Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 1040/2020
Stuttgart,
02/04/2021



Sonderbudget für barrierefreie Stadtbahnhaltestellen an die SSB AG (Inklusion 2.0)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.02.2021
23.02.2021
11.03.2021



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist besonderes Anliegen des Stuttgarter Gemeinderates und der Stadtverwaltung. Ausgehend vom Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) wird die Entwicklung Stuttgarts zu einer inklusiven Stadtgesellschaft mit unterschiedlichen Maßnahmen vorangebracht. Im Dezember 2015 hat der Gemeinderat ein Leitbild Inklusion beschlossen (s. GRDrs 793/2015). Im Oktober 2018 hat Stuttgart als erste europäische Stadt das Versprechen abgegeben, im Sinne der Nr. 17 „Inklusion für Menschen mit Behinderung“ der „European Pillar of Social Rights“ Ressourcen für die Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Für alle Bürger/-innen sollen alle Angebote und Einrichtungen bestmöglich nutzbar sein. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wurde im städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 ein „Inklusionspaket 2.0“ aufgelegt, das Vorhaben mit den dafür notwendigen Mitteln austattet. Das Fundament bilden weiterhin Maßnahmen aus dem Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (s. GRDrs 415/2015) und Themen, die im Beirat für Menschen mit Behinderung behandelt wurden. Das Inklusionspaket 2.0 gliedert sich in vier Schwerpunktthemen, u.a. den Themenbereich „Bauliche, technische und inhaltliche Barrierefreiheit für die Stadtgesellschaft“. Stuttgart möchte eine inklusive Stadt sein. Dazu benötigt es barrierefreie Zugänge, z.B. im ÖPNV. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung. Einerseits fehlen die finanziellen Ressourcen, um Barrierefreiheit konkret herzustellen. Es benötigt aber auch (Fach-) Wissen darüber, welche Anforderungen an Barrierefreiheit gelten und welche Möglichkeiten es gibt, diese auch im Bestand herzustellen. Ziel ist eine flächendeckende Barrierefreiheit im ÖPNV.

An vielen älteren Stadtbahnhaltestellen in Stuttgart stehen insbesondere E-Rollstuhlfah-rer/-innen vor dem unlösbaren Problem des Höhenunterschieds zwischen Bahnsteig und Stadtbahnwagen (Einstieg). Die Einfahrt in die Stadtbahn ist erschwert bzw. gar nicht möglich. Eine Höhendifferenz zwischen Bahnsteig und Einstieg von bis zu 5 cm ist für die meisten Menschen noch überwindbar, eine Differenz von bis zu 10 cm ist sehr schwierig und ab 10 cm ist der Höhenunterschied nicht mehr zu bewältigen. In Stuttgart halten eine ganze Reihe von Bahnsteigen einen Unterschied von bis zu 5 cm vor. Der weitaus größte Teil der Höhenunterschiede liegt zwischen 5 und 10 cm. Bei einem Dutzend Haltestellen liegen Höhenunterschiede mit über 10 cm vor. In einem ersten Schritt sollen priorisierte Haltestellen mit Blick auf die Höhenunterschiede und den Spalt zwischen Bahnsteig und Stadtbahnwagen baulich angepasst werden. Zudem sollen Rampen beschafft und temporär eingesetzt werden, um kurzfristig gezielt im Einzelfall Verbesserungen herbeizuführen, bis eine flächendeckende Barrierefreiheit hergestellt ist. Die verstärkte Nutzung des ÖPNV durch möglichst viele Bürger-/innen ist wichtiges Ziel der Stadtverwaltung. Insbesondere Menschen, die keine anderen Verkehrsmittel nutzen können, sind auf Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsnetz angewiesen.

Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 erreicht werden soll. Die Umsetzung der Vorhaben hilft, der im Personenbeförderungsgesetz enthaltenen Zielsetzung näherzukommen.

Die Verwendung der Zuschüsse geht aus der beigefügten Übersicht hervor (vgl. Anlagen): Die Anschaffung und Anbringung partieller Bahnsteigerhöhungen sowie die Herstellung konkreter Verbesserungen der Barrierefreiheit an ausgewählten Haltestellen.







Finanzielle Auswirkungen

Es wird ein einmaliger Zuschuss an die SSB in Höhe von 1,07 Mio. EUR gewährt.

Die Mittel sind im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109832 Inklusionspaket 2.0, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte veranschlagt:

2020 400.000 EUR

2021 670.000 EUR

Die Mittel 2020 werden als Ermächtigungsübertragung angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

2

<Anlagen>



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