Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport

Gz: AKR/SOS 1411-02
GRDrs 928/2021
Stuttgart,
11/25/2021



Stellenplan 2022/2023
1. Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan 2021 - Grundsatzbeschluss
2. Schaffung von Stellen im Geschäftskreis III - Referat Sicherheit, Ordnung und Sport




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
01.12.2021
08.12.2021
16.12.2021



Beschlußantrag:

1. Vom Zwischenbericht zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021 wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage). 2. Zum Stellenplan 2022 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Stellen geschaffen:
3. Zum Stellenplan 2022 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Veränderungen von Stellenvermerken vorgenommen:
4. Zum Stellenplan 2023 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Stellen geschaffen:
5. Zum Stellenplan 2023 werden im Teilstellenplan der Branddirektion folgende Stellenschaffungen gegen Streichungen vorgenommen:
6. Die Branddirektion wird ermächtigt, über den Stellenplan 2021 hinaus für das Jahr 2022 einmalig über die Regelaltersabgänge hinaus bis zu 8 Auszubildende im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zum 1. April 2022 einzustellen. 7. Für die o. g. Stellen entstehen zusätzliche Personalaufwendungen i. H. v. rund

Begründung:


1. Auftrag

Der Feuerwehrbedarfsplan der Feuerwehr Stuttgart wurde zuletzt im Jahr 2011 fortgeschrieben. Mit der dazugehörigen GRDrs 621/2011 wurde eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans in einem zehnjährigen Rhythmus beschlossen. Maßgabe für die Fortschreibung ist die Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr, angepasst an den heutigen Stand und die zukünftigen Entwicklungen.

Bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans waren für eine sachgerechte Bedarfsermittlung insbesondere die Schwerpunkte Prüfung der Schutzziel-Definition, Bewertung des Gefahrenpotentials im Zuge einer Risikoanalyse, Betrachtung der Standortstruktur der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr in Hinblick der baulichen Entwicklungen der Feuerwachen sowie die Überprüfung der personellen Ausstattung des Stuttgarter Löschzugs insbesondere bezüglich der Schutzziel-Definition von zentraler Bedeutung.

Die hieraus formulierten Aufgaben und Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen der Branddirektion sowie der Identifikation von Optimierungspotenzialen in den Abläufen und Prozessen der Branddirektion unter Zugrundelegung der Gesichtspunkte von Wirtschaftlichkeit und Effektivität bewertet.

Der beiliegende Zwischenbericht zeigt die wesentlichen Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021 auf. Darüber hinaus werden die Personalbedarfe sowie die baulichen Bedarfe benannt, welche für die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 erforderlich sind.

Der abschließende Feuerwehrbedarfsplan 2021 wird im März 2022 den städtischen Gremien gemäß § 2 Absatz 3 der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) zur Zustimmung vorgelegt.

2. Projekt und Methodik

Bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Feuerwehr Stuttgart 2021 wurde zunächst im Rahmen einer IST-Analyse die Risikostruktur nach Planungsklassen und Einsatzgeschehen ermittelt. Darüber hinaus wurde die Einsatzstruktur anhand des Planungsszenarios für unterirdische Verkehrsanlagen, der baulichen Funktionalität der Feuerwachen sowie der Abdeckung des Stadtgebietes betrachtet.

Daraus wurde die SOLL-Konzeption hinsichtlich der notwendigen Besetzung der Löschzüge für das Planungsszenario sowie den darauf aufbauend stadtweiten Grundschutz abgeleitet. Zudem wurden die hierfür grundsätzlich erforderliche technische Ausstattung sowie eine SOLL-Standortstruktur der Feuerwachen ausgearbeitet.

Die Bearbeitung der Sachverhalte wurde in einer Projektstruktur mit einer externen Beratung und einer internen Projektleitung des Haupt- und Personalamts in enger Zusammenarbeit mit der Branddirektion durchgeführt. Es haben dabei bisher vier Projektgruppensitzungen unter Beteiligung der externen Beratung, der Branddirektion, des Haupt- und Personalamts, der Stadtkämmerei und der örtlichen Personalvertretung der Branddirektion stattgefunden. Zudem wurden die bisherigen Ergebnisse in zwei Projektlenkungsgruppen unter Beteiligung der Referate AKR, SOS und WFB abgenommen.


3. Wesentliche Überlegungen zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021

Risikoanalyse
In der Risikoanalyse wurden Planungsklassen, vornehmlich nach der Höhe der Gebäude, Objekte mit erhöhten Anforderungen an einen Feuerwehreinsatz und die Einsatzstellenverteilung beleuchtet. Die Bewertung dieser Parameter hat im gesamten Stadtgebiet ein allgemein hohes Risiko und in der Kernstadt eine darüberhinausgehende Risikokonzentration ergeben.

Einsatz- und Standortstruktur
Aus dem fortgeschriebenen Planungsszenario für unterirdische Verkehrsanlagen ergibt sich eine höhere Funktionsbesetzung mit einer speziellen Aus- und Fortbildung für entsprechende Objekte als bisher bei der Branddirektion vorhanden. Der festgestellte erhöhte Gesamtbedarf führt insbesondere zu einer Optimierung der Eintreffzeiten durch die damit einhergehende Ergänzung der bisherigen Wachenstruktur, womit dieser in der alltäglichen Gefahrenabwehr effektiv eingesetzt werden kann.

