Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB/82
GRDrs 17/2021
Stuttgart,
01/19/2021



Beteiligung am Wettbewerb KI-Innovationspark Baden-Württemberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.01.2021



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung und dem Beitritt der Landeshauptstadt Stuttgart zu der Genossenschaft „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ (Arbeitstitel) zu. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die zur schnellen Umsetzung der Gründung und der Beteiligung an der Genossenschaft erforderlich und zweckmäßig sind.

2a. Der Zahlung des für eine Mitgliedschaft zu erbringenden Geschäftsanteils (Stammeinlage) in Höhe von einmalig 25.000 EUR wird zugestimmt.

2b. Der Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO ermächtigt, einen Vertreter der LHS im Aufsichtsrat der Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG vorzuschlagen und dem Vertreter der LHS in der Generalversammlung der Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG Weisung in Bezug auf die Wahl des Aufsichtsrats zu erteilen.

2c. Der Anteil an den Mitteln, die für den Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle der Genossenschaft für zunächst drei Jahre veranschlagt sind, beträgt für die Landeshauptstadt Stuttgart je nach Anzahl der Mitglieder bis zu 82.500 EUR/Jahr. Dem jährlichen Zuschuss 2021 bis 2023 an die Genossenschaft bis zur o.g. Höhe wird zugestimmt.

3a. Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem vom Land Baden-Württemberg ausgeschriebenen Wettbewerb für die Förderung eines Innovationsparks KI Baden-Württemberg zu.

3b. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung eine Absichtserklärung in Form eines Letter of Intent (LOI) abzugeben, für die im Rahmen dieser Wettbewerbsbeteiligung durchzuführenden Maßnahmen zur Entwicklung eines KI-Parks auf Stuttgarter Gemarkung (z.B. Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur, Baukosten) als Ko-Finanzierung (Eigenbetrag mindestens in Höhe des Förderbetrags) bis zu 5 Millionen EUR zur Verfügung zu stellen.

4. Die Aufwendungen und Auszahlungen werden im THH 810 – Bürgermeisteramt entsprechend der Darstellung im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2021 und des Doppelhaushalts 2022/2023 berücksichtigt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Hintergrund

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat am 03.12.2020 ein Wettbewerbsverfahren zur Standortauswahl und Förderung für einen Innovationspark Künstliche Intelligenz (KI) Baden-Württemberg gestartet. Das Wettbewerbsverfahren dient dazu, einen Wettbewerbsteilnehmer auszuwählen, der berechtigt ist, einen Förderantrag zu stellen. Bei dem Wettbewerb handelt es sich um die größte Einzelmaßnahme der Landesregierung zur Innovationsförderung der letzten Jahrzehnte.

Das Wettbewerbsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe sind Angaben zu Mindestanforderungen und Eckpunkte zu einem Gesamtkonzept einzureichen. Die Frist endet am 29.01.2021. In der zweiten Stufe müssen die Konzeptinhalte umfassender und verbindlich dargelegt und nachgewiesen werden. Die Frist endet am 22.02.2021.

Ziel des Wettbewerbs ist es, einen oder mehrere verbundene Standorte zu finden, um einen Innovationspark KI als ein Innovations- und Wertschöpfungszentrum für KI-basierte Produkte und Dienstleistungen zu gründen. Der Standort soll überregionale und internationale Strahlkraft haben. Hierbei soll ein Reallabor für die Erprobung und Validierung von KI-Technologien entstehen, das nach einer Anschubfinanzierung der öffentlichen Hand wirtschaftlich selbsttragend ist. Des Weiteren soll eine enge Kooperation mit der Spitzenforschung im Bereich KI in Baden-Württemberg vorgesehen werden.

Die Fördersumme des Landes beträgt bis zu 50 Mio. EUR, mindestens jedoch 47,5 Mio. EUR, für bauliche Investitionen. Die Fördermittel dürfen für den Aufbau (nicht für den späteren Betrieb) des Innovationsparks eingesetzt werden. Hierzu muss ein Eigenbetrag des Wettbewerbsteilnehmers mindestens in gleicher wertmäßiger Höhe des Förderbetrages eingebracht sowie ein Nachweis einer Fläche oder mehrerer Teilflächen von mind. 15 Hektar erbracht werden.

