Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0322-05
GRDrs 241/2021
Stuttgart,
04/29/2021



Pandemiebedingte Verschiebung der nächsten Jugendratswahlen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.05.2021
06.05.2021



Beschlußantrag:

1. Von der aktuellen Situation der Jugendratsarbeit wird Kenntnis genommen. 2. Die Jugendratswahl 2022 wird um ein Jahr auf Januar/Februar 2023 verschoben. 3. Die Amtszeit der aktuellen Jugendratsmitglieder wird um ein Jahr verlängert.



Begründung:


Rückblick Jugendratswahl 2020

Nach Ablauf der fünfwöchigen Anmeldefrist am 31. Oktober 2019 gab es in 19 Stadtbezirken ausreichend Kandidierende, um dort eine Wahl durchzuführen. Sehr erfreulich war, dass in den Stadtbezirken Plieningen und Birkach sowie Vaihingen nach einigen Jahren wieder eine Jugendratswahl möglich war. Dagegen gab es zu wenig Anmeldungen in den vier Stadtbezirken Münster, Degerloch, Mitte und Stammheim. In diesen Stadtbezirken wurde den Kandidierenden zeitnah die Gründung einer Projektgruppe angeboten. Dieses Angebot nahmen die Jugendlichen in Mitte und Stammheim wahr. Die Anzahl der gewählten Jugendratsgremien blieb gegenüber der Wahl 2018 gleich (15). Insgesamt meldeten sich 368 Kandidierende an. Dies war eine Anmeldung mehr als zur Wahl 2018. Die Anzahl der Anmeldungen in den einzelnen Stadtbezirken unterschied sich dabei sehr stark. So gab es im Stadtbezirk Münster lediglich fünf Bewerber*innen, während Bad Cannstatt mit 43 Anmeldungen die Höchstzahl erreichte.
Vom 13. bis zum 31. Januar 2020 wurden insgesamt 197 Jugendrät*innen neu gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 30,2 %, das heißt 0,3 % niedriger als bei der Jugendratswahl im Jahr 2018. Somit liegen die Wahlbeteiligungen bei den letzten vier Jugendratswahlen konstant bei ca. 30 %.
Auch nach dieser Jugendratswahl hat sich die Stellvertreterregelung, die seit 2014 angewandt wird, bewährt. Somit hatten 127 Jugendliche, die nicht direkt in den jeweiligen Jugendrat gewählt wurden, von Beginn an die Möglichkeit im Jugendrat mitzuarbeiten.

Erfahrungsbericht bisherige Amtszeit - Aktuelle Situation:

Amtszeitbeginn – Strukturen wurden aufgebaut

Glücklicherweise konnte die Jugendratswahl 2020 und die Begrüßungsveranstaltung im Rathaus am 19.02.2020 noch reibungslos durchgeführt werden. Allerdings wurde die Startphase der neu gewählten Jugendrät*innen nach den Faschingsferien 2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus abrupt durch den ersten Lockdown unterbrochen. Das für 07.03.2020 geplante Einführungsseminar für alle neu gewählten Jugendrät*innen im Bürgerzentrum West wurde kurzfristig abgesagt. Immerhin konnten bis zum 12.03.2020 noch 8 von 15 Jugendratsgremien ihre konstituierenden Sitzungen abhalten, bevor es in die Corona-Zwangspause ging.

Als nach den Pfingstferien öffentliche Sitzungen unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes wieder möglich waren, wurden die konstituierende Sitzungen der bis dahin fehlenden sieben Jugendratsgremien und zwei Projektgruppen im Juli 2020 durchgeführt. Auch der gesamtstädtische AK Stuttgarter Jugendrat konnte am 15. Juli 2020 zum ersten Mal tagen. Insofern gelang es noch vor den Sommerferien die Gremien für diese Amtszeit zu konstituieren.

Nach den Sommerferien fanden unter den allgemein geltenden Infektionsschutzbedingungen öffentliche Sitzungen der Jugendratsgremien und Projektgruppen monatlich statt, bis im Dezember 2020 der erneute Lockdown kam.

Im Gegensatz zum ersten Lockdown haben sich einige Jugendratsgremien und ihre Betreuer*innen der Bezirksämter, des Sachgebietes Innere Stadtbezirke und Jugendbeteiligung und der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft in internen, nicht öffentlichen Videokonferenzen, sozusagen als „Sitzungsersatz“ getroffen, um zumindest den Kontakt und die Jugendratsarbeit am Laufen zu halten. Die öffentlichen Sitzungen mussten wieder bis auf Weiteres entfallen.

Auswirkungen der Pandemie auf die Jugendräte

Die Motivation der Jugendlichen, sich im Jugendrat zu engagieren, ergibt sich nicht in erster Linie aus der Mitarbeit in öffentlichen Sitzungen. Vielmehr wird der Spaß am Engagement erzeugt, indem die Begleiter*innen der Bezirke, der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung und der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft für die Jugendlichen zu Beginn einer Amtszeit Kennenlern- und Planungsseminare organisieren. Ziel ist es, als Jugendrat ein Team zu bilden, um gemeinsam die selbst erarbeiteten Ziele zu erreichen. Bis auf wenige Ausnahmen konnten diese wichtigen Seminare in dieser Amtszeit nicht durchgeführt werden. Außerdem konnten die Jugendräte und Projektgruppen aufgrund des Infektionsschutzes keine Projekte und Veranstaltungen planen oder gar durchführen. Erstaunlicherweise haben sich nicht so viele Jugendliche aus der Jugendratstätigkeit zurückgezogen wie anfangs befürchtet. Dies lässt erkennen, wie ernst den Jugendlichen die Ausübung ihres Mandates ist. Dennoch wirken sich die Einschränkungen verständlicherweise auf das Gruppengefühl, die Arbeitsatmosphäre und teilweise auch auf die Mitarbeit der einzelnen Jugendlichen in den jeweiligen Gremien aus. Bisher können die Jugendlichen kaum auf Erreichtes zurückblicken.