Herleitung der Personalbedarfe
Die Personalbedarfe ergeben sich aus der Funktionsbesetzung und dem Personalfaktor, welcher personalwirtschaftliche Aspekte wie Urlaub, Krankheit, Elternzeit, Aus- und Fortbildung etc. berücksichtigt. Insbesondere aufgrund des fortgeschriebenen Planungsszenarios für unterirdische Verkehrsanlagen ergibt sich eine Erhöhung der Funktionsvorhaltung von 13 Funktionen. Dies entspricht unter Anwendung des Personalfaktors einem Stellenmehrbedarf für den Doppelhaushalt 2022/2023 im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst von 32 Stellen und im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst von 8 Stellen zzgl. des Wegfalls eines KW-Vermerks. Darüber hinaus wird 1 Stelle im nichtfeuerwehrtechnischen Dienst für die Personalstelle der Branddirektion empfohlen. In dem Stellenbedarf sind auch die Bedarfe für das Aus- und Fortbildungszentrum der Branddirektion berücksichtigt. Für den Aufbau des Personalkörpers werden darüber hinaus 8 Stellen mit KW-Vermerk 01/2031 zur Ausbildung sowie zur Einstellung von ausgebildeten Brandmeistern*innen in den Jahren 2022 und 2023 geschaffen.

Ein Vergleich mit verschiedenen Berufsfeuerwehren großer Städte deutschlandweit nach der Kennzahl „Stellen pro 100.000 Einwohner“ im Grundschutz hat ergeben, dass in der Gesamtbetrachtung die Branddirektion Stuttgart mit der jetzigen Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans mit der einhergehenden SOLL-Stellenplanung nach wie vor über eine äußerst wirtschaftliche Personalausstattung verfügt.

Bauliche Ausstattung
Um den Personalaufwuchs stadtweit für den Grundschutz effektiv einzusetzen und dabei insbesondere die Gebietsabdeckung zu erhöhen, werden drei Außenstandorte für Fahrzeuge bei den Berufsfeuerwachen 3 und 5 benötigt. Hierfür sind im Doppelhaushalt 2022/2023 im Teilhaushalt des Liegenschaftsamts entsprechende Planungsmittel zu veranschlagen.


4. Weiteres Vorgehen

Um die personellen und baulichen Maßnahmen des Feuerwehrbedarfsplans umzusetzen, sind bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 die dargestellten Stellen- und Finanzbedarfe erforderlich. Der Feuerwehrbedarfsplan erstreckt sich allerdings wieder auf die nächsten 10 Jahre. In diesem Zeitrahmen wird ein weiterer Stellenaufwuchs entsprechend der erhöhten Funktionsbesetzung sowie im rückwärtigen Dienst über alle Fachabteilungen hinweg notwendig sein. Darüber hinaus kann sich die Überprüfung der Opt-Out Regelung auf den zukünftigen Stellenbedarf auswirken.

Der Gesamtbericht des externen Gutachters zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans wird dem Gemeinderat im Frühjahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen

Aufwendungen ab dem Jahr 2022:
Schaffung von 1,0 Stelle in A 7 (KeAP 2021: 67.500 €) = ~67.500 €
Schaffung von 8,0 Stellen (KW 01/2031) in A 7 (KeAP 2021: 67.500 €) = ~540.000 €
Schaffung von 3,0 Stellen in A 8 (KeAP 2021: 81.400 €) = ~244.200 €
Schaffung von 6,0 Stellen in A 9 mD (KeAP 2021: 95.600 €) = ~573.600 €
Schaffung von 4,0 Stellen in A 9 mD mit Amtszul. (KeAP 2021: 74.300 €) = ~297.200 €
Schaffung von 2,0 Stellen in A 11 (KeAP 2021: 107.900 €) = ~215.800 €
Schaffung von 1,0 Stelle in A 11 (Verwaltung) (KeAP 2021: 100.700 €) = ~100.700 €
Schaffung von 2,0 Stellen in A 12 (KeAP 2021: 121.600 €) = ~243.200 €
Schaffung von 1,0 Stelle in A 13 gD (KeAP 2021: 136.700 €) = ~136.700 €
Summe = ~2.418.900 €


Aufwendungen ab dem Jahr 2023:
Schaffung von 3,0 Stellen in A 7 (KeAP 2021: 67.500 €) = ~202.500 €
Schaffung von 6,0 Stellen in A 8 (KeAP 2021: 81.400 €) = ~488.400 €
Schaffung von 7,0 Stellen in A 9 mD (KeAP 2021: 95.600 €) = ~669.200 €
Schaffung von 2,0 Stellen in A 9 mD mit Amtszul. (KeAP 2021: 74.300 €) = ~148.600 €
Schaffung von 1,0 Stelle in A 11 (KeAP 2021: 107.900 €) = ~107.900 €
Schaffung von 2,0 Stellen in A 12 (KeAP 2021: 121.600 €) = ~243.200 €
Schaffung von 1,0 Stelle in A 13 gD (KeAP 2021: 136.700 €) = ~136.700 €
Summe = ~1.996.500 €

Aufgrund der zunächst durchzuführenden Stellenbesetzungen werden für das Jahr 2022 nur Aufwendungen von rund 1,3 Mio € angesetzt.

Die erforderlichen Mittel werden über die Änderungsliste im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Sachkosten:
Für Planungsmittel zum Bau von Außenstandorten werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel
i. H. v. 625.000 € im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt.






Dr. Fabian Mayer Dr. Clemens Maier
Erster Bürgermeister Bürgermeister





Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

HH-Antrag 918/2021, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei

Erledigte Anträge/Anfragen

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Anlagen

Zwischenbericht zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2021

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