Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 248/2020
Stuttgart,
11/23/2020



Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Ergänzung der Sanierungsziele




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Internationaler Ausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.12.2020
14.12.2020
27.01.2021
02.02.2021
03.02.2021
04.02.2021



Beschlußantrag:

Die Satzung des Sanierungsgebiets Stuttgart 26 -Hospitalviertel- wird um folgende Sanierungsziele erweitert: Der Geltungsbereich des Sanierungsgebiets bleibt unverändert.



Begründung:


Zu Beschlussantrag 1

Die am 19. Juli 2007 vom Gemeinderat beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 26 -Hospitalviertel- ist durch Veröffentlichung am 9. August 2007 in Kraft getreten. In den bisherigen Zielen der Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel- ist u. a. „die Mobilisierung von Wohnbaureserven“ genannt, diese bilden jedoch keine ausreichend rechtliche Basis für die Einforderung von gefördertem Wohnungsbau bei Neubauvorhaben und leer gezogenen Bestandswohnungen.
Mit der Ergänzung der Sanierungsziele wird eine Grundlage geschaffen, auf der die Stadt künftig bei Bedarf intervenieren kann.

Zu Beschlussantrag 2

Die hohe Dichte unterschiedlicher religiöser Einrichtungen im Hospitalviertel ist außergewöhnlich und in Stuttgart einzigartig. Das nachbarschaftliche Nebeneinander dieser Angebote ist Spiegel unserer offenen und multireligiösen Gesellschaft – es berücksichtigt allerdings nicht die zunehmende Anzahl muslimischer Mitbürger.

Es liegt daher nahe, genau hier eine muslimisch geprägte Einrichtung anzusiedeln, die gleich den anderen Einrichtungen vor Ort für Glaube, soziale Verbundenheit und Begegnung steht. Begegnung und Austausch mit anderen Religionen und Kulturen sollen dort präventiv gegen alles Extreme wirken.

Trotz der verfassungsrechtlichen Trennung von Kirche und Staat besteht die Aufgabe in unserer Gesellschaft, religiöse Gruppen als sozial-kultureller Bestandteil zu unterstützen und Raum für eine freie Glaubensausübung zu ermöglichen. Mit seiner Weltoffenheit kann Stuttgart den Menschen mit ihren vielfältigen Bedürfnissen beispielhaft eine friedliche Heimat sein. Diese Haltung soll mit einem muslimischen Standort im Hospitalviertel fortgeführt werden.

Wie in ganz Stuttgart, so gibt es auch im Hospitalviertel nur sehr wenig Spielraum für neue Bauprojekte. Mit der Festlegung des Sanierungsziels „Stärkung als spirituelles Zentrum mit der Ansiedlung verschiedener religiöser Angebote“ soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, bei grundstücksbezogenen Veränderungen im Quartier entsprechend eingreifen zu können.

Bekanntmachung

Die Erweiterung der Sanierungsziele wird den Eigentümern im Gebiet unmittelbar nach Beschlussfassung mittels Briefpost bekannt gegeben.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat SOS
Referat SI


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan des Sanierungsgebiets

<Anlagen>



zum Seitenanfang