Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
119
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VerhandlungDrucksache:
310/2019
GZ:
T
Sitzungstermin: 09.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Busbeschleunigung Linie 65 - zwischen Hedelfingen und Heumaden
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung
- Mittelbewilligung für das Tiefbauamt

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.05.2019, öffentlich, Nr. 232
Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 218
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.04.2019, GRDrs 310/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Bau der Maßnahmen zur Busbeschleunigung der Linie 65 im Bereich Hedelfingen und Heumaden sowie Unterhaltungsmaßnahmen im angrenzenden Bereich der Heumadener Straße gemäß den Plänen des Tiefbauamts (Anlage 2 bis 4) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 04.04.2019 (Anlage 1) mit Gesamtkosten von 4.631.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 241.000 EUR) wird zugestimmt.

2.1 Die Auszahlungen/Aufwendungen von 4.390.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:

2.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 241.000 EUR sind zu einem Anteil von 173.000 EUR beim Projekt 7.664013 - Verlängerung Buslinie 65 zum Flughafen - veranschlagt. Der Restbetrag von 68.000 EUR wird innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Tiefbauamts gedeckt (Anlage 6).

3. Beim Projekt 7.664013 - Verlängerung Buslinie 65 zum Flughafen - wird im Jahr 2019 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 240.000 EUR zugelassen. Die Deckung erfolgt aus dem Projekt 7.661064 - IVLZ: Paket 5 Maßnahmen zur Stabilisierung des ÖPNV. Im Jahr 2020 wird eine überplanmäßige Auszahlung von 800.000 EUR zugelassen, die innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Tiefbauamts gedeckt wird (Anlage 6).

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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