Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
651/2021
GZ:
Sitzungstermin: 02.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Betrieb von Corona-Schutzunterkünften (Quarantänestationen)

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.07.2021, öffentlich, Nr. 101
Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 28.07.2021, öffentlich, Nr. 317
Gemeinderat vom 28.07.2021, öffentlich, Nr. 221
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.11.2021, öffentlich, Nr. 161
Verwaltungsausschuss vom 01.12.2021, öffentlich, Nr. 529
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 17.11.2021, GRDrs 651/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für Menschen mit Verdacht oder bestätigter Corona-Infektion, die sich nicht selbst isolieren können, weiterhin bedarfsgerecht Schutzunterkünfte als Quarantänestation bereit zu stellen.

2a. Von den im Haushaltsjahr 2020 infolge der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, im Teilergebnishaushalt 500 - Sozialamt und im Teilergebnishaushalt 530 - Gesundheitsamt entstandenen Aufwendungen für die Anmietung und den Betrieb von Corona-Schutz-unterkünften, einschließlich Mahlzeitenversorgung sowie Sicherheitsdienst und Sonderreinigungen, in Höhe von 4.806.276 EUR wird Kenntnis genommen.
2b. Von den im Haushaltsjahr 2021 bis 31.12.2021 infolge der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Teilergebnishaushalt 530 - Gesundheitsamt entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Aufwendungen für die Anmietung und den Betrieb von Corona-Schutzunterkünften, einschließlich Mahlzeitenversorgung sowie Sicherheitsdienst und Sonderreinigungen, in Höhe von voraussichtlich bis zu 3.726.328 EUR wird Kenntnis genommen.

3. Die Deckung im Haushaltsjahr 2021 erfolgt im THH 230 - Liegenschaftsamt und im THH 530 - Gesundheitsamt in Höhe von insgesamt 2.692.700 EUR über die im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 für diesen Zweck bereitgestellten Mittel, sowie gemäß der Darstellung unter dem Abschnitt ‚Finanzielle Auswirkungen‘ in Höhe von bis zu 761.637 EUR durch Inanspruchnahme der im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 900 6120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve. Der überplanmäßigen Mittelbewilligung im Haushaltsjahr 2021 i. H. v. bis zu 761.637 EUR wird zugestimmt. Der rechnerisch verbleibende Restbetrag in Höhe von 271.991 EUR wurde, wie unter dem Abschnitt finanzielle Auswirkungen dargestellt, bereits aufgrund einer Verwaltungsstabsentscheidung/Amtsentschließung durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft gedeckt.

4. Der Übernahme der Aufwendungen für den Rückbau, die Wiederherstellung oder für Schadensersatzleistungen hinsichtlich der Schutzunterkünfte wird zugestimmt. Der LHS entstehen Aufwendungen, um die Schutzunterkünfte wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Die zusätzlichen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 im THH 230 - Liegenschaftsamt belaufen sich auf voraussichtlich 250.000 EUR. Soweit eine Deckung im THH 230 - Liegenschaftsamt nicht möglich ist, erfolgt die Deckung durch Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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