Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
63/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 13.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Anstehende Schulgesetzänderung Ganztags-
grundschulen
1.) Information zur Vereinbarung zwischen Land und
kommunalen Landesverbänden
2.) Auswirkungen auf die Stuttgarter Konzeption

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, öffentlich, Nr. 50

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 17.02.2014, GRDrs 63/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die zur Gesetzgebung zu Ganztagsgrundschulen getroffene Vereinbarung zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden wird Kenntnis genommen.

2. Ausgehend vom Grundsatzbeschluss (GRDrs 199/2011) zur Neukonzeption der Schulkindbetreuung in Stuttgarter Grundschulen wurden das pädagogische Rahmenkonzept und die Standards an Ganztagsgrundschulen (GRDrs 6/2013) sowie die Trägervereinbarung zur Ganztagsgrundschule (GRDrs 485/2013 und 1008/ 2013) erarbeitet und zwischenzeitlich beschlossen. An diesen qualitativ hochwertigen Rahmenbedingungen wird grundsätzlich weiterhin festgehalten.

3. Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin entscheidet sich pro Schulstandort verbindlich für ein Ganztagsschulmodell. Hierbei kann die Schule künftig wählen zwischen dem Modell 4 Tage à 8 Zeitstunden oder dem Modell 4 Tage à 7 Stunden.

4. Wählt die Schule das Modell 4 Tage à 7 Stunden, wird den Eltern bei den ergänzenden Angeboten nachmittags nach der Ganztagsgrundschule (von 15 bis 17 Uhr) eine tageweise Buchung - die Tage jeweils festgelegt auf ein ganzes Schuljahr - angeboten.

5. Die Landeshauptstadt Stuttgart entscheidet sich grundsätzlich für die Verwen- dung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden und nicht für eine monetäre Umrechnung anteiliger Lehrerwochenstunden, um die pädagogische Qualität der Angebote möglichst hochwertig zu gestalten.

6. Die Priorität der Stadt Stuttgart liegt auf dem Ausbau weiterer Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen und somit in der Beantragung weiterer Tranchen. Da für bestehende Ganztagesgrundschul-Standorte Bestandsschutz besteht, können diese mit Zustimmung der jeweiligen Schule sukzessive auf das neue Modell umgestellt werden.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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