Der Innovationspark KI soll nicht nur einen großen Schub für Innovation und Wertschöpfung bei KI bringen, sondern auch ein Wertschöpfungszentrum im Weltklasse-Format sein. Zugleich sollen durch diese Maßnahme international Maßstäbe bei Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Diversity und den wichtigen ethischen Fragen der Künstlichen Intelligenz gesetzt werden.



2. Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (englisch: Artificial Intelligence/AI) ist ein Teilgebiet der Informatik. In umfangreichen Datensätzen erkennen KI-Algorithmen Muster und ziehen daraus Schlüsse – etwa in Form von konkreten Handlungen oder Empfehlungen an den Menschen. Die wohl wichtigste Teildisziplin der Künstlichen Intelligenz heißt Maschinelles Lernen (englisch: Machine Learning/ML).

Es geht um drei Schritte:
1. Grundlage: Hochwertige große Datenmengen.
2. Das Lernen: Auf Grundlage der Daten trifft die Software auf Basis selbstlernender Algorithmen Aussagen (z.B. „auf dem Röntgenbild ist kein Tumor zu erkennen“).
3. Datenabgleich/Feedback: Ob der Algorithmus mit seiner Einschätzung richtig liegt, ergibt ein Blick in die Metadaten des Datensatzes. Liegt die Machine-Learning-Anwendung falsch, passt sie ihre Entscheidungsmatrix an – sie lernt für das nächste Mal. Anschließend scannt sie weitere Datensätze und wird mit jedem Datensatz immer besser.

Anwendung findet KI z.B. im Bereich der Verkehrssteuerung und Mobilität (Autonomes Fahren, Ampelsteuerung, Verkehrslenkung zur Stauvermeidung und Straßenverkehrssicherheit, Fahrerassistenzsysteme, etc.), Medizin (Tumorerkennung, Demenzfrüherkennung), Energieeffizienz (Regulierung von Heiz- und Kühlsystemen), Industrie (vorausschauende Maschinenwartung), Intelligentes Bauen, Spracherkennung, Smart Home (Vernetzung technischer Geräte im Haus), etc.

Die produzierenden Unternehmen am Standort Stuttgart nutzen KI beispielsweise in folgenden Bereichen: Datenanalyse für Entscheidungsprozesse, Automatisierung bestehender Geschäftsprozesse, Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle.
KI am Beispiel Bosch: Bosch weist eine hohe Spezialisierung bei der Fertigung und den intelligenten Fahrzeugen auf und ist das einzige Unternehmen unter den globalen Top 20 Patentanmeldern. Bosch hat bisher rund 150 KI-Projekte initiiert. Aktuell wird intensiv an einem Manufacturing Analytics System zur Optimierung von Fertigungsprozessen gearbeitet. Ziel ist es, die Ursachen von Fehlern in der laufenden Produktion schneller zu erkennen und beheben zu können. In einem anderen Projekt nutzt Bosch intelligente Steuersysteme, um den Einfluss auf das Emissionsverhalten von Fahrzeugen zu verstehen und Abgase zu reduzieren.
KI am Beispiel Porsche: Das Unternehmen nutzt KI beispielsweise zur Störgeräuscherkennung. Die KI kann Entwicklungsingenieure entlasten, die bei Dauerlauftests permanent anwesend sein müssten. Der KI-Assistent kann dabei Fehler präzise dokumentieren und die Ursachenanalyse vereinfachen.


3. Details zum Wettbewerb des Landes für die Standortauswahl und Förderung eines Innovationsparks KI Baden-Württemberg

Die Bewerbungsfrist der ersten Stufe endet am 29.01.2021. Natürliche und juristische Personen sowie Konsortien können Eckpunkte eines Konzepts/Standorte (Inhalte, Flächen, Finanzierung) vorschlagen. In der zweiten Verfahrensstufe wäre dann bis zum 22.02.2021 das zur Ausarbeitung zugelassene vollständige Gesamtkonzept vorzulegen. Dieses Gesamtkonzept ist von den Wettbewerbsteilnehmern voraussichtlich am 25./26.02.2021 zu präsentieren und dann bis zum 10.03.2021 zu präzisieren. Der Sieger darf den eigentlichen Förderantrag stellen.

