Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1029/2018
Stuttgart,
11/30/2018



Berufung einer Jury zur Vergabe des Manfred-Rommel-Stipendiums der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.12.2018
06.12.2018



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 13.12.2018 wird erstmals das vom Gemeinderat am 17.05.2017 beschlossene Manfred-Rommel-Stipendium (GRDrs 253/2017) der Landeshauptstadt Stuttgart verliehen. Der Preisträger wird von einer Jury unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart bestimmt, der neben fünf Fachjuroren auch Vertreterinnen/Vertreter des Gemeinderates angehören.

Die Zusammensetzung der Jury soll dabei die politische und die wissenschaftliche Bedeutung des Manfred-Rommel-Stipendiums unterstreichen, so dass der Jury sowohl die Vertreterinnen/Vertreter des Stuttgarter Gemeinderates als auch die Fachjuroren angehören, wobei letztere mit einem Stimmvorteil vertreten sein sollen. Deshalb sollten der Jury vier Vertreterinnen/Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart angehören.

Vorgeschlagen wird daher, dass neben dem Oberbürgermeister die Landeshauptstadt mit drei Stadträtinnen/Stadträten der drei stärksten Fraktionen des Gemeinderats in der Jury vertreten ist.

Laut GRDrs 253/2017 setzen sich die Fachjuroren der Jury des Manfred- Rommel-Stipendiums aus einer Vertreterin/einem Vertreter der Universität Stuttgart, der Präsidentin/dem Präsidenten des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa), einer Vertreterin/einem Vertreter einer angrenzenden Wissenschaft, einer Kulturjournalistin/einem Kulturjournalisten einer überregionalen Zeitung und einer Vertreterin/einem Vertreter auf internationaler Ebene zusammen.

Diesem Beschluss folgend wird vorgeschlagen, folgende Fachjuroren zu berufen:


Das Kulturamt unterbreitet der Jury begründete Vorschläge für die Preisträger. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Es wird von nur einem Sitzungstermin 10.12.2018 zwischen 09 und 12 Uhr ausgegangen.


Die Tätigkeit der Jury wird durch eine Aufwandsentschädigung vergütet, deren Höhe analog der Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit durch das Kulturamt festgesetzt wird.

Der Aufwand für das Manfred-Rommel-Stipendium wird im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102520 Museum für Stuttgart, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilergebnishaushalt THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102520 Museum für Stuttgart, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer

Anlagen

keine

<Anlagen>



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