Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
732/2023
GZ:
AKR 0321-01
Sitzungstermin: 21.09.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Änderung d. Satzung d. Landeshauptstadt Stuttgart ü. die Entschädigung für ehrenamtl. Tätigkeit (Entschädigungssatzung), Umsetzung Jugendbeteiligung, Deutschlandticket u. Anpassung d. Werte für d. neue Amtsperiode d. Gemeinderats

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.09.2023, öffentlich, Nr. 519
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 14.09.2023, GRDrs 732/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14. Dezember 1978 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 21. Dezember 1978, zuletzt geändert am 17. Februar 2022 (Amtsblatt Nr. 9 vom 3. März 2022); Stadtrecht 0/8) wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. a) Die für das Jahr 2024 mit der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einhergehenden Mehraufwendungen beim Gemeinderat und den Bezirksbeiräten in den Teilhaushalten 800 (Gemeinderat), 100 (Jugendrat) und 150 (Bezirksämter) in Höhe von bis zu 120.000 € sowie die zukünftigen jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 390.000 € jährlich ab dem Jahr 2025 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 und der Finanzplanung bis 2028 als Vorbelastung über die Änderungsliste berücksichtigt.

b) Für den zukünftigen Mehraufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" abhängig vom Wahljahr im Teilhaushalt 120 (Statistisches Amt) die erforderlichen Mittel bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 und der Finanzplanung als Vorbelastung über die Änderungsliste berücksichtigt.


StR Ebel (AfD) spricht sich grundsätzlich dagegen aus, Steuergelder für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aufzuwenden. Er wünscht sich, hierfür ein anderes Modell heranzuziehen. So könnte beispielsweise ein Rat aus Alt-Stadträten oder ein anderer Rat zusammengestellt werden, der eine Empfehlung über die Höhe ausspricht. Würde man wie vorgeschlagen beschließen, käme der Vorschlag aus der Verwaltung und die Beschlussfassung erfolge durch den Gemeinderat. Aus seiner Sicht sollte man den Eindruck vermeiden, auch wenn der unberechtigt ist, dass dies eine Selbstbegünstigung sein könnte. "Wir sollten Schluss machen mit diesem Eindruck von einer Selbstbedienung in einem Supermarkt ohne Kasse."

EBM Dr. Mayer weist darauf hin, die Beschlussvorlage sei nicht auf Initiative des Gemeinderates selbst zurückzuführen, sondern es sei der Vorschlag der Stuttgarter Stadtverwaltung. Auch dass der Gemeinderat in Sachen Entschädigung quasi als Richter in eigener Sache agiert, sei kein Spezifikum der Kommunalpolitik, sondern sei auf allen Ebenen politischer Willensbildung im Land, im Bund, in Europa, Praxis. "Wer sollte es denn in einer Demokratie auch sonst entscheiden?" Weiter macht er darauf aufmerksam, dass in der Vorlage auch Jugendräte, Bezirksbeiräte und Wahlhelfer betroffen sind und es somit nicht nur um eine Erhöhung der Entschädigung für den Gemeinderat gehe. Nach seiner Auffassung ist die vorgeschlagene Höhe maßvoll, sie gleiche den Kaufkraftverlust der letzten fünf Jahre aus, sie liege unterhalb der Lohnsteigerungen über die vergangenen fünf Jahre und sie sehe keine Dynamisierung vor.

StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) kritisiert, dass ausgerechnet die AfD-Gemeinderatsfraktion bei den Ehrenamtspauschalen der Stadt von "Selbstbedienungsladen" spricht. Er hält es für angebracht, dass diese Fraktion auch erklärt, warum StR Goller Monat für Monat eine Ehrenamtspauschale kassiert, obwohl er in keinem einzigen Ausschuss des Rates sitzt und gemeinderätliche Arbeit leistet.

Eine Bewertung der Arbeit der Gemeinderatsfraktionen und Fraktionsgemeinschaften stehe der Verwaltung nicht zu, weshalb man eine solche Bewertung auch nicht vornehme, so der Vorsitzende.

StR Dr. Mayer (AfD) stellt klar: "Niemand von uns bezeichnet den Gemeinderat als Selbstbedienungsladen. Das tun lediglich Sie in Ihrer ziemlich unterirdischen Polemik. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir die Verfahrensweise kritisieren." Darüber hinaus stehe StR Pantisano die Kritik an der Arbeit und dem Beitrag von StR Goller nicht zu, denn StR Pantisano könne nicht beurteilen, was und welche Beiträge StR Goller leistet für die kommunale Arbeit hier im Gemeinderat und für die Arbeit in der Fraktion.



OB Dr. Nopper stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.

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