Die Mindestanforderungen für die erste Teilnahmestufe (Abgabefrist 29.01.2021) in plausibler Darlegung sind:
Die Eckpunkte und Kriterien für die zweite Verfahrensstufe (Frist 22.02.2021) sind umfassender und verbindlich. Es müssen folgende Punkte dargelegt und plausibel nachgewiesen werden:
Der Landtag von Baden-Württemberg hat dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau für das KI-Park-Projekt Fördermittel in Höhe von 50 Mio. EUR bewilligt. Das Wirtschaftsministerium finanziert aus diesem Betrag die Umsetzung des Wettbewerbsverfahrens und stellt deshalb dem Wettbewerbssieger unter Abzug der noch zu ermittelnden Umsetzungskosten Fördermittel in Höhe von mind. 47,5 Mio. EUR in Aussicht.


4. Sachstand

Erstmalig haben sich die drei Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb als
Partner zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für ein Innovationsprojekt von internationaler Bedeutung zu bewerben. Mit einem gemeinsamen Beitrag zum Standortwettbewerb für den Innovationspark soll eine Einrichtung geschaffen werden, die das Land zu einem Leuchtturm für KI-Anwendungen auf hohem wissenschaftlichen, technologischen und ethischen Niveau macht.

Im Hinblick auf den Wettbewerb erleichtert das gebündelte Vorgehen der Regionen zudem den Nachweis der geforderten 15 ha bebaubarer Fläche (eine Fläche oder mehrere Teilflächen) und den Nachweis des zu erbringenden Eigenanteils von rd. 50 Mio. EUR.

Die Fördersumme von rd. 50 Mio. EUR soll zu gleichen Teilen zwischen den drei Regionen aufgeteilt werden. Ein Drittel der Fördersumme entspricht rd. 16 Mio. EUR für die Region Stuttgart. Von den Regionen sind entsprechend Komplementärmittel in Höhe von jeweils 16 Mio. EUR (auch Sachmittel wie Fläche) zu stellen.

Für den Verbund der drei Regionen ist die Gründung einer Dachorganisation in der Rechtsform einer Genossenschaft vorgesehen. Diese juristische Person soll das Konsortium als Wettbewerbsteilnehmer vertreten.

Innerhalb der Region Stuttgart formiert sich ebenso eine eindrucksvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit, bestehend aus der Landeshauptstadt Stuttgart, der Stadt Böblingen, Wirtschaftsforderung der Region Stuttgart, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen etc.
Auf dieser regionalen Ebene wird die Gründung einer regionalen Gesellschaft angestrebt, wobei in der Vorgründungsphase zunächst eine vertragliche Vereinbarung die Zusammenarbeit (z.B. die Verteilung der Förderung) regelt.


5. Zeitdruck und geleistete Vorarbeiten für die Beteiligung des Gemeinderates

Die geringe Zeitspanne zwischen Veröffentlichung der Ausschreibung (03.12.2020) und Abgabefrist für das Konzept (29.01.2021) und dessen verbindliche Ausgestaltung (22.02.2021) sowie die Hürde der geforderten Nachweise (15 ha Fläche, 50 Mio. EUR Eigenmittel) führen zu einem enormen Zeitdruck. Dennoch haben es die Beteiligten „gewagt“, sich mit einer Bewerbung zu befassen.

Zunächst mussten die Regionen zusammenfinden. Die Vorteile einer kooperativen Zusammenarbeit im Sinne eines „gemeinsam sind wir stark“ wurden erkannt. Es galt dann gleichzeitig die verschiedenartigsten Bedingungen für eine Bewerbung anzustoßen, zu prüfen, einzuleiten. So muss eine Rechtsform für die Zusammenarbeit (regionenübergreifend und innerhalb der jeweiligen Region) ausgearbeitet werden, mögliche Standorte/Flächen sowie finanzielle Beteiligungen geprüft und soweit möglich beschlossen werden.

Die Städte Tübingen und Reutlingen haben am 14.01.2021 erstmals in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte über die Beteiligung am Wettbewerb beraten (Beschlussfassung zwei Wochen später). Karlsruhe wird am 19.01.2021 im Hauptausschuss beraten und am 26.01.2021 ist die Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen. Ebenso ist in Böblingen die Absichtserklärung zugunsten einer Teilnahme am Wettbewerb und die Beteiligung des Gemeinderates noch vor der Abgabefrist am 29.01.2021 zu erwarten.

