Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 657/2010
Stuttgart,
10/05/2010



Feststellung des ELW-Jahresabschlusses 2009



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
18.10.2010
21.10.2010



Beschlußantrag:


1.Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2009 in der vorgelegten Form fest.
1.1Bilanzsumme98.957.647,19 Euro
1.1.1Davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
92.940.424,26 Euro
6.012.445,89 Euro
4.777,04 Euro
1.1.2Davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital
- die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
27.402.061,20 Euro
39.666.110,84 Euro
2.722.469,06 Euro
29.167.006,09 Euro
1.2Gewinn- und Verlustrechnung
1.2.1Der Jahresfehlbetrag beträgt 1.361.052,57 Euro
1.2.2Summe der Erträge 40.181.160,12 Euro
1.2.3Summe der Aufwendungen 41.542.212,69 Euro
1.3Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt.
1.361.052,57 Euro
2.Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von
werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
1.205.275,60 Euro
3.Aus der Kapitalrücklage werden
in die Sonderposten aus nicht öffentlichen Fördermitteln für Investitionen umgebucht.
2.250.000,00 Euro
4.Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.
5.Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wird das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH beauftragt.
Begründung:


Der Jahresabschluss 2009 für den Eigenbetrieb Leben & Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (ELW) mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht wurde vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH (BHP) aus Stuttgart geprüft. Mit ihrem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Prüfbericht von BHP, einschließlich des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 ist den Mitgliedern des Betriebsausschusses mit Schreiben vom 29.06.2010 zugegangen. Mit der GRDrs. 427/2010 wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am 12.07.2010 über das Jahresergebnis 2009 informiert und der Lagebericht 2009 vorgelegt.

Der ELW-Jahresfehlbetrag 2009 beträgt 1.361.052,57 EUR. Das Jahresergebnis 2009 hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 411.784 verschlechtert. Die Veränderung ist in erster Linie auf die besonderen Belastungen zurückzuführen, die 2009 durch die Inbetriebnahme des Zamenhof entstanden sind. Gegenüber dem Wirtschaftsplan, in dem ein Jahresfehlbetrag von 1.796.000 EUR veranschlagt wurde, hat sich das ELW-Jahresergebnis 2009 um 434.947 EUR verbessert (24,2%). Es wurde ein positiver, bereinigter Cash-Flow in Höhe von 676.000 EUR erwirtschaftet. Damit muss die Stadt im Jahr 2009 zum 6. Mal in Folge keinen Verlustausgleich an den ELW zahlen.

Entsprechend der Empfehlung der Stadtkämmerei zur einheitlichen Anwendung des § 16 Abs. 3 EigBG zur Beschlussfassung der Jahresabschlüsse ist dieser Vorlage der Jahresabschluss 2009 des ELW, bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang (Anlage 1) sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 des ELW (Anlage 2) beigefügt.

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 durch das Rechnungsprüfungsamt ist dem ELW mit Datum vom 26.08.2010 zugegangen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dieser Vorlage lediglich ein Auszug aus dem Prüfbericht (Deckblatt, Prüfungsergebnis) als Anlage 3 beigefügt. Zur ergänzenden Information erhalten die Mitglieder des Betriebsausschusses mit gesondertem Versand den vollständigen RPA-Prüfbericht zum ELW-Jahresabschluss 2009.

Eine Stellungnahme des ELW zum RPA-Prüfbericht 2009 war nicht erforderlich, auch ein Erörterungsgespräch zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und ELW war aufgrund der Prüfungsbemerkungen nicht erforderlich. Die örtliche Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Betriebsleitung entgegenstehen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend dem Beschlussantrag die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz.

Der nach der Betriebssatzung erforderliche turnusmäßige Abschlussprüferwechsel erfolgte für den Jahresabschluss 2007. Daher wird vorgeschlagen, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht GmbH auch mit der Prüfung des ELW-Jahresabschlusses 2010 zu beauftragen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB und dem Rechnungsprüfungsamt mitgezeichnet.




Isabel Fezer

Anlagen

Anlage 1: ELW-Jahresabschluss 2009 mit Bilanz, GuV, Anhang
Anlage 2: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009
Anlage 3: Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 durch das Rechnungsprüfungsamt (Deckblatt und Prüfungsergebnis)




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GRDrs_657_2010_Anlage1_Anhang.pdfGRDrs_657_2010_Anlage1_Bilanz.pdfGRDrs_657_2010_Anlage1_GUV.pdfGRDrs_657_2010_Anlage_2.pdfGRDrs_657_2010_Anlage_3.pdf