Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 418/2014
Stuttgart,
07/21/2014



Neubildung des Ältestenrats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich24.07.2014



Beschlußantrag:

1. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf 9 Mitglieder festgesetzt.

2. Als seine Mitglieder werden die in der Anlage genannten Mitglieder und Stellvertreter bestellt.


Begründung:


Der Ältestenrat des Gemeinderats ist gemäß § 33 a GemO und § 3 a der Hauptsatzung in Verbindung mit § 9 der GOG nach jeder Wahl zum Gemeinderat neu zu bilden. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und einer vom Gemeinderat zu bestimmenden Zahl von Stadträtinnen bzw. Stadträten und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Anzahl der Sitze wird nach jeder Wahl entsprechend ihrer Stärke auf die Fraktionen verteilt. Nach dem jetzt geltenden Sitzzuteilungsverfahren sind in einem Gremium von 9 Mitgliedern wie in der Geschäftsordnung vorgesehen alle Fraktionen vertreten, während hierfür bisher 11 Mitglieder erforderlich waren.

Die Fraktionen haben sich auf die im Beschlussantrag dargestellte Regelung verständigt.

Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Fritz Kuhn

Anlagen

1
Ältestenrat


MitgliederStellvertreter/-innen
CDUKotz
Bulle-Schmid
Hill
Sauer
Ripsam
Stradinger
Rudolf
Prof. Dr. Loos
B90/GrüneDeparnay-Grunenberg
Pätzold
Fischer
Lazaridis
Seitz
Winter
SPDKörnerDr. Hackl
Pfeifer
SÖS - LINKE - PluSRockenbauchAdler
Freie Wähler Zeebvon Stein
Zaiß
Bodenhöfer-Frey
FDPKlinglerDr. Dr. Lübbe
Dr. Oechsner
Yüksel




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