Auf Stuttgarter Gemarkung befinden sich aktuell mehrere Gewerbegrundstücke, die für eine Bebauung mit Zweckbindung KI geeignet scheinen, in der Prüfung. Zudem finden mit der L-Bank Gespräche auf Spitzenebene statt, mit dem Ziel der Mitwirkung bei der Realisierung eines Innovationsparks KI. Aufgrund der beschränkten Gewerbeflächenreserve in der Region wurde und wird mit namhaften Unternehmen über eine Beteiligung verhandelt.

Es kann zum derzeitigen Zeitpunkt nun von einer hohen Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden, dass einerseits die Region Stuttgart den Eigenanteil von 16 Mio. EUR darstellen kann, regionenübergreifend 15 ha Fläche zur Verfügung gestellt werden können und auf Stuttgarter Gemarkung ein gewerbliches Bauvorhaben realisiert werden kann, das für eine KI-Nutzung geeignet ist und damit die eingebrachten Mittel der LHS am Standort für den Ausbau der Zukunftstechnologie KI eingesetzt werden können.



6. Stuttgart – Beteiligung des Gemeinderats – angestrebtes Verfahren

Folgender Ablauf der Beteiligung des Gemeinderates ist aus Sicht der Verwaltung unter dem Aspekt des zur Verfügung stehenden Zeitfensters angezeigt:

In der Sondersitzung des Gemeinderates am 25.01.2021 ist die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Teilnahme am Wettbewerb und zum Beitritt der Genossenschaft angestrebt sowie die Ermächtigung der Verwaltung zur Abgabe einer Absichtserklärung in Form eines LOI im Hinblick auf die Bereitstellung der Mittel für die Kofinanzierung.
Am 29.01.2021 ist eine Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen sowie am 03.02.2021 im Verwaltungsausschuss und am 04.02.2021 dann eine Beschlussfassung im Gemeinderat im Hinblick auf die Bereitstellung der Mittel für die erforderliche Kofinanzierung vorgesehen.


7. Gemeinsames Vorgehen der Regionen Stuttgart, Karlsruhe, Neckar-Alb

7.1. Vision
Ein Zusammenwirken der Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb ist einzigartig. Es stellt eine gemeinschaftliche Initiative der Regionen zur Stärkung des Ökosystems KI im Südwesten dar. Kernidee der überregionalen Allianz ist eine Verknüpfung im Rahmen eines KI-Kosmos der stärksten Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorte Baden-Württembergs mit dem Ziel, dass regional verteilte, starke, branchenfokussierte Knotenpunkte entstehen können, in denen dezentrale KI-Aktivitäten in der Wirtschaft und Wissenschaft verknüpft werden. Diese Allianz würde zum einen den Vorteil bieten, dass für die Unternehmen des Landes die gesamte KI-Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur industriellen Anwendung abgedeckt ist. Gleichzeitig würde die KI-Innovation lokal umgesetzt werden und somit für Unternehmen, insbesondere den Mittelstand, erreichbar und greifbar sein. (Darstellung des Vorhabens einer gemeinsamen Bewerbung in Anlage 1)


7.2. Genossenschaft
Zur Verankerung einer Kooperation mit dem Ziel der Bündelung ihrer Kompetenzen für eine gemeinsame Antragsstellung und Ausgestaltung eines national und international wettbewerbsfähigen Zentrums für KI, fokussieren sich die Regionen Stuttgart (Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Landeshauptstadt Stuttgart), Karlsruhe (Stadt Karlsruhe, CyberForum und TechnologieRegion Karlsruhe GmbH) und Neckar-Alb (Stadt Tübingen, Stadt Reutlingen, Region Neckar-Alb) auf die Gründung einer Genossenschaft. Damit handeln die Partner auch bei der Rechtsform im Sinne des gemeinsamen Ansatzes „Mehrere Standorte – ein Konzept“. Sie bringen dadurch zum Ausdruck, dass es sich bei der Aufstellung nicht zuletzt um ein offenes Angebot für weitere Partner aus Kommunen und Regionen, Wirtschaft sowie Wissenschaft in Baden-Württemberg und darüber hinaus handelt.