Mit einer Verlängerung der Amtszeit um ein Jahr und einer erhofften Verbesserung der Pandemielage ab Sommer 2021, könnten die Jugendräte noch einige Projekte, Themen und Veranstaltungen erfolgreich auf den Weg bringen. Diese Erfolge wären sehr wichtig, um für die nächste Jugendratswahl Nachfolger*innen anzusprechen und zu aktivieren.

Planung nächste Jugendratswahl

Die nächste Jugendratswahl wäre turnusgemäß im Januar/Februar 2022. Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung (10-2.2) beginnt ihre Planungen in Absprache mit dem Statistischen Amt und den Bezirksverwaltungen immer ein Jahr vor der eigentlichen Wahl. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen Zweifel, die Wahl im Jahr 2021 in gewohnter Weise planen und vor allem im Jahr 2022 mit Erfolg durchführen zu können.

Problemstellung Kandidatenwerbung

Die erfolgreichste Methode, um Jugendliche für die Kandidatur zur Jugendratswahl zu motivieren, ist die Face-to-Face-Ansprache in Schulen über Unterrichtsbesuche durch amtierende Jugendrät*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung sowie FSJler*innen der Bezirke und der Koordinierungsstelle. Fraglich ist, ob im geplanten Zeitraum im September/Oktober 2021 die Möglichkeit für Unterrichtsbesuche wieder besteht und es den Schulen im gelockerten Alltagsbetrieb möglich ist, die für die Kandidatenwerbung notwendige Unterrichtszeit einzuräumen. Bereits unter normalen Umständen tun sich viele Schulen erfahrungsgemäß schwer, ausreichend Unterrichtszeit für die Kandidatenwerbung bereitzustellen. Erste Gespräche mit Schulen mit Blick auf die nächste Wahl haben ergeben, dass diese nach den Sommerferien im Falle von weitreichenden Lockerungen und annähernd normalem Schulbetrieb für die Unterstützung der Jugendratswahlen keine bis kaum Kapazitäten haben. Fraglich ist ferner, ob Jugendliche zu diesem Zeitpunkt überhaupt offen sind für ein außerschulisches Engagement, wenn sie in der Schule womöglich unter Hochdruck verpassten Unterrichtsstoff aufholen müssen oder sie nach wie vor Corona-bedingt Einschränkungen im Schulalltag ausgesetzt sind.

Empfehlung der Verwaltung:

Die Jugendratswahl 2022 wird um ein Jahr auf Januar/Februar 2023 verschoben.
Die Amtszeit der aktuellen Jugendräte wird dementsprechend um ein Jahr verlängert.
Die Jugendrät*innen können dieses Angebot freiwillig annehmen oder ihre zweijährige Amtszeit fristgerecht beenden. In diesem Fall erhalten sie vorzeitig die Urkunde des Oberbürgermeisters. Ziel ist, im Januar 2023 die Jugendratswahlen erneut anzubieten. Ein Beschluss des Gemeinderates ist erforderlich, da eine Verschiebung der Wahl den geltenden Rahmenbedingungen (GRDrs 160/2019) entgegensteht.

Auswirkungen einer Verschiebung der Wahl

Rechtliche Auswirkungen

Durch die Verlängerung der Amtszeit werden bis zum Ende hin vermehrt Jugendrät*innen ausscheiden. Sowohl die einzelnen Jugendratsgremien in den Bezirken als auch der AKJ werden von der Mitgliederzahl kleiner. Die sinkende Mitgliederzahl hat jedoch keine Auswirkungen weder auf den Status als Jugendrat noch auf die Beschlussfähigkeit des jeweiligen Gremiums. Auch das Antrags- und Anfragerecht des AKJ bleibt unverändert bestehen.


In der Krise neue Chancen erkennen und nutzen

Da während der beiden Lockdowns kaum Jugendratsarbeit stattfand, bestünde für die aktuellen Jugendräte noch die Möglichkeit, die verlängerte Amtszeit zu nutzen, um ab Herbst 2021 nochmals durchzustarten und ihre eigentlichen Ziele zu planen und noch selbst aktiv zu verfolgen.

Die Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung gewinnt in dem zusätzlichen Jahr die notwendigen Erkenntnisse, wie die Schulen inzwischen ihren Unterricht mit neuen, digitalen Techniken organisieren. Gemeinsam mit den Jugendräten könnten vor allem digitale Werbemaßnahmen für die Schultour im Herbst 2022 zielgenau entwickelt werden, welche mit den bestehenden digitalen Unterrichtsmethoden und Lernplattformen verknüpft werden. Diese Werbemaßnahmen sollen die persönliche Präsenz in Schulen ergänzen. Für die Entwicklung und die Umsetzung der vielfältigen Werbemaßnahmen stehen an der Seite der Jugendräte und der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung kompetente Kooperationspartner*innen, wie Team Tomorrow e.V. und der Medienpartner Stuggi.TV.


Finanzielle Auswirkungen

Statistisches Amt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendratswahlen in allen Stadtbezirken werden im Teilhaushalt 120 max. 80.000 Euro bereitgestellt.

Haupt- und Personalamt:
Für die laufende Arbeit der Jugendbeteiligung werden im kommenden Doppelhaushalt 87.700 Euro pro Jahr berücksichtigt.

Die erforderlichen Mittel werden im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Ref. SOS
Ref. JB
Ref. WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

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