sich pro Schulstandort verbindlich für ein Ganztagsschulmodell. Hierbei kann die Schule künftig wählen zwischen dem Modell 4 Tage à 8 Zeitstunden oder dem Modell 4 Tage à 7 Stunden.
4. Wählt die Schule das Modell 4 Tage à 7 Stunden, wird den Eltern bei den ergänzenden Angeboten
nachmittags nach der Ganztagsgrundschule
(von 15 bis 17 Uhr) eine tageweise Buchung - die Tage jeweils festgelegt auf ein ganzes Schuljahr - angeboten.
5. Die Landeshauptstadt Stuttgart entscheidet sich grundsätzlich für die Verwen- dung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden und nicht für eine monetäre Umrechnung anteiliger Lehrerwochenstunden, um die pädagogische Qualität der Angebote möglichst hochwertig zu gestalten.
6. Die Priorität der Stadt Stuttgart liegt auf dem Ausbau weiterer Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen und somit in der Beantragung weiterer Tranchen. Da für bestehende Ganztagesgrundschul-Standorte Bestandsschutz besteht, können diese mit Zustimmung der jeweiligen Schule sukzessive auf das neue Modell umgestellt werden.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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