Die Vorbereitung zur Gründung der „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ wird beratend vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. begleitet.


Vorteile einer Genossenschaft:
Die Partner sind davon überzeugt, dass aufgrund Aufbau, Betrieb und Vermarktung des dezentral aufgebauten KI-Parks eine regionenübergreifende Genossenschaft die geeignete Rechtsform der Dachorganisation ist. Hierfür sprechen aus Sicht der Partner u.a. folgende Gründe:
Aufgaben der Genossenschaft (Stand 15.01.2021):
Die Partner sind sich einig, dass der Betrieb der durch die Kommunen, Unternehmen oder weitere Akteure eingebrachten KI-Infrastrukturen und/oder Flächen weiter durch diese selbst vor Ort zu gewährleisten ist und ein Durchgriff der Genossenschaft auf z.B. jeweilige Betreibergesellschaften grundsätzlich nicht möglich ist.
Für die Genossenschaft werden als Kernaufgaben definiert:
Für die Genossenschaft werden weitergehende Aufgaben, die als Leistungsangebote für die Mitglieder der Genossenschaft und ggf. Dritte zu entwickeln, anzubieten und zu erbringen sind - und damit zur Finanzierung der Genossenschaft beitragen können -, definiert. Dies sind z.B.: Organisation und Abstimmung von und den Austausch über inhaltliche Schwerpunktthemen (Kompetenzplattform) entlang der gesamten landesweiten „Wertschöpfungskette der KI“ von der Qualifizierung über die Forschung bis hin zur Kommerzialisierung und Anwendung. Zudem die inhaltliche und räumliche Weiterentwicklung des Innovationsparks KI durch Gewinnung neuer Mitglieder, Kooperationsaufbau mit der (Spitzen-) Forschung im Bereich KI in Baden-Württemberg und darüber hinaus, Beteiligung an KI-Startups, Beratung von Mitgliedern und potenziellen Mitgliedern. Sowie der Aufbau, die Bereitstellung und der Betrieb von gemeinsamen Infrastrukturen zur Datenhaltung (Datengenossenschaft), Testfeldern und Reallaboren für Mitglieder und potenzielle Mitglieder.

Personal und Finanzierung der Genossenschaft:
Für den Aufbau und den Betrieb einer Geschäftsstelle, die die o.g. Kernaufgaben zu erbringen hat und darüber hinaus die Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für die Genossenschaftsmitglieder und Dritte vorantreibt, werden in der Startphase drei bis vier Vollzeitstellen gerechnet. Sofern diese nicht durch eine Abordnung von den Partnern gestellt werden, ist mit Personalkosten in Höhe von ca. 300.000 EUR zu rechnen. Für den Bereich Marketing sowie sonstige Infrastrukturkosten der Geschäftsstelle werden ca. 200.000 EUR gerechnet, womit jährliche Gesamtkosten von 500.000 EUR anzusetzen sind. Dieser Kostenblock ist durch die Gründungsmitglieder der Genossenschaft in gleichen Anteilen für einen Zeitraum von 3 Jahren zu erbringen. Aufgrund der vergüteten Dienstleistungen, die durch die Genossenschaft erbracht wird sowie aufgrund der wachsenden Anzahl der Genossen, wird spätestens für das 4. Betriebsjahr mit einem Rückgang der Grundfinanzierung bei zunehmenden eigenständig erwirtschafteten Geldern gerechnet (finanzielle Nachhaltigkeit).

Die demnach anfallenden Gesamtkosten von 500.000 EUR pro Jahr werden paritätisch unter den drei Regionen aufgeteilt, d.h. für die Region Stuttgart fallen laufende Kosten in Höhe von ca. 165.000 EUR an. Sollte die Stadt Stuttgart das einzige Genossenschaftsmitglied (neben der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart GmbH) aus der Region Stuttgart bleiben, würde sich der Beitrag der Stadt zu den laufenden Kosten zunächst für jeweils drei Jahre auf 82.500 EUR/Jahr belaufen.

Eigenkapital und Haftungssumme:
Der Geschäftsanteil soll 25.000 EUR (fünfundzwanzigtausend EUR) betragen. Der Geschäftsanteil darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb der Genossenschaft als Sicherheit verwendet werden. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder wird in der Satzung explizit ausgeschlossen.

Sitz und Vorstand der Genossenschaft:
Der Sitz der Genossenschaft wird derzeit noch diskutiert.
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft. Er soll aus drei Mitgliedern, die aus der Mitte der Regionen Stuttgart, Karlsruhe, und Neckar-Alb zu bestimmen sind, bestehen, um die regionale Parität zu gewährleisten. Der Vorstand ist nebenamtlich tätig.

Aufsichtsrat:
Die Genossenschaft soll einen Aufsichtsrat bekommen. Dieser wird nach derzeitigem Stand aus mindestens drei und höchstens 12 Mitgliedern bestehen (paritätisch aus den Regionen Karlsruhe, Stuttgart und Neckar-Alb besetzt und weiteren Mitgliedern bspw. VertreterInnen Land, L-Bank, weitere Regionen, …).

Generalversammlung:
Die Mitglieder der Genossenschaft können ihre Rechte in der Generalversammlung ausüben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Beschlussfassung der Generalversammlung unterliegen insbesondere die Änderung der Satzung, die Auflösung der Genossenschaft, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung sowie die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Der Beschluss zum Beitritt in die Genossenschaft muss vor Vollzug dem Regierungspräsidium zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit vorgelegt werden.



7.3. Was bringen die Partner-Regionen Karlsruhe und Neckar-Alb in den Wettbewerb ein?
Die Stadt Karlsruhe sieht vor, eine unbebaute städtische Fläche auf dem TechnologiePark Karlsruhe (TPK) mit 5,85 ha Gesamtfläche einzubringen (geplant ist ein Beschluss im Hauptausschuss am 19.01.2021, im Gemeinderat am 26.01.2021). Die Städte Tübingen und Reutlingen wollen sich jeweils mit Eigenmitteln im Wert von rd. 5 bzw. 6 Mio. EUR beteiligen. Die Stadt Tübingen will die im Eigentum der Stadt stehende Fläche B12 des Technologieparks (1.712 m²) und die übrigen Mittel finanziell einbringen (Aussprache im Gemeinderat am 14.01.2021 als gemeinsame Sitzung mit Reutlingen – Beschluss zwei Wochen später). Die Stadt Reutlingen beabsichtigt ihren Eigenanteil v.a. in Form des Abbruchs der bestehenden Gebäude auf dem Betz-Areal sowie Fertigstellung des Geländes einzubringen (ca. 7 ha).


8. Beteiligung der Landeshauptstadt

8.1. Stuttgart – Standortvoraussetzungen
Stuttgart ist bereits heute mit seiner exzellenten Forschungslandschaft und führenden Unternehmen ein Leuchtturm im Bereich Künstliche Intelligenz.

So ist Stuttgart mit dem „Cyber Valley Stuttgart-Tübingen“ der Standort von Europas größtem Forschungskonsortium im Bereich der Künstlichen Intelligenz mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie und Teil der Weltspitze im Bereich KI-Forschung. Mit dem Höchstleistungsrechenzentrum der Universität Stuttgart gibt es eine KI-Infrastruktur auf allerhöchstem Niveau. Mit vielen weiteren Forschungseinrichtungen und -kooperationen, Hochschulen, Instituten, globalen Unternehmen, Hidden Champions, Startups etc. bildet Stuttgart eine Keimzelle auf dem Feld der Querschnittstechnologie Künstliche Intelligenz und entwickelt sich mit den weiteren KI-Assets in der Region wie z.B. dem entstehenden Quantum Village samt Quantenrechner „IBM Q System One“ von IBM Deutschland in Ehningen zum Hot Spot dieser Schlüsseltechnologie. (Eine umfangreiche Zusammenstellung zu KI in der Stadt und in der Region Stuttgart findet sich in der Anlage 2)

Vor diesem Hintergrund erscheint die Bewerbung auf die Ausschreibung des Landes zum Innovationspark KI folgerichtig und ein Beitritt zur noch zu gründenden Genossenschaft (neben der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart und Vertretern der Regionen Neckar-Alb und Karlsruhe) sinnvoll.


8.2. Eigenbeitrag Partner auf Ebene der Region Stuttgart und der Stadt Stuttgart
Da die Fördersumme von rd. 50 Mio. EUR zu gleichen Teilen zwischen den drei Partnerregionen (Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb) aufgeteilt werden soll, sind von der Region Stuttgart rd. 16 Mio. EUR (1/3 der Fördersumme) zu stellen.

Innerhalb der Region Stuttgart steht in Aussicht, dass die Stadt Böblingen Eigenmittel in Form der Übernahme von Investitionen zur Errichtung eines KI-Parks für das Hulb-West bzw. NXP-Areal in Böblingen in Höhe von 5. Mio. EUR einbringt (insgesamt 14.8 ha – davon ein Teil als Fläche für den Innovationspark KI).


Zudem finden derzeit Gespräche mit namhaften Unternehmen der Region Stuttgart statt. Das Unternehmen Trumpf hat bereits ein sehr ernsthaftes Interesse bekundet, Teil des Innovationsparks KI zu werden und hierfür einen Betrag von rund 5 Mio. EUR in Aussicht gestellt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt, für die KI-Standortentwicklung einen Beitrag in Höhe von bis zu 5. Mio. EUR als Eigenbeitrag bereitzustellen. Für die erste Stufe des Verfahrens (Frist 29.01.2021) ist diesbezüglich die Abgabe eines LOI vorgesehen; für die zweite Stufe (Frist 22.02.2021) müsste ein Gemeinderatsbeschluss gefasst werden. Diese Eigenmittel müssten zunächst finanziell vorgehalten werden, da kurzfristig keine geeigneten Gewerbeflächen im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung stehen. Eine Gewerbefläche sollte einen Bezug zu KI-Anwendern haben, insofern z.B. eine Uni-Nähe aufweisen (z.B. Synergiepark) oder den Leuchtturmcharakter des Projekts unterstreichen (z.B. Stadtzentrum). Derzeit werden an diesen Standorten Grundstücke (teilweise zum Erwerb – teilweise zur Beteiligung an den Baukosten etc.) geprüft. Denkbar ist z.B. auch die finanzielle Beteiligung an Baukosten von Unternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts wie der L-Bank etc., die sich zur Zweckbindung im Sinne einer KI-Nutzung verpflichten, z.B. für nicht wirtschaftlich darstellbare Infrastruktur (z.B. Labore, Show- oder Präsentations-Room für den Innovationspark KI Baden-Württemberg).

8.3. Form der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene
Noch nicht abschließend geklärt ist, welche Rechtsform für die Zusammenarbeit auf der Ebene der Region Stuttgart gewählt wird (Betriebsorganisation). Dies ist darin begründet, dass die Beteiligten innerhalb der Region noch nicht endgültig feststehen (neben der Landeshauptstadt weitere Kommunen z.B. Böblingen, Unternehmen z.B. Trumpf, Anstalt öffentlichen Rechts z.B. L-Bank, WRS). Angestrebt ist, eine regionale Gesellschaft zu gründen. Mit der BioRegio STERN Management GmbH, Film- und Medienfestival gGmbH, IBA Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH und Gigabit Region Stuttgart GmbH sind geeignete Beispiele vorhanden und langjährige Erfahrungen auf regionaler Ebene gesammelt, sodass eine Gesellschaft in dieser oder ähnlicher Form realistisch ist. Voraussichtlich regelt zunächst eine einfachere vertragliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten der Region Stuttgart die Sicherstellung, dass die Beteiligten innerhalb der Region Stuttgart äquivalent berücksichtigt werden.


9. Vorteile für die Stadt Stuttgart sowie Herausforderungen durch die derzeitige Situation

Mit einer Teilnahme am Wettbewerb geht ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Stuttgart aus. Stuttgart und seine Region positioniert sich als attraktives und nachhaltiges Innovationsökosystem für KI-Anwendungen und Produkte mit internationaler Anziehungskraft für Talente und Unternehmen. Dabei hebt die Stadt ihr Alleinstellungsmerkmal der bereits heute international renommierten und etablierten KI-Forschung und -Entwicklung hervor.

Das dezentrale Standortkonzept soll bestehende KI-Kristallisationspunkte in den Regionen mit Flächenentwicklungspotenzialen verknüpfen. In dem so entstehenden Standortnetzwerk in Form der Genossenschaft sollen fokussierte und skalierbare Entwicklungsmöglichkeiten für KI-Forschungs-, Entwicklungs-, Kooperations- und Kommerzialisierungsprojekte geschaffen werden. Darüber hinaus kann damit auch ein Ausgangspunkt für die Etablierung eines landesweiten KI-Standortverbundes für ganz Baden-Württemberg entstehen, der infolge z.B. auch weitere Förderanträge anstrebt. In der öffentlichen Diskussion strebt das Land damit auch an, einen Innovationspark KI zu schaffen, der dann zu fünf bis zehn World Class AI Testing and Experimentation Facilities gehören könnte und von der EU mit insgesamt rund zwei Milliarden EUR in den nächsten Jahren gefördert werden könnte.

Die am dezentralen Standortkonzept beteiligte Region kann insbesondere mit der aufmerksamen und kritischen Haltung der Gesellschaft vor Ort und den verantwortlichen Forschungsbereichen in puncto Ethik ein Alleinstellungsmerkmal bei der KI-Forschung im weltweiten Wettbewerb ausbauen.

Der von der Landeshauptstadt zu erbringende Eigenanteil soll aufgebracht werden für die Entwicklung einer Fläche auf Gemarkung Stuttgart. Auf dieser Fläche wird eine beachtliche Anzahl an Arbeitsplätzen in der Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts geschaffen, ggf. Startups angesiedelt und/oder KI-Spitzenforschung betrieben werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ungewissen Entwicklung traditionell starker Branchen ist es bedeutend, in Zukunftsfelder investieren zu können.

Das sich formierende Cluster rund um das Thema KI in Stuttgart mit Unternehmen wie Bosch, Daimler, Vektor, GFT (um nur einige zu nennen), das Cyber Valley Stuttgart-Tübingen, der Technologietransfer bei Fraunhofer und Max-Planck-Instituten, die Spitzenforschung vor Ort, Universitäten, allen voran die Universität Stuttgart, das Höchstleistungsrechenzentrum etc. – all das schafft die Grundlage für eine erfolgsversprechende Bewerbung zum Innovationspark KI und gebietet letztendlich auch als logische Konsequenz, dieses Zukunftsfeld aufzubauen und vor allen Dingen international sichtbar zu machen.
Die Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von 5 Mio. EUR ist angesichts der Corona-Krise eine große Herausforderung, insbesondere für den städtischen Haushalt. Während Einnahmen wegbrechen ist gleichzeitig mit dem vorliegenden Antrag ein finanzieller Aufwand/eine Investition vorgesehen.

In gleicher Weise gilt dies für das Land Baden-Württemberg, das ebenfalls enorme Steuereinbrüche zu verzeichnen hat, Unterstützungen im Hinblick auf pandemiebedingte wirtschaftliche Schäden bewilligt, Schulden aufnimmt und dennoch die Förderung des Innovationsparks finanziert. Dem liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass eine Krise, wie die derzeitige, zu Strukturbrüchen führt. Daher ist es elementar, gerade unter diesen Voraussetzungen zukunftsweisende Themenbereiche zu besetzen und damit den Wegfall von Geschäftsmodellen und Erwerbszweigen mittelfristig durch neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgleichen zu können.







Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel werden bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2021 und des Doppelhaushalts 2022/2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Abteilung Wirtschaftsförderung berücksichtigt.
KGr.202120222023Gesamt
Stammeinlage784/625.000 EUR25.000 EUR
Zuschuss Betriebskosten4310082.500 EUR82.500 EUR82.500 EUR247.500 EUR
Entwicklung KI-Park7825.000.000 EUR5.000.000 EUR

Alle Ansätze sind zweckgebunden zu verwenden, Umsetzungen zu anderen Kontierungen im THH 810 sind nur im Rahmen des Projekts zulässig. Insbesondere der Eigenbetrag zur Entwicklung des Innovationsparks KI unterliegt zudem evtl. Förderbestimmungen des Landes.

Darüber hinaus anfallende Kosten im Rahmen des Wettbewerbs oder der Konzepterstellung werden aus dem Budget der Abteilung Wirtschaftsförderung gedeckt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind nicht zu erwarten.


Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat AKR




In Vertretung




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

2

<Anlagen>



zum Seitenanfang